Verbandsanzeiger 18.09.2024
18. September 2024Verbandsanzeiger 02.10.2024
2. Oktober 2024Verbandsanzeiger 25.09.2024
Königseggwalder Verbandsanzeiger
25.09.2024
Freiwillige Feuerwehr Königseggwald
Die diesjährige Jahreshauptübung der Freiwilligen Feuerwehr Königseggwald findet am Samstag, den 28.09.2024 statt.
Übungsobjekt wird in diesem Jahr die alte Mälzerei der Walder Bräu AG sein.
Übungsbeginn mit Alarmierung über die örtliche Sirene ist um 15:00 Uhr.
Die Jugendfeuerwehr bietet wieder Kaffee und Kuchen/Muffins an!
Über zahlreiche Zuschauer würden wir uns sehr freuen.
Stefan Kauer
Kommandant
Die besten Glück- und Segenswünsche
Wir gratulieren Frau Roswitha Uhl recht herzlich zum 68. Geburtstag am 24.09.2024.
Wir wünschen Frau Uhl für die Zukunft alles erdenklich Gute, vor allem Gesundheit.
Zweckverband
Geräte- und Personalgemeinschaft Ostrachtal
Sitz in Ostrach
Landkreis Sigmaringen
Wirtschaftsplan
für das
Wirtschaftsjahr 2024
Aufgrund von §§ 19 und 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i.V.m. § 14 des
Eigenbetriebsgesetzes hat die Verbandsversammlung am 16. Juli 2024 den Wirtschafts-
plan für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt festgestellt:
§ 1 Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:
1. im Ergebnisplan mit den folgenden Beträgen EUR
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird für das Wirtschaftsjahr auf
festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf
festgesetzt.
§ 4 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
§ 5 Deckung der Betriebskosten
Die Betriebskosten werden gem. § 13 Verbandssatzung durch Kostenersätze gedeckt.
Ostrach, den 16. Juli 2024
gez.
S c h w a i g e r
Verbandsvorsitzender
II. Das Landratsamt Sigmaringen hat die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes 2024 mit
Erlass vom 13.09.2024 Az.: I/13-902.41 bestätigt.
III. Der Wirtschaftsplan 2024 liegt gem. § 20 GKZ i.V.m. § 81 Abs. 4 GemO an sieben Tagen
nach dieser Bekanntmachung beim Bürgermeisteramt Ostrach, Hauptstraße 19, 88356
Ostrach, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Ostrach, den 23.09.2024
gez. G i n d e l e
kaufm. Betriebsleiter
Netze BW erinnert an Sicherheitsregeln: Ausreichend Abstand zu Stromleitungen halten!
Zur Erntezeit geht es wieder hoch her auf den Feldern und Äckern – und das ist durchaus auch wörtlich zu verstehen. Denn die Erntefahrzeuge werden immer größer und höher. Um nur ein Beispiel zu nennen: Das Auswurfrohr eines Maishäckslers kann heute bereits über sechs Meter hoch sein. Anlass für die Netze BW, ausdrücklich auf mögliche Gefahren hinzuweisen, die diese Entwicklung mit sich bringt.
Je nach Spannungsebene gibt es unterschiedliche, gesetzlich vorgeschrieben Abstände, die unbedingt einzuhalten sind. Ist die Spannung einer Leitung nicht bekannt, gilt grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von fünf Metern. Im Zweifelsfall sollten sich Landwirte vor Beginn der Feldarbeit mit größerem Gerät bei dem zuständigen Netzbetreiber informieren. Bei der Netze BW zum Beispiel kann man sich entsprechende Auskünfte über die Homepage des Unternehmens einholen: https://www.netze-bw.de/part-ner/planenundbauen/leitungsauskunft.
Sollte der Fahrer oder die Fahrerin eines landwirtschaftlichen Geräts in eine Freileitung kommen: Unbedingt im Fahrzeug sitzenbleiben und versuchen, rückwärts wieder herauszufahren! Ist der Aufenthalt im Fahrzeug nicht mehr möglich, mit geschlossenen Füßen möglichst weit abspringen und sich in Sprungschritten entfernen.
Auch beim Drachensteigen heißt es: Abstand halten!
Traditionell lassen Groß und Klein unter anderem auf den abgemähten Flächen Drachen steigen. Auch dabei ist besondere Vorsicht geboten, wenn sich eine Stromleitung in der Nähe befindet. Die Netze BW rät, eine Entfernung von mehreren hundert Metern von elektrischen Freileitungen einzuhalten.
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