Verbandsanzeiger 11.10.2019
8. Oktober 2019Verbandsanzeiger 25.10.2019
22. Oktober 2019Verbandsanzeiger 18.10.2019
Königseggwalder Verbandsanzeiger
18.10.2019
Gemeinde Königseggwald
1. Änderung Bebauungsplan „Ozetweiher“ und örtliche Bauvorschriften
Planverfasser: Sabine Müller-Schlegel Dipl.-Ing. (FH) Architektin
Hoßkircher Str. 1/1 88376 Königseggwald
Tel. 07587/9104, Fax 9106 mueller-schlegel@t-online.de
Bauherr: Gemeinde Königseggwald
Hauptstr. 17
88376 Königseggwald
gefertigt, den 07.10.2019
Inhaltsverzeichnis
Deckblatt
1 Inhaltsverzeichnis
2-3 Satzung der Gemeinde Königseggwald zum Bebauungsplan
4 Verfahrensvermerke
______________________________________________________________
5-6 Schriftlicher Teil zum Bebauungsplan
Planungsrechtliche Festsetzungen
Örtliche Bauvorschriften
_______________________________________________________________
7 Begründung
8 Pflanzenauswahlliste
9 Anhörung Träger öffentlicher Belange
Zeichnerischer Teil des Bebauungsplanes
Satzungen der Gemeinde Königseggwald
• zum Bebauungsplan
und zu
• den örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet
1. Änderung Bebauungsplan „Ozetweiher“ und örtliche Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Königseggwald hat in der öffentlichen
Sitzung am 10.10.2019 die 1. Änderung des Bebauungsplanes
„Ozetweiher“ und örtliche Bauvorschriften aufgrund folgender Rechtsgrundlagen als Satzungen beschlossen:
1. BAUGESETZBUCH (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634)
2. BAUNUTZUNGSVERORDNUNG (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786)
3. LANDESBAUORDNUNG (LBO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 05.03.2010 (Gbl. S. 357), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2017 (Gbl. S. 612)
4. PLANZEICHENVERORDNUNG (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBI. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2017 (BGBI I S. 1057).
5. GEMEINDEORDNUNG (GemO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (Gbl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBI. S. 221)
6. BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBI. I S 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. September 2017 (BGBI. I S. 3434).
7. NATURSCHUTZGESETZ BADEN-WÜRTTEMBERG (NatSchG) vom 23.06.2015 (GBI. 2015 S. 585) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. November 2017 (GBI. S. 597, 643, 2018 S. 4)
8. BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBI. I S. 1274) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2017 (BGBI. I S. 2771)
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
Der Räumliche Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes vom 07.10.2019
§ 2
Bestandteile der Satzungen
Die Bebauungsplan-Satzung besteht auf folgenden Unterlagen
1. Zeichnerischer Teil in der Fassung vom 07.10.2019
2. Die Textlichen Festsetzungen 1.Änderung Bebauungsplan „Ozetweiher“ und örtliche Bauvorschriften, in der Fassung vom 07.10.2019
§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung über den Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan „Ozetweiher“ und örtliche Bauvorschriften tritt in der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 10 BauGB in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Bebauungsplanänderung sind sämtliche Festsetzungen im zeichnerischen Teil des Bebauungsplan „Ozetweiher“ innerhalb des räumlichen Änderungsbereichs aufgehoben.
Königseggwald, den 10.10.2019
Fuchs (Bürgermeister)
Ausgefertigt:
Königseggwald, den 10.10.2019
1. Änderung Bebauungsplan „Ozetweiher“ und örtliche Bauvorschriften
Bauherr: Gemeinde Königseggwald
Gefertigt: Sabine Müller-Schlegel, Dipl. Ing. (FH) Architektin
Hoßkircher Str. 1/1, 88376 Königseggwald
Tel. 07587/9104,Fax 9106, mueller-schlegel@ t-online.de Müller-Schlegel, Dipl.-Ing.(FH)
Anerkannt: Gemeinderat der Gemeinde Königseggwald Fuchs BM
Satzungsbeschluss Gemeinderat der Gemeinde Königseggwald Fuchs BM
Verfahrensvermerke
Aufstellungsbeschlüsse gefasst
Anhörung Träger öffentlicher Belange § 2 (1) S. 1 BauGB
am
31.01.2019
(Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 74 (7) LBO
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt
(Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften)
§ 2 (1) S. 2 BauGB
am
Frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt
(Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 3 (1) S. 1 BauGB Am
Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt
(Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften)
§ 4 BauGB
Am
Beschluss des Entwurfs
Beschluss der vorgezogenen Bürgerbeteiligung
Beschluss Anhörung Träger öffentlicher Belange
(Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 3 (2) S. 1 BauGB
Am
23.05.2019
Bekanntmachung der Entwurfsauslegung
(Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften)
§ 3 (2) S. 1 BauGB Am
21.06.2019
Öffentliche Auslegung der Entwürfe Bekanntmachung 21.06.2019
(Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) vom bei der Gemeindeverwaltung Königseggwald § 3 (2) S. 1 BauGB Auflegung von
28.06.- 27.07.2019
Satzungsbeschluss vom Gemeinderat gefasst § 74 (7) LBO Am
10.10.2019
(Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) § 10 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung und Inkrafttreten des
Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften § 10 (3) BauGB Am
1. Änderung des Bebauungsplan „Ozetweiher“ und örtliche
Bauvorschriften
TEXTTEIL
A. PLANZEICHNUNG siehe zeichn. Teil
B. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
§ 9 BauGB und §§ 1 – 22 BauNVO
1.1 Art der Baulichen Nutzung, Allgemeines Wohngebiet (WA)
1.2 Maß der Baulichen Nutzung siehe Planeintragung
GRZ = 0,35, GFZ = 0,55 siehe Nutzungsschablone Plan
1.3 Bauweise
Entsprechend der Planeintragung ist eine offene (o) Bauweise festgesetzt.
Zulässig sind darin nur Einzelhäuser (E) oder Doppelhäuser (D)
1.4 Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen
Garagen (GA) sind innerhalb überbaubarer Flächen zulässig. Kellergaragen sind nicht zulässig. Stellplätze sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen.
1.5 Höhenlage
Die Höhenlage der Gebäude (Erdgeschossrohfußbodenhöhe „ERFH“)
Siehe Planeintragung.
Abweichungen sind +/- 30 cm zulässig.
Gebäudehöhe (Geb.H) siehe Planeintragung
Wandhöhe (WH) siehe Planeintragung
Die Wandhöhe bemisst sich am Schnittpunkt der Außenwandflucht mit der OK Dachhaut (WH) von der ERFH aus.
Die Gebäudehöhe bemisst sich ab OK ERFH bis First (Oberkante Dachhaut).
Die festgelegte Erdgeschossrohfußbodenhöhe (ERFH) gilt im gesamten Bereich innerhalb der Baugrenze bis zur Knödellinie.
1.6 Versorgungsflächen
Entlang der öffentlichen Straße und dem Weg sind auf den privaten Grundstücken bis zu 50 cm Breite, Einrichtungen für die Energieversorgung und Straßenbeleuchtung zu dulden.
1.7 Bodenversiegelung
Garagenvorplätze, Stellplätze und Hauszugänge sind mit versickerungsfähigem Belag auszuführen.
1.8 Pflanzungen Bäume und Sträucher
Das Pflanzgebot nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB
siehe Planeintragung ist einzuhalten.
Es sind nach eingetragener Anzahl (rot markiert) 5 Stück einheimische Laubbäume, Sträucher, insbesondere auch Obstbaumarten, Standortwahl siehe Planeintrag, zu pflanzen.
Pflanzerhalt nach § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB
Die bereits bestehende Bepflanzung (Planeintragung grün, Standort siehe Planeintrag) ist zu erhalten.
Es müssen insgesamt 18 Bäume im Änderungsbereich angelegt sein.
C. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN
LBO § 74
2.1 Dachgestaltung
Dachform für Hauptgebäude: Satteldach, Dachneigung s. Planeintrag, Garagen sind mit Flachdach zulässig.
Dachaufbauten, Nebenfirste und Dacheinschnitte sind erlaubt.
Begründung
___________________________________________________________
1. Räumlicher Geltungsbereich
Eingrenzung:
Der räumliche Änderungsbereich ist im Lageplan rot gestrichelt umrandet.
2. Raumanalyse
Die Änderung befindet sich im nördlichen Bereich des Bebauungplanes „Ozetweiher“. Das im Bebauungsplan eingetragene Flachbiotop soll entfallen.
Die Wasserhaltung des Flachbiotop gestaltete sich durch die Bodenbeschaffenheit schwierig, das Biotop verlandete.
Die öffentliche Grünfläche mit Flachbiotop wird deshalb zu privaten Baugrundstücken.
Die Änderung gilt für die Flurstücke 817/58 und 817/25
Die festgelegte ERFH gilt innerhalb der Baugrenze bis zur Knödellinie.
3. Erschließung und Verkehr
Als Erschließungsbasis gilt für das Flst. 817/25 der Weg Flst. 836.
Eine Teilung des Flurstückes 817/25 ist nicht möglich.
Das Flurstück 817/58 ist durch die Wohnstraße „Am Weiher“ Flst. 817/1 erschlossen.
Die öffentlichen Parkplätze am Weg 836 entfallen. Die entfallenen Parkplätze wurden am Sportplatzgelände bereits geschaffen.
4. Ver- und Entsorgung
Die Ver- und Entsorgung von Flst. 817/25 erfolgt über den Fußweg zur Straße „Am Weiher“ in die vorhandenen Leitungen. Abwasser, Wasser, Elektrizität und Telefonleitungen sind dort vorhanden.
Die Ver- und Entsorgung von Flst. 817/58 erfolgt in die erschlossene Straße „ Am Weiher“ Flst. 817/1.
Das Niederschlagswasser der Dachentwässerung und das Oberflächenwasser von weiteren Bodenversiegelungen muss auf dem jeweiligen Baugrundstück versickert werden.
5. Metallgehalt im Regenwasser
Dachinstallationen, Verwahrungen und Verkleidungen aus Kupfer, Zink, Titanzink und Blei erhöhen den Metallgehalt im Niederschlagswasser und sollten aus Gründen des Gewässerschutzes deshalb vermieden werden.
6. Spielfläche
Die auf der Grünfläche eingetragene Spielfläche entfällt.
Auf Flst. 815 wurde ein öffentlicher Spielplatz mit einer Größe von 1600 m² angelegt.
7. Festsetzungen
Die eingetragenen Erdgeschossrohfußbodenhöhen gelten
für die Flurstücke 817/58 und 817/25.
Die festgelegte ERFH gilt innerhalb der Baugrenze bis zur Knödellinie.
Die äußere Gestaltung baulicher Anlagen wird in den örtlichen Bauvorschriften nach §74 LBO durch die zugelassene Dachgestaltung festgesetzt.
8. Pflanzungen
Die 13 bestehenden Bäume s. Planeintrag sind zu erhalten.
Um den Umweltbelangen gerecht zu werden sind noch weitere 5 Bäume an eingezeichneter Stelle zu pflanzen, dass das Pflanzgebot vom Bebauungsplan „Ozetweiher“ erfüllt wird.
PFLANZENAUSWAHLLISTE
Obsthochstämme in Lokalsorten wie
Brettacher, Gewürzluiken, Martens Gravensteiner, Rheinischer Bohnapfel
Schweizer Wasserbirne, Oberösterreicher
Walnuss-Sämling
und
als Bäume
Feldahorn (Acer campestre)
Hainbuche (Carpinus betulus)
Vogelkirsche (Prunus avium)
Stieleiche (Qercus robur)
Eberesche (Sorbus aucuparia)
Wildapfel (Malus sylvestris)
Traubenkirsche (Prunus padus)
als Sträucher
Hasel (Corylus avellana)
Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
Liguster (Ligustrum vulgare)
Schlehdorn (Prunus spinosa)
Heckenrose (Rosa canina)
Kreuzdorn (Rhamnus catharticus)
Korbweide (Salix viminalis)
Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
Wolliger Schneeball (Viburnum lantana)
Hinweise aus der Anhörung Träger öffentlicher Belange
Grundwassernutzung
Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. §§ 8,9,10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre „Bodenschutz beim Bauen“.
Der Planbereich liegt innerhalb der Schutzzone III des festgesetzten Wasserschutzgebietes „Untere Wiesen“.
9. Beteiligung des Bürgers und Träger öffentlicher Belange
Von Bürger sind keine Einwände eingegangen.
Regionalverband Bodensee-Oberschwaben
Das Gebiet ist als Wasserschutzgebiet der Schutzzone III „Untere Wiesen konkretisiert, und ist zu beachten.
Brand- und Katastrophenschutz
Aus Sicht des Brandschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Satzung.
Landwirtschaft: keine Anregungen
Altlasten: Im Geltungsbereich kein Eintrag im Bodenschutz-Altlastenkataster
Naturschutz: keine Bedenken
Oberflächengewässer:
Bei Oberflächenabfluss muss die schadlose Ableitung der Drossel- und insbesondere der Notentlastungsmengen der Niederschlagswasser
in der Erschließungsplanung nachgewiesen werden.
Es wurde in Punkt 4 der Begründung aufgenommen, dass das Oberflächenwasser auf dem jeweiligen Baugrundstück versickert wird, somit bedarf es keiner weiteren Darlegung.
Bodenschutz: Hinweis „ Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechen der Darstellung in der Broschüre „Bodenschutz beim Bauen“.
Abwasser: In der Begründung Nr. 4 muss eingetragen werden, wie das Oberflächenwasser abgeleitet wird (Retension Zwischenspeicher) welches Gewässer soll als Vorflut und Notüberlauf fungieren.
Es wurde in Punkt 4 der Begründung aufgenommen, dass das Oberflächenwasser/Niederschlagswasser auf dem jeweiligen Baugrundstück versickert wird.
Grundwasser:
Der Planbereich liegt innerhalb der Schutzzone III des festgesetzten Wasserschutzgebietes „Untere Wiesen“.
Wird in der Begründung unter Hinweise angegeben.
Feuerwehr Königseggwald
Am Sonntag den 13.10.2019 fand unser diesjähriges Oldtimertreffen auf dem Brauereigelände der WalderBräu AG statt.
Die erfolgreichen Jahre zuvor wurden dieses Jahr völlig übertroffen. Mit mehr als 1000 Besuchern, davon ca. 400 mit Oldtimern war es dieses Jahr wieder ein voller Erfolg.
Hiermit möchten wir uns bei unseren Unterstützern:
– Ralf Luhr von Hypo Kapital
– Marc Kessler von Kessler systems
– Randy Zwaka Elektrofachgeschäft Altshausen
recht Herzlich bedanken.
Danke auch an die Musikanten vom Musikverein Königseggwald für die Unterhaltung unsere Gäste.
Vor allem aber möchten wir uns bei unseren Frauen und Freundinnen, allen Helfern und unsere Jugendfeuerwehr von ganzem Herzen bedanken. Ohne Euch wäre dieses Oldtimertreffen nicht zu stemmen.
Danke auch an alle, die uns mit Kuchen und Torten unterstützt haben und uns auf dem Fest besucht haben.
DANKE Eure Feuerwehr Königseggwald
EINLADUNG
ELTERNABEND UND INFORMATIONSABEND WALDKINDERGARTEN
am 21.10.2019 um 19.30 UHR
im Pfarrsaal
Liebe Eltern,
endlich ist es soweit der Natur-/Waldkindergarten in Königseggwald startet am
04.11.2019.
Unsere Eltern und Interessierte laden wir recht herzlich ein unseren Kindergarten kennenzulernen.
Wir stellen uns und das Konzept sowie unseren Tagesablauf vor, und besprechen was die Kinder für den Start benötigen.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen und freuen uns jetzt schon auf Ihr Kommen.
Ihr Team vom Waldkindergarten
Sie können uns auch per email erreichen:
martina@stefansreute.de
Warum Waldkindergarten:
Ein gefragtes Konzept
Die Zeiten, in denen das Spielen im Wald ohne Industrie-Spielsachen als verrückte Idee alternativ angehauchter Eltern galt, sind vorbei. Die mitunter ewig langen Wartelisten sind der beste Beweis: Das Konzept Waldkindergarten liegt voll im Trend. In einer Zeit, in der sich viele Eltern um die Bildung und bestmögliche Förderung des Nachwuchses sorgen und ihn am liebsten schon vor dem Schulalter zum Englisch- Unterricht und zur Geigenstunde schicken, favorisieren auf der anderen Seite immer mehr Eltern den Gegenentwurf und interessieren sich für die begehrten Plätze im Waldkindergarten.
Was ist ein Waldkindergarten überhaupt?
Kurz gesagt: Ein Waldkindergarten ist eigentlich ein ganz normaler Kindergarten- nur eben einer, bei dem die Kinder den ganzen Tag an der frischen Luft verbringen. Hier gibt es keine Türen, keine Wände, keinen Lärm- und keine Überdosis Spielzeug. Die Idee des Waldkindergartens stammt aus Skandinavien: Mitte der fünfziger Jahre gründete die Dänin Ella Flatau den ersten Waldkindergarten. Von dort hat er sich in den 90er- Jahren schnell ausgebreitet. Inzwischen gibt es in Deutschland ca. 2.000 Waldkindergärten und Waldgruppen.
Kita unter freiem Himmel: Spielen mit Nichts und Allem
Jedes der drei- bis sechsjährigen Kinder kommt morgens mit der perfekten Outdoor-Ausrüstung in den Waldkindergarten: Im Rucksack sind eine Sitzunterlage, eine Trinkflasche und das Vesper für die Pause draußen im Wald.
Gespielt wird das, was alle Kinder gerne spielen: Ritter, Kaufladen oder Mama und Kind. Der einzige Unterschied: An Spielzeug gibt es das, was die Natur im Angebot hat. Wenn man die Kinder beobachtet, sieht man schnell: mehr braucht man gar nicht, die Natur bietet genug Materialien für die Ideen der Kinder. Im Kaufladen sind selbst gebackene ( Matsch-)Semmeln und Sandkuchen im Angebot, gezahlt wird mit Geld in Form von Blütenblättern. Die kleinen Ritter üben sich im Pferde bändigen und im Schnitzen neuer Schwerter. Und die Kinder kochen eine Zaubersuppe aus Sand, Blüten und Holzstückchen. Alles miteinander sind tolle Übungen in Sachen Kreativität und Phantasie!
Schlechtes Wetter ? kein Thema!
Eine Besonderheit, die für viele Eltern abwegig klingt: Die Kinder sind nicht nur bei strahlendem Sonnenschein draußen, sondern auch, wenn es regnet oder schneit. Das Motto „ Es gibt kein schlechtes Wetter – nur schlechte Kleidung“ mag abgedroschen klingen, der Naturkindergarten ist aber der Beweis: Es liegt viel Wahres darin. Denn die Kinder haben nach einer kurzen Eingewöhnung kaum Probleme mit Regen, Matsch und Kälte. Sie lernen ganz, dass Weinen bei kalten Füßen nichts hilft. Fleißiges Hüpfen in der Gruppe aber schon, Spaß inklusive! Eine geschützte Unterkunft muss vorhanden sein, wir verfügen über eine Hütte, in die sich die Gruppe bei ganz schlechtem Wetter zurückziehen kann.
Waldkindergarten: Gut für Seele, Körper & Intelligenz
Wissenschaftliche Untersuchungen zum Thema Waldkindergarten sind rar. Aber Eltern, Erzieher und Wissenschaftler sind sich einig: Waldkinder sind gesünder, sie sind motorisch fitter, haben mehr Fantasie und können sich besser konzentrieren als Kinder im normalen Kindergarten.
Für wen ist der Waldkindergarten geeignet?
Prinzipiell ist der Waldkindergarten für alle Kinder geeignet. Lebhafte Rabauken haben hier genug Möglichkeiten, ihren Bewegungsdrang auszuleben, schüchterne Kinder profitieren von der kleineren Gruppengröße.
Die Idee des Waldkindergartens:
Heute wertvoller denn je
Früher war das Aufwachsen in der Natur Standard. Heute hat es Seltenheitswert.
Eine Begleiterscheinung der digitalen Welt, in der wir heute leben: Kinder nehmen die Welt um sie herum oft nur aus zweiter Hand wahr. Die Zeiten, in denen eine Horde von Nachbarschaftskindern stundenlang und ohne Erwachsenen in greifbarer Nähe auf Wiesen, im Wald oder in ruhigen Straßen spielten und tobten sind vorbei. Stattdessen sind die Nachmittage gefüllt mit Sport- und Musikunterricht und Playdates. Freie Zeit findet häufig vor dem Fernseher oder Computer statt
Waldkindergarten: Natur erleben von Klein auf.
Quelle: UTOPIA- Ratgeber
Vereinsnachrichten:
Fanfarenzug Königseggwald
HALLOWEEN-PARTY 2019
Es ist wieder soweit, das große Gruseln kann beginnen …
Am 31.10.2019 findet wieder unsere traditionelle Halloween-Party in der Tenne der Walder Bräu AG statt.
Einlass ab 21:00 Uhr
Eintritt 4,00 €
One-Way-Ticket!
Kein Einlass unter 18 Jahren!
Ausweis- und Taschenkontrolle!
Wir freuen uns auf die Party mit Euch!
Tag der offenen Tür
im Naturschutzzentrum Wilhelmsdorf
am 27. Oktober 2019 von 11 bis 17 Uhr
Programm
11:00 Uhr Begrüßung
12:30 und 15:30 Uhr Familienführungen mit Margit Ackermann
Themenführungen mit den Moorführern des Naturschutzzentrums:
13:00 und 15:00 Uhr Geschichte der Moorentstehung mit Rolf Müller
ab 13:30 Uhr (2-3x) Torfabbau und Moornutzung mit Hermann Bumüller
14:00 Uhr Moorvegetation und Renaturierung mit Claudia Köpfer
13:00 bis 16:00 Ausstecher biegen mit den Neuland-Werkstätten
16:30 Uhr Gewinnauslosung Tombola
Ganztägig:
„Moor verstehen“ in der Ausstellung mit Ingrid Fischböck
Infostand Beweidung mit Sabine Behr
„Biber-Sprechstunde“ mit Franz Spannenkrebs
„Wildtier-Sprechstunde“ mit Pia Wilhelm u. a.
„Wissenswerkstatt“ mit Anna-Lena Riegger und Thomas Beer
Stoffdruck mit Alexandra Kohler u. a.
Bienen-Infostand mit Frieder Guggolz & der Bienen-AG des NZW
Tiergeschichten für Kinder mit Nicole Buck
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Druck und Verlag – Fa. Restle GmbH
Hindenburgstr. 40-42,
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