Bebauungspläne

Gemeinde Königseggwald
Landkreis Ravensburg

Öffentliche Bekanntmachung

Billigungsbeschluss

– Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit –

 

1. Bebauungsplanvorentwurf „Ozetweiher II“

2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Ozetweiher II“

 

Gemeinde Königseggwald

Der Gemeinderat der Gemeinde Königseggwald hat am 27.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans “Ozetweiher II“, Gemeinde Königseggwald, und den Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan “Ozetweiher II“, Gemeinde Königseggwald, gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

Verfahren
Der Bebauungsplan dient der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich nach § 13b Baugesetzbuch. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 13b Baugesetzbuch sind gegeben, es wird eine zulässige Grundfläche von ca. 7.080 m² festgelegt und das Plangebiet befindet sich im direkten Anschluss an bestehende Wohnbebauung.
Es werden keine Vorhaben festgesetzt, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter und für die Notwendigkeit der Einhaltung von Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 BImSchG liegen nicht vor.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnah-men sind formal nicht erforderlich, werden jedoch im weiteren Verfahren ergänzt. Eine Ein-griffs- / Ausgleichsbilanzierung wird ebenfalls im weiteren Verfahren erstellt. Damit wird die Option des Wechsels der Verfahrensart hin zum Regelverfahren ermöglicht, sollte dies auf-grund sich ändernder rechtlicher Grundlagen bezüglich des § 13 b BauGB notwendig werden.

Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Königseggwald beabsichtigt die Weiterentwicklung des Wohngebiets „Ozet-weiher“ in Richtung Osten zur Deckung des aktuellen Wohnraumbedarfs. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Ozetweiher II“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung des Baugebiets geschaffen und die geordnete städtebauliche Entwicklung für diesen Bereich gesichert sowie dem weiterhin hohen Bedarf an Wohnbaugrundstücken sowie den modernen Wohn- und Arbeitsbedürfnissen der Bevölkerung in geeigneter Weise Rech-nung getragen.

Das Plangebiet befindet sich am östlichen Siedlungsrand von Königseggwald. Es wird be-grenzt im Norden durch den Feldweg Flst. Nr. 822, im Osten durch den Grasweg Flst. Nr. 827 und im Süden durch den Grasweg Flst. Nr. 835. Im Westen schließt die bestehende Wohnbe-bauung an.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 807, 808, 809, 810, 811, 813 (teilweise), 814 (teilweise), 822 (teilweise), 835 (teilweise) sowie 836 (teilweise).
Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt in dieser Abgrenzung ca. 2,46 ha.

Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

 


Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 27.07.2023.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erör-tern und sich zu der Planung zu äußern.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften wer-den mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorlie-genden umweltbezogenen Stellungnahmen und den umweltbezogenen Informationen (hier: Umweltinformation mit artenschutzrechtlicher Relevanzprüfung vom 17.07.2023)

von Montag, dem 07.08.2023 bis Freitag, dem 08.09.2023,

auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse www.koenigseggwald.de veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar:

Rathaus Königseggwald, Hauptstraße 17, 88376 Königseggwald

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Königseggwald:
Dienstag und Mittwoch von 8:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 08.09.2023, Stellungnahmen an gemeinde@koenigseggwald.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Königseggwald (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Königseggwald (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.

Königseggwald, den 04.08.2023

Roland Fuchs
Bürgermeister


Gemeinde Königseggwald
Landkreis Ravensburg

Öffentliche Bekanntmachung

Billigungsbeschluss

– Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit –

 

1. Bebauungsplanvorentwurf „GE Hoßkircher Straße II“

2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „GE Hoßkircher Straße II“

 

Gemeinde Königseggwald

Der Gemeinderat der Gemeinde Königseggwald hat am 27.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans “GE Hoßkircher Straße II“, Gemeinde Königseggwald, und den Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan “ GE Hoßkircher Straße II“, Gemeinde Königseggwald, gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Königseggwald beabsichtigt die Erweiterung des Gewerbegebiets im Norden der Gemeinde. Es liegen konkrete Anfragen ortsansässiger Gewerbetreibender nach gewerblichem Bauland vor. Im bestehenden Gewerbegebiet „GE Hoßkircher Straße“ sind inzwischen alle Baugrundstücke bebaut bzw. für Betriebserweiterungen verplant.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „GE Hoßkircher Straße II“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung neuer Gewerbeflächen am nordöstlichen Siedlungsrand von Königseggwald geschaffen.

Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand von Königseggwald. Es wird begrenzt im Norden durch landwirtschaftliche Flächen, im Osten durch einen landwirtschaftlichen Schuppen, im Westen durch die bestehende Bebauung des angrenzenden Gewerbegebietes und im Süden durch die Hoßkircher Straße (K 8036).

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 5 (Hoßkircher Straße, teilweise); 260; 260/1; 261 und 262/2 (teilweise).
Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt in dieser Abgrenzung ca. 1,33 ha.

Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:


Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 27.07.2023.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und den umweltbezogenen Informationen (hier: Umweltbericht mit Anlagen vom 19.07.2023 und Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vom 10.03.2023)

von Montag, dem 07.08.2023 bis Freitag, dem 08.09.2023,

auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse www.koenigseggwald.de veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar:

Rathaus Königseggwald, Hauptstraße 17, 88376 Königseggwald

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Königseggwald:
Dienstag und Mittwoch von 8:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 08.09.2023, Stellungnahmen an gemeinde@koenigseggwald.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Königseggwald (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Königseggwald (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.

Königseggwald, den 04.08.2023

Roland Fuchs
Bürgermeister

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