
Verbandsanzeiger 29.07.2026
29. Juli 2026Verbandsanzeiger 12.08.2026

Königseggwalder Verbandsanzeiger
29.07.2026
Schließtage Rathaus
Das Rathaus hat am Mittwoch 26.08.2026 geschlossen.
Am Donnerstag den 20.08.2026 hat das Rathaus lediglich bis 16:00 Uhr geöffnet.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung
Aus der Gemeinderatssitzung vom 16.07.2026
§ 1
Bürgerfragestunde
Bürgermeister Endriss begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und eröffnet die Bürgerfragestunde. Es werden keine Fragen gestellt.
§2
Baugesuch
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst. Nr. 817/25
Es werden folgende Befreiungen beantragt: – Trauf und Firsthöhe
– Einfamilienhaus
– Dachneigung
Nach Vorstellung durch den Vorsitzenden und nach Beantwortung aller offenen Fragen wird dem Baugesuch einstimmig zugestimmt.
Die Befreiungen wurden erteilt. Die beantragten Befreiungen richten sich nach den Vorgaben des Bebauungsplans Ozetweiher II.
Die Zufahrt wird voraussichtlich über Flst. 817/24 erfolgen.
§3
Vergabe Konzessionsvertrag Gas
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass der Gaskonzessionsvertrag der Gemeinde mit der TWS ausgelaufen ist.
Die Neuausschreibung wurde daraufhin am 18.12.2025 im Bundesanzeiger bekanntgegeben und hierbei potentielle Interessenten am Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages mit der Gemeinde Königseggwald gebeten, ihre Interessensbekundung an der Vergabe der Gaskonzession in Text- oder Schriftform bei der Gemeinde Königseggwald, Hauptstraße 17, 88376 Königseggwald bis 30.06.2026, 24:00 Uhr einzureichen.
Nach Ablauf der Frist ist einziger Interessent die TWS aus Ravensburg.
Der Vorsitzende schlägt dem Gemeinderat vor, den von der TWS angebotenen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren anzunehmen.
Durch den Vorsitzenden wird auf die neu hinzugekommene Klausel hingewiesen, dass der Vertrag gegenstandslos wird, sobald per Gesetz kein Gas mehr geliefert werden kann bzw. darf.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Vertrag wie vom Vorsitzenden vorgeschlagen, anzunehmen.
§4
Vergabe der Bauplätze aus dem Losverfahren
Bürgermeister Endriss teilt dem Gemeinderat mit, dass das Losverfahren am 09.07.2026 geendet hat und der Vergabeausschuss am 15.07.2026 zusammengekommen ist um die eingegangenen Gebote zu prüfen.
Es sind 3 Bewerbungen fristgerecht eingegangen, die alle so vergeben werden können.
| Bauplatz: | Preis je m²: |
| MO 4 | 240,00 € |
| MO 6 | 240,00 € |
| MFH 1 | 240,00 € |
Der Vorsitzende schlägt dem Gemeinderat vor, dem Vergabeausschuss zu folgen und die 3 Bauplätze so zu vergeben.
Der Gemeinderat gibt der Verwaltung einstimmig den Auftrag, den Interessenten die Zusage schriftlich mitzuteilen und eine verbindliche Zusage derer einzufordern.
§5
Weitere Vermarktung bzgl. der Bauplätze im Baugebiet Ozetweiher II
Zu Beginn dieses Punktes führt der Vorsitzende aus, dass hierbei über das weitere Vorgehen bzw. über die nächsten Schritte zur Vermarktung der Bauplätze im Baugebiet Ozetweiher II beraten wird.
Gleichzeitig gibt der Vorsitzende bekannt, dass er sich beim kommenden Vergabeverfahren um einen Bauplatz in Königseggwald bewerben will und er deshalb an der Beratung zu diesem Punkt nicht teilnehmen wird.
Bürgermeister Endriss übergibt im Anschluss die Sitzungsleitung an den stv. Bürgermeister Michael Gittinger und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Hinweis: Die weiteren Ausführungen zu diesem Punkt erfolgen durch den stv. Bürgermeister Michael Gittinger – innerhalb dieses TOPs nun „Vorsitzender“ genannt.
Durch den Vorsitzenden wird einleitend ausgeführt, dass beim vergangenen Bieterverfahren einige Bewerber nicht zum Zug kamen. Beim nächsten Verfahren sollte also darauf geachtet werden, dass diese nochmals – zu den gleichen Bedingungen – die Möglichkeit erhalten, sich auf einen Bauplatz zu bewerben.
Weiter führt der Vorsitzende aus, dass aus diesem Grund nochmals ein Bieterverfahren zu den gleichen Startpreisen durchgeführt werden soll. Gleichzeitig sollen aber auch die Plätze aus dem Losverfahren als nochmaliges Losverfahren angeboten werden, damit jetzt alle Bauplätze gleichzeitig „auf dem Markt“ sind.
Nach Ablauf des gleichzeitigen Bieter- und Losverfahrens kann dann darüber nachgedacht werden, die Preise der Bauplätze konkret (ohne Gebote) als Festpreise festzulegen.
Nach erfolgter Diskussion und Austausch der Argumente wird durch das Gremium einstimmig nachfolgende Vorgehensweise beschlossen:
-Eine weitere Vergaberunde mit gleichzeitigem Bieter- und Losverfahren, sodass alle noch verfügbaren Bauplätze zur Bewerbung frei sind.
-Die Laufzeit dieses Verfahrens vom 27.07.2026 00:00 Uhr bis 01.09.2026 um 16:00 Uhr.
-Die Prüfung der eingegangenen Bewerbungen/Gebote wird wieder durch den Vergabeausschuss durchgeführt. Hierbei nimmt Gemeinderätin Buck den Platz von Bürgermeister Endriss für dieses Verfahren ein.
-Die konkrete Vergabe soll in der Sitzung des Gemeinderats am 17.09.2026 erfolgen.
Außerdem wird die Verwaltung beauftragt weitere „Werbemöglichkeiten“ für dieses und kommende Vergabeverfahren auszuloten – bspw. per Social Media, Printmedien oder Portale wie bspw. „Baupilot“.
Weiter kommt der Gemeinderat zu dem Entschluss, die weitere Vergabe und auch die entsprechenden Veröffentlichungs- und Werbemöglichkeiten im Anschluss an das jetzt beschlossene Vergabeverfahren – sprich ab Ende September – in der Sitzung am 17.09.2026 zu beraten und zu beschließen.
§6
Sachstandsbericht
Ab diesem Tagesordnungspunkt übernimmt Bürgermeister Endriss wieder die Sitzungsleitung.
a) Breitband
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, – dass die Hausanschlussverträge Breitband von der Firma PPHT verschickt wurden und diese nach und nach an die Gemeinde zurückgeschickt werden. Alle Hausanschlussverträge müssen von Seiten der Verwaltung ebenfalls gegengezeichnet und an die Eigentümerinnen und Eigentümer zurückgegeben werden.
Der Breitbandausbau im Bereich der Baustelle ist abgeschlossen, die dort notwendigen Trassen wurden verlegt und dokumentiert.
b) Feuerwehrhaus
Der Vorsitzende erläutert den aktuellen Baufortschritt beim Neubau des Feuerwehrhauses. Das Aufrichten des Gebäudes schreitet sehr gut voran.
Der Vorsitzende zeigt zur Veranschaulichung der Baufortschritte einige Bilder, welche zum besseren Verständnis auszugsweise abgebildet werden.

Ansicht auf das Gesamtgebäude Feuerwehhaus. Das gesamte Gebäude ist bereits aufgerichtet, die Arbeiten für das Dach sind ebenfalls vorbereitet.

Innenansicht der Fahrzeughalle mit Blick auf den Anbau für Umkleideräumlichkeiten (Durchgänge im EG) und Sozialräumen (Fenster oben rechts).

Innenansicht des zukünftigen Schulungs- und Sozialraums.

Außenansicht der Fahrzeughalle mit bereits angebrachter Isolierung.
c) Baugebiet Ozetweiher II
Der Vorsitzende erläutert den aktuellen Baufortschritt beim Baugebiet Ozetweiher II.
Auch bei diesem Projekt schreiten die Arbeiten sehr gut voran. Der Vorsitzende zeigt den Fortschritt mit einigen Bildern, welche ebenfalls auszugsweise abgebildet werden (s.u.).
Der Vorsitzende erläutert außerdem, dass bis zu den Sommerferien die Seestraße wieder asphaltiert bzw. die Tragschicht eingezogen wird, sodass die Seestraße wieder normal befahren werden kann.

Ansicht der jetzt fertiggestellten Retentionsbecken am Sportplatz. Die dort verwendeten Steine für die „Ablaufrinne“ sind alte Randsteine aus der Seestraße. In den Becken wurde außerdem bereits Rasen eingesät. In den kommenden Wochen sollen außerdem noch die Zäune folgen.

Drohnenaufnahme zum aktuellen Baufortschritt im Baugebiet Ozetweiher II. Gut sichtbar sind nun die zukünftigen Straßenverläufe und die Retentionsbecken im und neben dem Baugebiet.
§7
Informationen und Bekanntgaben
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über folgende Themen:
– dass inzwischen ein Defibrillator am Rathaus zwischen Briefkasten und Schaukasten vom Bauhofmitarbeiter montiert und die Erklärtafel links daneben angebracht wurde,
– dass die Arbeiten an der Friedhofsmauer in der kommenden Woche beginnen und die Friedhofsmauer momentan durch den Bauhof gereinigt wird,
– dass das Ferienprogramm in diesem Jahr in anderer Form durchgeführt wird; es wird ein Spieletag mit allen Vereinen am 11.09.2026 stattfinden,
– dass am 29.07.2026 die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungs-Verbands stattfinden wird,
– dass nach der heutigen Sitzung Sommerpause ist und die nächste Sitzung am 17. September 2026 stattfindet.
§8
Anfragen aus dem Gremium
Aus der Mitte des Gemeinderates kam die Anregung, dass das Tor am Friedhof kontrolliert werden sollte, da Bürger das Tor nicht öffnen konnten.
Die Verwaltung wird sich darum kümmern.
Erneuter Hinweis – Aktuell laufende Vergabeverfahren Baugebiet Ozetweiher II
Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat führt die Gemeinde zur weiteren Vermarktung der Bauplätze im Baugebiet Ozetweiher II ein paralleles Vergabeverfahren der noch verfügbaren Bauplätze durch. Das Verfahren wird analog der vorherigen Verfahren ablaufen, weshalb es erneut ein Bieter- und ein Losverfahren geben wird.
In diesem Verfahren haben Sie nun die Möglichkeit sich auf Bieter- und Losverfahrensplätze zu bewerben. Hierzu sind die entsprechenden Formulare zu verwenden.
Das gleichzeitige Bieter- und Losverfahren beginnt am Montag den 27.07.2026 um 00:00 Uhr und endet am 01.09.2026 um 16:00 Uhr.
Die noch verfügbaren Bauplätze sind – unter Zuordnung zum jeweiligen Verfahren (Bieter- oder Losverfahren) – im Dokument „Verfügbare Bauplätze mit Preisspanne“ dargestellt, welches über die Homepage der Gemeinde eingesehen oder bei der Gemeinde angefordert werden kann.
Auf die weiteren Unterlagen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren (Merkblatt, Bewerbungsbogen Teil I und Bewerbungsbogen II Losverfahren bzw. Bewerbungsverfahren II Bieterverfahren) wird verwiesen.
Auch diese Unterlagen können über die Homepage der Gemeinde abgerufen oder bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden.
Eine gleichzeitige Bewerbung für das Bieter- und das Losverfahren ist nun möglich, es werden jedoch zunächst die Plätze für das Bieterverfahren betrachtet und vergeben und anschließend das Losverfahren. Da auch weiterhin die Regelung gilt, dass pro Person nur ein Bauplatz erworben werden kann, wird es keine „Doppelzusagen“ oder Wahlmöglichkeiten geben.
Es erfolgt ausdrücklich der Hinweis, dass Personen, die bereits in vorangegangen Verfahren eine Bauplatzzusage erhalten haben, nicht mehr am jetzigen Verfahren teilnehmen können, bzw. keinen weiteren Bauplatz erwerben können.
Es können nur vollständige Bewerbungen zugelassen werden. Die notwendigen Unterlagen und die Hinweise für die Zusammenstellung der Unterlagen finden Sie im Merkblatt.
Wir weisen darauf hin, dass nach Fristende abgegebene Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können.
Abwasserzweckverband Ostrachtal
Sitz in Ostrach
Landkreis Sigmaringen
3. S a t z u n g
zur Änderung der Verbandssatzung
vom 02. Juli 2026
Aufgrund von §§ 5, 6 und 21 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 21 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 02. Juli 2026 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Verbandsatzung vom 15. November 2011 mit 1. Änderung vom 13. September 2012 und 2. Änderung vom 14. November 2023 wird wie folgt geändert:
§25 erhält folgende Fassung:
§25
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Die öffentlichen Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen durch Bereitstellung im Internet unter ostrach.de/startseite, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bereitstellung erfolgt auf der Startseite unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“.
(2) Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.
(3) Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können beim Sitz des Verbandes, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach von jedermann während der Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden. Sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt.
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.10.2026 in Kraft.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) bzw. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird gem. § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber den Mitgliedsgemeinden oder dem Zweckverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt!
Ostrach, den 02. Juli 2026
gez.
B u r t h
Verbandsvorsitzende
Zweckverband Geräte- und Personalgemeinschaft Ostrachtal
Sitz in Ostrach
Landkreis Sigmaringen
1. Satzung
zur Änderung der Verbandssatzung
vom 30. Juli 2026
Aufgrund von §§ 5, 6 und 21 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 14 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 30. Juli 2026 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Verbandsatzung vom 16. Juli 2024 wird wie folgt geändert:
§18 erhält folgende Fassung:
§18
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Die öffentlichen Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen durch Bereitstellung im Internet unter ostrach.de/startseite, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bereitstellung erfolgt auf der Startseite unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“.
(2) Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.
(3) Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können beim Sitz des Verbandes, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach von jedermann während der Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden. Sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt.
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.10.2026 in Kraft.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) bzw. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird gem. § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber den Mitgliedsgemeinden oder dem Zweckverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt!
Ostrach, den 30. Juli 2026
gez.
Rommeler
Verbandsvorsitzender
Naturschutzzentrum Wilhelmsdorf
Vom 20. Juli bis zum 30. September zeigen wir die Ausstellung ,,Unsere Moore – faszinierend, vielfältig, unverzichtbar‘‘ des Bayrischen Landesamtes für Umwelt. Sie gibt einen guten Überblick über die Entwicklung der Moore und ihre besonderen Funktionen am Beispiel der Moore Bayerns. Lassen Sie sich darüber informieren, wie wir selbst beim Moorschutz aktiv werden können! Der Eintritt ist frei.
Im Rahmen des Ferienprogramms der Gemeinde Wilhelmsdorf bieten wir am 7. August von 14 bis 17 Uhr einen Kreativen Schnitz- und Feilenkurs für 10- bis 12-Jährige an. Treffpunkt ist unsere Grillstelle am Naturschutzzentrum Wilhelmsdorf, eine Anmeldung ist ausschließlich möglich über das Ferienprogramm der Gemeinde Wilhelmsdorf. Kosten: 5€.
Am 16. August dürfen Sie wieder in einer öffentlichen Führung das Gebiet um den Bannwaldturm im Pfrunger-Burgweiler Ried zusammen mit Moorführerin Christine Leonhardt näher kennenlernen. Der Infopoint am Bannwaldturm ist ab 13 Uhr besetzt. Die Führung startet direkt am Turm um 14 Uhr und dauert ca. 1,5 Stunden. Kosten: 5 € (erm. 2,50€). Keine Anmeldung erforderlich!
Im Rahmen des Ferienprogramms der Gemeinde Wilhelmsdorf bieten wir am 27. August von 14 bis 15:30 Uhr die Führung ,,Hermelin: weiß oder braun?‘‘ an. Zusammen mit Umweltpädagogin Margit Ackermann wird das Hermelin ganz genau unter die Lupe genommen und der Moorerlebnispfad erkundet. Für Kinder ab 8 Jahren. Bitte wettergemäße Kleidung (Regenjacke, lange Hose, feste Schuhe) sowie Sonnen- und Mückenschutz und etwas zum Trinken und Vesper mitbringen. Eine Anmeldung ist ausschließlich möglich über das Ferienprogramm der Gemeinde Wilhelmsdorf. Kosten: 5€.
Ebenfalls im Ferienprogramm, findet am 29. August die alljährliche Wilhelmsdorfer Fledermausnacht mit unserer Spezialistin Pia Wilhelm statt. Von 16 bis 22 Uhr bieten wir Stoffdruck, Spiele und eine Abendexkursion an. Für Kinder (ab 7 Jahren, alleine ab 8 Jahren) und Erwachsene. Bitte mitbringen: helles T-Shirt oder Stofftasche zum Bedrucken/Bemalen, Kopf- oder Taschenlampe, Essen und Trinken für die Vesperpause. Bitte an wettergemäße Kleidung (lange Hose, feste Schuhe, Jacke für den Abend) sowie Mückenschutz denken. Eine Anmeldung ist ausschließlich möglich über das Ferienprogramm der Gemeinde Wilhelmsdorf. Kosten: 10€.
An Wochenenden und Feiertagen lädt die leckere Kuchentheke am Naturschutzzentrum zum Verweilen und Genießen ein, unter der Woche gibt es Snacks und süßes Gebäck.
Unser Infotheken-Team begrüßt Sie zu den gängigen Öffnungszeiten Dienstag bis Freitag, 13:30-17:00 Uhr, am Wochenende und Feiertagen von 10:00-17:00 Uhr.
Weitere Informationen zu Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage https://pfrunger-burgweiler-ried.de/
Den gesamten Verbandsanzeiger und das Katholische Kirchenblatt können Sie direkt bei der Druckerei Restle bestellen:Druck und Verlag – Fa. Restle GmbH
Hindenburgstr. 40-42,
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