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Verbandsanzeiger 16.09.2022

Königseggwalder Verbandsanzeiger

16.09.2022

Das Finanzamt Sigmaringen informiert:

Neue Grundsteuer: Bürgerbüros geben Vordrucke aus – keine Nachteile

bei verspäteter Abgabe wegen noch fehlender Bodenrichtwerte der Gemeinden

Um den Bürgern/Eigentümern von Grundstücken die Erklärungsabgabe zu erleichtern, werden den Gemeinden vom Finanzamt Sigmaringen die Vordrucke (für Wohneigentum) zur Verfügung gestellt, die sie an die Bürger ausgeben können, die mit der elektronischen Abgabe der Erklärung nicht zurechtkommen und/oder keine Möglichkeit haben, per Internet die Erklärung zu übermitteln. Die Erklärung kann in diesen Fällen alternativ in Papierform auf dem amtlichen Vordruck eingereicht werden. Ebenso sind im Bürgerbüro der Gemeinden eine Ausfüllhilfe erhältlich.

Für die Grundsteuer B (Wohneigentum) sind unter anderem die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert in die Erklärung einzutragen. Beide Werte können über

www.grundsteuer-bw.de<http://www.grundsteuer-bw.de> (Grundsteuer B) bzw. über den darin enthaltenen Link zur Datei „BORIS“ ermittelt werden. Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen der Kommunen geliefert. Noch nicht alle Bodenrichtwerte sind in die Datei Boris eingestellt und damit noch nicht abrufbar. Sollten die Bodenrichtwerte nicht bis zum Ablauf der Abgabefrist Ende Oktober vorliegen, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer keine Nachteile befürchten; die Abgabe der Erklärung kann in diesem Fall bis zur Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in der Datei Boris zurückgestellt werden.

Weitere Infos zur Abgabe der Erklärung erhalten Sie unter:

www.grundsteuer-bw.de.

 

 

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Druck und Verlag – Fa. Restle GmbH
Hindenburgstr. 40-42,
88361 Altshausen
Telefon : 07584 / 3507 – Fax : 07584 / 2745

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