Verbandsanzeiger 18.12.2024
18. Dezember 2024Verbandsanzeiger 08.01.2025
Königseggwalder Verbandsanzeiger
08.01.2025
Gemeinde Königseggwald, 03.01.2025
Landkreis Ravensburg
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten der Satzungen
1. Bebauungsplan „Ozetweiher II“
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Ozetweiher II“
Gemeinde Königseggwald
Der Gemeinderat der Gemeinde Königseggwald hat am 19.12.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Ozetweiher II“, Gemeinde Königseggwald, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ozetweiher II“, Gemeinde Königseggwald, gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Königseggwald beabsichtigt die Weiterentwicklung des Wohngebiets „Ozetweiher“ in Richtung Osten zur Deckung des aktuellen Wohnraumbedarfs. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Ozetweiher II“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung des Baugebiets geschaffen und die geordnete städtebauliche Entwicklung für diesen Bereich gesichert sowie dem weiterhin hohen Bedarf an Wohnbaugrundstücken sowie den modernen Wohn- und Arbeitsbedürfnissen der Bevölkerung in geeigneter Weise Rechnung getragen.
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Siedlungsrand von Königseggwald. Es wird in Richtung Norden und Osten von intensiv genutzten Ackerflächen begrenzt. Südöstlich befindet sich eine Weihnachtsbaumaufzucht. Südlich grenzen eine als Fest- und Bolzplatz genutzte Wiese sowie der Waldkindergarten an. Im Westen begrenzt die bestehende Wohnbebauung das Plangebiet.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 160 (teilweise), 806, 807, 808, 809, 810, 811, 814 (teilweise), 815 (teilweise), 822 (teilweise), 827 (teilweise), 835 und 836 (teilweise).
Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt in dieser Abgrenzung ca. 2,99 ha.
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplan die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1), für die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2), jeweils mit dem Datum vom 19.12.2024.
Der Bebauungsplan „Ozetweiher II“, Gemeinde Königseggwald, und die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Ozetweiher II“, Gemeinde Königseggwald, treten gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch und § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften mit deren Begründungen können bei der Gemeinde Königseggwald, Hauptstraße 17, 88376 Königseggwald, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Folgende technische Vorschriften, auf die im Bebauungsplan Bezug genommen werden, können an selber Stelle eingesehen werden:
– RASt 06 Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs und die nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtlichen Fehler sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Königseggwald geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Königseggwald geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
– die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
– der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
– vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Königseggwald:
Dienstag und Mittwoch von 8:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Königseggwald, den 03.01.2025
Benedikt Endriss
Bürgermeister
Jahresstatistik aus dem Einwohnermeldeamt 2025
Einwohnerzahl am 31.12.2024 mit Hauptwohnsitz: 703
Geburten: 10
Sterbefälle: 6
Sitzungstermine erstes Halbjahr
Die Sitzungen des Gemeinderates Königseggwald finden im ersten Halbjahr an nachfolgenden Terminen statt:
– Donnerstag, 16.01.2025
– Donnerstag, 20.02.2025
– Donnerstag, 20.03.2025
– Donnerstag, 24.04.2025
– Donnerstag, 22.05.2025
– Donnerstag, 26.06.2025
Beginn der Sitzung ist jeweils um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.
Sollte es Änderungen geben, werden wir rechtzeitig darüber informieren.
Einladung zur Gemeinderatssitzung
Am Donnerstag, den 16.01.2025 findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:
– Bürgerfragestunde
– Festlegung der Wahlausschüsse zur Bundestagswahl
– Annahme von Spenden
– Informationen und Bekanntgaben
– Anfragen aus dem Gremium
Zu dieser Gemeinderatssitzung sind alle Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich eingeladen.
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Christbaumsammeln und Funken
In diesem Jahr werden die Christbäume von allen Vereinen in einer gemeinsamen Aktion eingesammelt.
Ebenfalls wird durch alle Vereine wieder ein Funken am Funkenplatz organisiert.
Der Erlös diese Aktionen wird einem wohltätigen Zwecke zu Gute kommen und gespendet.
Bereits vorab herzlichen Dank an alle Vereine für die Zusammenarbeit und die Durchführung!
Die Christbäume werden am Samstag, den
11.01.2025 ab 09:00 Uhr
eingesammelt.
Der Funken wird am Samstag den 08.03.2025 stattfinden, wozu wir Sie bereits jetzt herzlich einladen möchten.
Weitere Informationen werden rechtzeitig im Vorfeld veröffentlicht.
Veranstaltungskalender 2025
Wie bereits in der vergangenen Ausgabe angekündigt, wird nachstehend der Veranstaltungskalender für das gesamte Jahr 2025 veröffentlicht.
Wir werden außerdem monatlich über die anstehenden Veranstaltungen des Folgemonats informieren, sodass auch noch nicht bekannte Veranstaltungsörtlichkeiten und Termine ergänzt bzw. nachgereicht werden können.
Den Veranstaltungskalender finden Sie außerdem auf unserer Homepage unter https://koenigseggwald.de/index.php/veranstaltungskalender-2025/.
Eine PDF Version zum Download ist dort ebenfalls eingestellt.
Vereinsnachrichten:
Musikverein Königseggwald e.V.
Ordentliche Generalversammlungen Musikverein
Am Freitag, 17.01.2025 findet um 20:00 Uhr die 80. ordentliche Generalversammlung des Musikvereins im Goldenen Löwen statt.
Hierzu laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder, Ehrenmitglieder, Dirigenten sowie Freunde und Gönner des Vereins herzlich ein.
Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
TOP 1 Begrüßung durch die Vorsitzende für Öffentlichkeitsarbeit | TOP 2 Totenehrung | TOP 3 Bericht der Vereinschronistin | TOP 4 Bericht des Kassiers | TOP 5 Bericht der Kassenprüfer | TOP 6 Entlastung der Vorstandschaft | TOP 7 Wahlen | TOP 8 Wünsche und Anträge | TOP 9 Verschiedenes
Ordentliche Generalversammlungen Förderverein
Im Anschluss an die Generalversammlung des Musikvereins findet die 18. ordentliche Generalversammlung des Fördervereins für Aus- und Weiterbildung im Musikverein Königseggwald e.V. statt.
Auch hierzu laden wir herzlich ein.
Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
TOP 1 Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden | TOP 2 Bericht der Vereinschronistin | TOP 3 Bericht des Kassiers | TOP 4 Bericht der Kassenprüfer | TOP 5 Entlastung der Vorstandschaft | TOP 6 Wahlen | TOP 7 Wünsche und Anträge | TOP 8 Verschiedenes
Wünsche und Anträge für beide Generalversammlungen werden bis spätestens 16.01.2025 bei unserem Vorstandsteam oder per Mail (vorstand@mv-koenigseggwald.de) angenommen
Fanfarenzug Königseggwald
Wir suchen Dich
Wir suchen dich als Fahnenschwinger für unseren Fanfarenzug Königseggwald.
Hast du Lust als Frontmann unsere Fahne zu repräsentieren, und unseren Fanfarenzug zu bereichern.
Hast du Lust auf eine Kameradschaftliche Gruppe die Spass hat auch nach dem Auftritt.
Wir bilden dich als Fahnenschwinger aus.
Kontakt: Fanfarenzug.Koenigseggwald@gmail.com
Der Fanfarenzug startet am 13.01.2025 die Fasnet-Saison mit dem ersten Jubiläumsumzug in Moosheim um 14:00 Uhr.
Safe the Date 40- jähriges Jubiläum 2025
Der Fanfarenzug Königseggwald feiert vom 23.-24.05.2025 sein 40-Jähriges Jubiläum.
Am 23.05.2025 findet das Treffen der Ehemaligen Mitglieder des Fanfarenzug Königseggwald statt.
Am 24.05.2025 feiern wir die Party in der Tenne in Königseggwald, wir laden euch heute schon alle recht Herzlich ein.
Wir bitten alle Ehemaligen Mitglieder des Fanfarenzug Königseggwald
sich bei uns zu melden, da wir nicht die aktuellen Kontaktdaten haben, unter:
Fanfarenzug.Koenigseggwald@gmail.com
Narrenverein „Schwarz Vere“ Königseggwald
Der Narrenverein Königseggwald wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern sowie der gesamten Bevölkerung ein gutes, erfolgreiches und vor allem gesundes neues Jahr 2025.
Nachtumzug Moosheim
Am Freitag, 10.01.2025 nehmen wir bei unserer VAN-Patenzunft Mossheim am Nachtumzug teil. Umzugsbeginn 19:00 Uhr, wir laufen an Stelle 3 von insgesamt 33 Gruppen. Treffpunkt am Aufstellungsplatz.
VAN-Freundschaftstreffen Moosheim
Am Sonntag, 12.01.2025 nehmen wir am VAN-Umzug in Moosheim teil. Umzugsbeginn 13:30 Uhr, wir laufen an Stelle 27 von insgesamt 60 Gruppen.
Treffpunkt am Aufstellungsplatz.
Hexanacht 2025
Unserer traditionelle Hexanacht findet am Samstag, 18.Januar 2025 ab 20.00 Uhr in der Tenne und auf dem Brauereigelände in Königseggwald statt.
Hierzu laden wir die Bevölkerung aus Königseggwald und Umgebung recht herzlich ein. Wir wünschen viel Spaß und gute Unterhaltung.
Eventuelle Störungen und Unannehmlichkeiten durch die Veranstaltung bitten wir zu entschuldigen. Das Festgelände wird komplett abgesperrt. Es werden Einlasskontrollen durchgeführt. Insbesondere möchten wir auf das Jugendschutzgesetz hinweisen. Wir bitten um Verständnis, dass diese Kontrollen auch bei Königseggwalder Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt werden.
Bei Veranstaltungen dieser Größenordnung sind wir auf ein gutes Miteinander angewiesen. Für dieses Miteinander dürfen wir uns im voraus sehr herzlich bedanken.
Bürgerball
Für unseren diesjährigen Bürgerball am 28.02.2025 suchen wir Akteure, die bereit sind einen Programmpunkt aufzuführen. Nur wenn genügend Programmpunkte zusammenkommen kann unser Bürgerball in altbekannter Tradition „von den Bürgern für die Bürger“ wieder erfolgreich gestaltet werden.
Wer bereit ist einen Punkt (Tanz, Sketch, Lied, etc.) zu übernehmen meldet sich bitte bei Michael Gittinger, Tel. 922242.
Das gesamten Verbandsanzeiger und das Katholische Kirchenblatt können Sie direkt bei der Druckerei Restle bestellen:
Druck und Verlag – Fa. Restle GmbH
Hindenburgstr. 40-42,
88361 Altshausen
Telefon : 07584 / 3507 – Fax : 07584 / 2745