
Verbandsanzeiger 23.12.2022
21. Dezember 2022
Verbandsanzeiger 20.01.2023
23. Januar 2023Verbandsanzeiger 13.01.2023

Königseggwalder Verbandsanzeiger
13.01.2023
Jahresstatistik aus dem Einwohnermeldeamt 2022
Einwohnerzahl am 31.12.2022 mit Hauptwohnsitz: 719
Geburten: 7
Sterbefälle: 7
Aus der Gemeinderatssitzung vom 22.12.2022
1. Projekt „§ 2 b Umsatzsteuergesetz“ sowie Einführung eines TCMS (Tax Compliance Management System)
Frau Kloos informierte über die Umsatzsteuerproblematik der kommunalen Arbeiten, die auch von privaten Unternehmen durchgeführt werden können.
Die Kommunen sind zukünftig verpflichtet auf all diese Arbeiten Umsatzsteuer zu erheben, um eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden.
Dies betrifft viele Bereiche im Bauhof, Kindergärten, Feuerwehr usw.
Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.
Außerdem wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, die Durchführungsweise ab dem 01.01.2023 einzuführen. Dies wurde vom Gemeinderat mehrheitlich bei einer Gegenstimme beschlossen.
2. Satzung über die Erhebung für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Königseggwald
– Beschluss über die Gebührenkalkulation und Neufassung der Gebührensatzung inklusive Gebührenverzeichnis
Der Gemeinderat stimmt der Satzung wie vorgelegt zu.
3. Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung
– Beschlussfassung
Der Gemeinderat stimmt der Satzung wie vorgelegt zu.
4. Änderung der Feuerwehrsatzung
– Beschlussfassung
Der Gemeinderat stimmt der Satzung wie vorgelegt zu.
5. Aufstellungsbeschluss B-Plan Ozetweiher und Hoßkircher-Straße
Der Gemeinderat stimmte den Aufstellungsbeschlüssen wie vorgelegt zu.
6. Baugesuche
Anbau eines Einfamilienwohnhauses an das best. Wohngebäude, Flst. 819/5, Brunnenstraße 4, 88376 Königseggwald
Bauherr: David und Lena Ehlert, Obere Dorfstraße 12/1, 88636 Illmensee
Der Gemeinderat stimmt dem Baugesuch wie vorgelegt einstimmig zu.
Neubau eines Wohnhauses, Flst. 817/53, Lindenweg 7, 88376 Königseggwald
Antrag auf Befreiung von der laut B-Plan vorgegebenen Wandhöhe max. 3,50m, geplant 4,80m
Bauherr: Marco Bosche u. Vanessa Grünvogel, Winterbach 22, 88263 Horgenzell
Der Gemeinderat stimmt dem Baugesuch wie vorgelegt einstimmig zu.
7. Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die gemeinnützige Spende von Barbara Kleeberg anzunehmen und dem Haushalt zuzuführen.
Öffentliche Bekanntmachung
Erneuter Aufstellungsbeschluss
- Bebauungsplan „Ozetweiher II“
- Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Ozetweiher II“
Gemeinde Königseggwald, Landkreis Ravensburg
Der Gemeinderat der Gemeinde Königseggwald hat am 22.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Ozetweiher II“, Gemeinde Königseggwald, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Ozetweiher II“, Gemeinde Königseggwald, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg erneut aufzustellen und beschlossen gemäß § 13b Baugesetzbuch ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen.
Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Königseggwald beabsichtigt mit der erneuten Aufstellung des Bebauungsplans „Ozetweiher II“ eine geordnete Siedlungsarrondierung östlich des Wohngebiets „Ozetweiher“. In der Gemeinde Königseggwald besteht eine anhaltend hohe Nachfrage nach Baugrundstücken. Baulücken im Innenbereich, die direkt einer Bebauung zugeführt werden können, sind im Ort nahezu ausgeschöpft. Verfügbare Flächenpotenziale befinden sich in Privateigentum und sind dem freien Markt nicht zugänglich.
Die Fläche östlich des Wohngebiets „Ozetweiher“ bietet sich für eine geordnete Siedlungsarrondierung an, da sich das Baugebiet direkt an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Westen anschließt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Ozetweiher II“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung des Baugebiets geschaffen, eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gesichert und dem weiterhin hohen Bedarf an Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Rechnung getragen.
Verfahren
Der Bebauungsplan dient der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich nach § 13b Baugesetzbuch. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 13b Baugesetzbuch sind gegeben, es wird eine zulässige Grundfläche von weniger als 10.000 m² festgelegt und das Plangebiet befindet sich im direkten Anschluss an bestehende Wohnbebauung.
Es werden keine Vorhaben festgesetzt, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b Baugesetzbuch genannten Schutzgüter und für die Notwendigkeit der Einhaltung von Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 BImSchG liegen nicht vor.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch ist nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2 a Baugesetzbuch wird abgesehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am östlichen Ortsrand von Königseggwald, im Anschluss an das Wohngebiet „Ozetweiher“. Die Fläche wird zurzeit landwirtschaftlich genutzt (Ackerfläche). Das Plangebiet wird im Süden, Osten und Norden durch landwirtschaftlich genutzte Acker- und Wiesenflächen begrenzt. Im Süden grenzt zudem der Waldkindergarten von Königseggwald an. Im Westen schließt das Plangebiet an das bestehende Wohngebiet „Ozetweiher“ an.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 807; 808; 809; 810 und 811. Die Größe des Plangebiets in dieser Abgrenzung beträgt ca. 2,34 ha.
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Der Beschluss des Gemeinderats über die erneute Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg ortsüblich bekannt gemacht.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Königseggwald
Dienstag & Mittwoch 08.30 Uhr – 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Gemeinde Königseggwald, den 23.12.2022
Roland Fuchs
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss
- Bebauungsplan „Hoßkircher Straße“
- Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Hoßkircher Straße“
Gemeinde Königseggwald, Landkreis Ravensburg
Der Gemeinderat der Gemeinde Königseggwald hat am 22.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Hoßkircher Straße“, Gemeinde Königseggwald, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Hoßkircher Straße“, Gemeinde Königseggwald, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg aufzustellen.
Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Königseggwald beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Hoßkircher Straße“ eine Erweiterung des Gewerbegebiets nördlich der Hoßkircher Straße. Damit kann den ortsansässigen Gewerbebetrieben ausreichend Erweiterungsflächen, sowie neuen Gewerbebetrieben ein Standort in Königseggwald angeboten werden. Dadurch werden zum einen Arbeitsplätze ortsansässiger Gewerbebetriebe gesichert und zum anderen neue Arbeitsplätze geschaffen. Zudem wird die Wettbewerbsfähigkeit der bestehenden Unternehmen gestärkt und stabile wirtschaftliche Verhältnisse für die Gemeinde gewahrt.
Der Bebauungsplan „Hoßkircher Straße“ wird aufgestellt, um die planungsrechtliche Grundlage zur Erschließung des Gewerbegebiets zu ermöglichen und die geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im weiteren Verfahren werden die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs ausgearbeitet.
Verfahren
Der Bebauungsplan „Hoßkircher Straße“ wird im Regelverfahren aufgestellt.
Im Rahmen des Verfahrens wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren erstellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Königseggwald, nördlich der Hoßkircher Straße. Die Fläche wird zurzeit landwirtschaftlich genutzt (Ackerfläche). Das Plangebiet wird im Süden durch die Hoßkircher Straße, mit dahinterliegenden landwirtschaftlichen Ackerflächen begrenzt. Im Westen schließt das Plangebiet an das bestehende Gewerbegebiet der Hoßkircher Straße an. Im Nordwesten grenzt zudem der Eisweiher mit Gehölzstrukturen an das Plangebiet an.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 260 und 261. Die Größe des Plangebiets in dieser Abgrenzung beträgt ca. 1,31 ha.
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg ortsüblich bekannt gemacht.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Königseggwald
Dienstag & Mittwoch 08.30 Uhr – 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Gemeinde Königseggwald, den 23.12.2022
Roland Fuchs
Bürgermeister
Fundsache
Auf dem Rathaus wurde ein Fahrrad abgegeben.
Vereinsnachrichten:
Musikverein Königseggwald e.V.
Ordentliche Generalversammlung MV: Am Freitag, 13.01.2023 findet um 20:00 Uhr die 78. ordentliche Generalversammlung des Musikvereins im Goldenen Löwen statt. Hierzu laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder, Ehrenmitglieder, Dirigenten sowie Freunde und Gönner des Vereins herzlich ein. Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen: TOP 1 Begrüßung durch den Vorsitzenden für Öffentlichkeitsarbeit, TOP 2 Totenehrung, TOP 3 Bericht der Vereinschronistin, TOP 4 Bericht des Kassiers, TOP 5 Bericht der Kassenprüfer, TOP 6 Entlastung der Vorstandschaft, TOP 7 Wahlen, TOP 8 Wünsche und Anträge, TOP 9 Verschiedenes.
Ordentliche Generalversammlung FV: Im Anschluss an die Generalversammlung des Musikvereins findet die 16. ordentliche Generalversammlung des Fördervereins für Aus- und Weiterbildung im Musikverein Königseggwald e.V. statt. Auch hierzu laden wir herzlich ein. Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen: TOP 1 Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden, TOP 2 Bericht des Vereinschronisten, TOP 3 Bericht des Kassiers, TOP 4 Bericht der Kassenprüfer, TOP 5 Entlastung der Vorstandschaft, TOP 6 Wahlen, TOP 7 Wünsche und Anträge, TOP 8 Verschiedenes.
Narrenverein „Schwarz Vere“ Königseggwald
Hexanacht 2023
Nach zweijähriger Pause konnten wir dieses Jahr wieder eine erfolgreiche Hexanacht auf dem Brauereigelände feiern.
Wir möchten uns bei allen Anwohnern, Nachbarn und der ganzen Einwohnerschaft von Königseggwald für Ihr Verständnis bedanken.
Ein besonderer Dank gilt auch Helfern, ohne so viele helfende Hände könnten wir ein solches Fest nicht veranstalten.
VAN Verbandsjubiläum in Ummendorf
Kommendes Wochenende findet das 33-jährige Verbandsjubiläum des VAN in Ummendorf statt.
Hierzu findet am Samstag, 14.01.2023 um 17:00 Uhr der Hexenspuk mit Sternmarsch und Narrenbaumstellen statt, diesen sollten wir möglichst zahlreich mitgestalten.
Am Sonntag, 15.01.2023 nehmen wir am Jubiläumsumzug teil. Umzugsbeginn 13.30 Uhr, wir laufen an Stelle 37 von insgesamt 56 Gruppen. Treffpunkt am Aufstellungsplatz.
Bürgerball
Für unseren diesjährigen Bürgerball am 17.02.2023 suchen wir noch Akteure, die bereit sind einen Programmpunkt aufzuführen. Nur wenn genügend Programmpunkte zusammenkommen kann unser Bürgerball in altbekannter Tradition „von den Bürgern für die Bürger“ wieder erfolgreich gestaltet werden.
Wer bereit ist einen Punkt (Tanz, Sketch, Lied, etc.) zu übernehmen meldet sich bitte bei Michael Gittinger, Tel. 922242.
Das gesamten Verbandsanzeiger und das Katholische Kirchenblatt können Sie direkt bei der Druckerei Restle bestellen:
Druck und Verlag – Fa. Restle GmbH
Hindenburgstr. 40-42,
88361 Altshausen
Telefon : 07584 / 3507 – Fax : 07584 / 2745