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Königseggwalder Verbandsanzeiger
15.01.2025
Aus der Gemeinderatssitzung vom 19. Dezember 2024
1. Baugebiet Ozetweiher II
Satzungsbeschluss
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte der Vorsitzende Herr Deptalla vom Planungsbüro Künster begrüßen.
Herr Deptalla stellt das Baugebiet Ozetweiher II noch einmal ausführlich vor. Nach dieser Ausführung wurden durch Herrn Deptalla alle Fragen aus dem Gemeinderat beantwortet.
Nach ausführlicher Diskussion stimmt der Gemeinderat dem nachstehenden Beschlussvorschlag zum Satzungsbeschluss einstimmig zu.
Bebauungsplanentwurf „Ozetweiher II“,
Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Ozetweiher II“,
Gemeinde Königseggwald
– Beschluss über die Behandlung der während der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
-Satzungsbeschluss
1. Vorlage
An den Gemeinderat zur Beschlussfassung in der Sitzung am 19.12.2024 (öffentlich).
2. Sachdarstellung
Ziel der Planung
Die Gemeinde Königseggwald beabsichtigt die Weiterentwicklung des Wohngebiets „Ozetweiher“ in Richtung Osten. Die Flächen bieten sich für eine geordnete Siedlungserweiterung an, da sie direkt an den Siedlungsbestand anschließen und über die Seestraße im Norden und die Straße „Am Weiher“ und den Lindenweg im Westen erschlossen werden können.
Das Plangebiet liegt derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung des Baugebiets geschaffen und die geordnete städtebauliche Entwicklung für diesen Bereich gesichert. Mit der Bereitstellung von Wohnbauflächen wird dem hohen Bedarf an Wohnbaugrundstücken sowie den modernen Wohn- und Arbeitsbedürfnissen der Bevölkerung in geeigneter Weise Rechnung getragen. Damit wird insbesondere dem städtebaulichen Erfordernis der angemessenen Wohnraumversorgung der Bevölkerung entsprochen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Siedlungsrand von Königseggwald. Es wird in Richtung Norden und Osten von intensiv genutzten Ackerflächen begrenzt. Südöstlich befindet sich eine Weihnachtsbaumaufzucht. Südlich grenzen eine als Fest- und Bolzplatz genutzte Wiese sowie der Waldkindergarten an. Im Westen begrenzt die bestehende Wohnbebauung das Plangebiet.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 160 (teilweise), 806, 807, 808, 809, 810, 811, 814 (teilweise), 815 (teilweise), 822 (teilweise), 827 (teilweise), 835 und 836 (teilweise).
Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt in dieser Abgrenzung ca. 2,99 ha.
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:
3. Kosten und Finanzierung
Die entsprechenden Ausgabemittel für die Bauleitplanung stehen im Verwaltungshaushalt zur Verfügung.
4. Verfahren
Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt. Gemäß § 30 (1) BauGB setzt er Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen sowie Verkehrsflächen fest. Die Erschließung des Plangebiets ist über Seestraße sowie die Straße „Am Weiher“ und den Lindenweg gesichert.
Zwischen 2017 und 2022 bestand nach § 13b BauGB die Möglichkeit zur Erschließung von Außenbereichsflächen ohne Umweltprüfung, wenn deren Grundfläche kleiner als 10.000 m² ist und sie an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 13b BauGB wurde mit dem Aufstellungsbeschluss am 22.12.2022 förmlich eingeleitet.
Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 13b BauGB waren für diesen Bebauungsplan gegeben, es wird eine zulässige Grundfläche von ca. 7.000 m² festgelegt und das Plangebiet befindet sich im direkten Anschluss an den bestehenden Siedlungsbereich. Da nach § 13b BauGB entsprechend der § 13a BauGB Anwendung findet, wurde der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt sind, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Mit dem Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass § 13b BauGB nicht mit EU-Recht vereinbar ist und in dieser Form nicht angewendet werden darf. Der Gesetzgeber hat durch Einführung des § 215a BauGB eine Möglichkeit aufgezeigt, wie § 13b BauGB Verfahren bis zum Ablauf des 31.12.2024 rechtssicher zu Ende geführt werden können.
Die Gemeinde wird das nach § 13b begonnene Bebauungsplanverfahren entsprechend den rechtlichen Möglichkeiten, die § 215a BauGB bereit hält, zu Ende führen. Von einer Vorprüfung des Einzelfalls zur Ermittlung, ob sich erhebliche Umweltauswirkungen durch die Planung ergeben, sah die Gemeinde ab und entschied sich direkt dafür, eine vollumfängliche Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchzuführen. Im Rahmen der Weiterführung des Verfahrens wurden daher ein Umweltbericht und eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erstellt.
In der Umweltprüfung wurden die erheblichen Umweltauswirkungen, die nach § 2 (4) BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen sind und die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1 (3) BauGB auszugleichen sind, untersucht.
Der Entwurfsbeschluss wurde am 26.09.2024 gefasst. Die Veröffentlichung des Entwurfs nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 07.10.2024 bis 08.11.2024 durchgeführt. Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen können der Anlage Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen entnommen werden.
Gegenüber dem Entwurf vom 26.09.2023 wurden folgende redaktionelle Änderungen und Ergänzungen vorgenommen:
– Ergänzung der Festsetzung zur Zahl der Vollgeschosse um Regelung bei Hanglage. Von dieser Regelung werden voraussichtlich folgende Grundstücke betroffen sein: Nr. 10, Nr. 11, Nr. 12, Nr. 13.
– Redaktionelle Änderung des Pflanzgebotes 1
– Ergänzung der Ökokontomaßnahmen im Umweltbericht
– Ergänzung des Umweltberichtes um Maßnahmenplan
– Redaktionelle Anpassung einzelner festgesetzter Erdgeschossrohfußbodenhöhen
– Konkretisierung der Maßnahme 2 (M2): Entwicklung von Blühflächen
– Änderung der Rechtsgrundlage der Ökokontomaßnahmen
– Aufnahme des Hinweises zum Baugrundgutachten: Ausführung bauwerkspezifischer Baugrundgutachten und wasserdichte Ausführung unterkellerter Gebäude
Die einzelnen Änderungen und Ergänzungen der planungsrechtlichen Festsetzungen führen insgesamt und für sich genommen weder zu einer erstmaligen, noch zu einer stärkeren Berührung von Belangen, da die Festsetzungen in einer leicht veränderten Form bereits Bestandteil des Entwurfs des Bebauungsplans waren. Durch die nun vorgenommenen Änderungen werden den künftigen Bauherren mehr bauliche Möglichkeiten eröffnet, ohne die Belange der Nachbarn oder des Umweltschutzes weitergehend zu berühren.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Altshausen (1. Fortschreibung und 1. – 8. Änderung in der Fassung vom 06.04.2017) weist die südliche Fläche innerhalb des Geltungsbereichs als Sportplatz und die nördliche Fläche als Fläche für die Landwirtschaft aus.
Da die Darstellung des Flächennutzungsplans nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, ist er gemäß § 215a i.V.m. § 13a (2) 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
5. Umweltverträglichkeit
Nach dem Urteil vom 18.07.2023 des Bundesverwaltungsgerichtes zu § 13b BauGB hat der Gesetzgeber mit Einführung des § 215a BauGB eine Möglichkeit aufgezeigt, wie § 13b BauGB Verfahren zu Ende geführt werden können.
Von einer Vorprüfung des Einzelfalls zur Ermittlung, ob sich erhebliche Umweltauswirkungen durch die Planung ergeben, sieht die Gemeinde ab und entschied sich direkt eine vollumfängliche Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchzuführen. Im Rahmen der Weiterführung des Verfahrens wurden ein Umweltbericht und eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erstellt.
In der Umweltprüfung wurden die erheblichen Umweltauswirkungen, die nach § 2 (4) BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen sind und die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1 (3) BauGB auszugleichen sind, untersucht.
Im Umweltbericht sind auch Angaben zu geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen beschrieben. Die hieraus entwickelten freiraumgestalterischen und naturschutzrechtlichen Maßnahmen wurden als verbindliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Der Grünordnungsplan ist Bestandteil des Bebauungsplans und in diesen integriert.
6. Beschlussvorschlag
Um das Bebauungsplanverfahren „Ozetweiher II“, Gemeinde Königseggwald, und das Verfahren zu den Örtlichen Bauvorschriften „Ozetweiher II“, Gemeinde Königseggwald, abschließen zu können, wird beschlossen:
6.1 Die zum Entwurf des Bebauungsplans „Ozetweiher II“, Gemeinde Königseggwald, bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden, wie in der Anlage „Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen“ vom 19.12.2024 aufgeführt, behandelt.
6.2 Die zum Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Ozetweiher II“, Gemeinde Königseggwald, bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden, wie in der Anlage „Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen“ vom 19.12.2024 aufgeführt, behandelt.
6.3 Der Bebauungsplan „Ozetweiher II“, Gemeinde Königseggwald, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 19.12.2024 und dem Schriftlichen Teil (Teil B 1) vom 19.12.2024, wird gebilligt und als Satzung beschlossen.
6.4 Die Örtlichen Bauvorschriften „Ozetweiher II“, Gemeinde Königseggwald, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 19.12.2024 und dem Schriftlichen Teil (Teil B 2) vom 19.12.2024, werden gebilligt und als Satzung beschlossen.
6.5 Die Begründung zum Bebauungsplan und zu den Örtlichen Bauvorschriften vom 19.12.2024 wird festgestellt.
6.6 Der Beschluss des Gemeinderates ist öffentlich bekannt zu machen.
2. Rückbau Feuerwehrhaus
Angebotsannahme und weiteres Vorgehen
Auf die Angebotsausschreibung sind vier Angebote bei der Verwaltung mit vergleichbaren Leistungsumfängen eingegangen.
Der Vorsitzende stellt bei diesem Punkt die jeweiligen Angebotspreise kurz vor (26.013,96 €; 27.682,97 €; 32.049,68 €; 35.542,92 €).
Nachdem alle Fragen des Gremiums durch den Vorsitzenden beantwortet wurden, erhält das günstigste Angebot i.H.v. 26.013,96 € den Zuschlag. Im Anschluss an die Beschlussfassung gibt der Vorsitzende bekannt, dass dieses Angebot von der Kieswerk Wagenhardt GmbH & Co. KG stammt und diese den Zuschlag erhalten hat. Der Vorsitzende wird den Abriss des Feuerwehrhauses entsprechend beauftragen.
3. Angebote Notlichtanlage
Beratung und Beschluss
Wie in der Sitzung vom 21.11.2024 beschlossen, wurde durch den Vorsitzenden ein weiteres Angebot zur Erneuerung der gesamten Notlichtanlage eingeholt.
Nach ausführlicher Diskussion und unter Berücksichtigung von weiteren Ertüchtigungs- und Modernisierungsmaßnahmen und der Tatsache, dass die verbaute Anlage noch funktionsfähig ist, wurde der Tausch der Batterien einstimmig beschlossen. Der Vorsitzende wird das entsprechende Angebot i.H.v. 3.067 Euro annehmen und den Tausch der Batterien beauftragen.
4. EnBW vernetzt
Beschlussfassung
Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass die Gemeinde Königseggwald mit der bestehenden Kapitalbeteiligung über 200.000,00 € bei der EnBW vernetzt eine Verzinsung von 4,38 % für 5 Jahre eingenommen werden kann, wenn das Geld weiterhin bei der EnBW vernetzt investiert bleibt. Hier können weitere Einnahmen für die Gemeinde erwirtschaftet werden, selbst wenn die Investition über Fremdfinanzierung getätigt wird (Der Darlehenszins muss dann mit den 4,38% verrechnet werden. Der danach verbleibende Restbetrag kommt der Gemeinde als Einnahme zu Gute).
Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Kapitalanlage bei EnBW vernetzt zu verlängern.
5. Verschiedenes
Bürgermeister Endriss informiert den Gemeinderat, dass bei dem heutigen Termin mit dem Zweckverband Breitbandversorgung Ravensburg die Standorte der Verteilerkästen (auf Gemeindegrund) festgelegt wurden und die Ausschreibungen abgestimmt werden.
Der Beginn der Baumaßnahmen ist nach aktuellem Stand für Sommer 2025 vorgesehen.
Auf die Frage aus dem Gemeinderat, wie lange der Bau dauern wird, teilt der Vorsitzende mit, dass der Gesamtausbau inklusive Dokumentation etc. wohl 2 bis 2,5 Jahre dauern wird.
Sobald hier genauere Informationen vorliegen, wird der Vorsitzende darüber berichten.
Weitere Informationen:
• Der Beschluss hinsichtlich der finanziellen Beteiligung der Gemeinde zur Beschaffung der Geräte für den Gemeinderat sei inzwischen umgesetzt. In der ersten Sitzung im Januar, soll bereits mit dem Test der Mandatos-App gestartet werden.
• Im Januar wird wieder eine Bürgerfragestunde als TOP 1 in der Gemeinderatssitzung angesetzt sein. Dies ergibt sich aus dem Beschluss die Fragestunde einmal pro Quartal durchzuführen.
• Am heutigen Donnerstag war der letzte Öffnungstag des Rathauses in 2024, am 02. Januar 2025 ist das Rathaus wieder geöffnet.
6. Anfragen aus dem Gremium
Es wurden keine Anfragen gestellt
Christbaumsammlung
Die Gemeindeverwaltung bedankt sich bei allen Vereinen und der Feuerwehr für die gemeinsame Sammlung der Christbäume am vergangenen Samstag. Durch die vielen helfenden Hände, konnte die Sammlung zügig durchgeführt werden – eine gelungene Aktion!
An dieser Stelle möchten wir nochmals auf den diesjährigen Funken verweisen. Dieser wird am Samstag den 08.03.2025 stattfinden.
Achtung: Holzfällerarbeiten im Pfrunger-Burgweiler Ried
Im Rahmen der Verkehrssicherheit ist die Teilstrecke „Bahndamm“ (Vogelsee bis Hundsche Teiche an der Ostrach) auf den Wanderrouten „Großer Trauben“ und „Weite Wiesen“ bis auf weiteres gesperrt!
Wir bitten alle Besucher des Rieds in den kommenden Wochen sich nicht in diesen Bereich zu begeben. Die Teilstrecke ist in beiden Richtungen gesperrt. Die Absperrungen dürfen zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht überstiegen werden. Die Betriebe Martin Strobel, Esenhausen und Roland Grossmann, Glashütten setzen diese Maßnahme um und hoffen auf einen zügigen und reibungslosen Ablauf.
Bitte entnehmen Sie in unserer Wanderkarte, online abrufbar unter www.pfrunger-burgweiler-ried.de oder an unseren Wandertafeln an den Riedparkplätzen alternative Wandermöglichkeiten.
Für eine kurzweilige Runde mit der Möglichkeit der abschließenden Einkehr in einer hiesigen Gastronomie empfehlen wir Ihnen die ausgewiesenen Lehrpfade am Naturschutzzentrum in Wilhelmsdorf oder den Riedlehrpfad Burgweiler (abrufbar über www.outdoor active.de)
Das Team der Stiftung Naturschutz Pfrunger-Burgweiler Ried wünscht allen ein gutes Neues Jahr und dankt für Ihr Verständnis!
Vereinsnachrichten:
Musikverein Königseggwald e.V.
Ordentliche Generalversammlungen Musikverein
Am Freitag, 17.01.2025 findet um 20:00 Uhr die 80. ordentliche Generalversammlung des Musikvereins im Goldenen Löwen statt.
Hierzu laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder, Ehrenmitglieder, Dirigenten sowie Freunde und Gönner des Vereins herzlich ein.
Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
TOP 1 Begrüßung durch die Vorsitzende für Öffentlichkeitsarbeit | TOP 2 Totenehrung | TOP 3 Bericht der Vereinschronistin | TOP 4 Bericht des Kassiers | TOP 5 Bericht der Kassenprüfer | TOP 6 Entlastung der Vorstandschaft | TOP 7 Wahlen | TOP 8 Wünsche und Anträge | TOP 9 Verschiedenes
Ordentliche Generalversammlungen Förderverein
Im Anschluss an die Generalversammlung des Musikvereins findet die 18. ordentliche Generalversammlung des Fördervereins für Aus- und Weiterbildung im Musikverein Königseggwald e.V. statt.
Auch hierzu laden wir herzlich ein.
Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
TOP 1 Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden | TOP 2 Bericht der Vereinschronistin | TOP 3 Bericht des Kassiers | TOP 4 Bericht der Kassenprüfer | TOP 5 Entlastung der Vorstandschaft | TOP 6 Wahlen | TOP 7 Wünsche und Anträge | TOP 8 Verschiedenes
Wünsche und Anträge für beide Generalversammlungen werden bis spätestens 16.01.2025 bei unserem Vorstandsteam oder per Mail (vorstand@mv-koenigseggwald.de) angenommen
Narrenverein „Schwarz Vere“ Königseggwald
Hexanacht 2025
Unserer traditionelle Hexanacht findet am Samstag, 18.Januar 2025 ab 20.00 Uhr in der Tenne und auf dem Brauereigelände in Königseggwald statt.
Hierzu laden wir die Bevölkerung aus Königseggwald und Umgebung recht herzlich ein. Wir wünschen viel Spaß und gute Unterhaltung.
Eventuelle Störungen und Unannehmlichkeiten durch die Veranstaltung bitten wir zu entschuldigen. Das Festgelände wird komplett abgesperrt. Es werden Einlasskontrollen durchgeführt. Insbesondere möchten wir auf das Jugendschutzgesetz hinweisen. Wir bitten um Verständnis, dass diese Kontrollen auch bei Königseggwalder Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt werden.
Bei Veranstaltungen dieser Größenordnung sind wir auf ein gutes Miteinander angewiesen. Für dieses Miteinander dürfen wir uns im voraus sehr herzlich bedanken.
Bürgerball
Für unseren diesjährigen Bürgerball am 28.02.2025 suchen wir Akteure, die bereit sind einen Programmpunkt aufzuführen. Nur wenn genügend Programmpunkte zusammenkommen kann unser Bürgerball in altbekannter Tradition „von den Bürgern für die Bürger“ wieder erfolgreich gestaltet werden.
Wer bereit ist einen Punkt (Tanz, Sketch, Lied, etc.) zu übernehmen meldet sich bitte bei Michael Gittinger, Tel. 922242.
Das gesamten Verbandsanzeiger und das Katholische Kirchenblatt können Sie direkt bei der Druckerei Restle bestellen:
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