Verbandsanzeiger 06.12.2019
4. Dezember 2019Verbandsanzeiger 20.12.2019
17. Dezember 2019Verbandsanzeiger 13.12.2019
Königseggwalder Verbandsanzeiger
13.12.2019
Königseggwalder Adventskalender
Am Montag, den 16.12.2019 um 17.30 Uhr wird das Türchen des Königseggwalder Adventskalenders am Rathaus geöffnet. Zu dieser Öffnung dürfen wir alle Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich einladen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Festsetzung der Grundsteuer der Gemeinde Königseggwald für das Kalenderjahr 2020
1. Steuerfestsetzung
Der Gemeinderat hat durch Haushaltssatzung die Hebesätze für die Grundsteuer ab 2010 festgesetzt auf
– 320 v. H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
– 350 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Sollten die Grundsteuerhebesätze 2020 geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden gem. § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) Änderungsbescheide erteilt.
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2020 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 in derselben Höhe wie für das Jahr 2019 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.
2. Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2020 zu den Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen oder einzuzahlen.
Bei Steuerpflichtigen, die dem Gemeindeverwaltungs-verband Altshausen bzw. der jeweiligen Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Beträge vom jeweiligen Bankkonto eingezogen.
Eine Teilnahme am Einzugsverfahren ist durch Erteilung einer Einzugsermächtigung beim Gemeindeverwaltungs-verband Altshausen bzw. bei der zuständigen Gemeinde möglich.
Für Steuerschuldner, die Gebrauch von der Möglichkeit der Jahreszahlung gemacht haben, wird die Grundsteuer 2020 in einem Betrag am 01. Juli 2020 fällig.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen, Ebersbacher Straße 4, 88361 Altshausen einzulegen.
Altshausen, den 09.12.2019
Gemeindeverwaltungsverband Altshausen
Veranstaltungskalender
Auch im Jahr 2020 gibt es einen vielfältigen Veranstaltungskalender. Wir bitten Sie, sich die Termine vorzumerken bzw. uns zu informieren, falls sich Terminveränderungen ergeben. Zusätzliche Veranstaltungen können jederzeit an uns gemeldet werden, um den Kalender zu ergänzen.
Geschwindigkeitsmessung in Königseggwald
Am Montag, den 21.10.2019 wurde vom Landratsamt Ravensburg-Verkehrsamt in der Hauptstraße, Einmündung Brühlhof, eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Bei 139 gemessenen Fahrzeugen wurden 12 Überschreitungen
8,60 % festgestellt. Die festgestellte Höchstgeschwindigkeit betrug 73 km/h.
Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Königsegg
Bekanntgabe über die Feststellung der Jahresrechnung 2018
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Königsegg hat in der Sitzung vom
09. Dezember 2019 die Jahresrechnung 2018 gemäß § 95 Absatz 2 Gemeindeordnung festgestellt.
Dies wird gemäß § 95 Absatz 3 Satz 1 der Gemeindeordnung bekanntgemacht.
Fuchs
Verbandsvorsitzender
Vereinsnachrichten:
Musikverein Königseggwald e.V.
Kirchenkonzert: Am Sonntag, 15.12.2019 findet um 15:00 Uhr unser Kirchenkonzert statt. Unser Dirigent Fabian Kessler bereitet seine Musikerinnen und Musiker bereits seit mehreren Wochen darauf vor. Wir freuen uns auf die besondere Atmosphäre in unserer Pfarrkirche St. Georg und auf viele Zuhörer aus Königseggwald und Umgebung. Im Anschluss an das Konzert, laden wir Euch zu ein paar gemütlichen Stunden im Bürgersaal ein.
Voranzeige Ordentliche Generalversammlungen MV: Am Freitag, 10.01.2020 findet um 20:00 Uhr die 76. ordentliche Generalversammlung des Musikvereins im Gasthof „Löwen“ statt. Hierzu laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder, Ehrenmitglieder, Dirigenten sowie Freunde und Gönner des Vereins herzlich ein. Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen: TOP 1 Begrüßung durch den Vorsitzenden für Öffentlichkeitsarbeit, TOP 2 Totenehrung, TOP 3 Bericht der Vereinschronistin, TOP 4 Bericht des Kassiers, TOP 5 Bericht der Kassenprüfer, TOP 6 Entlastung der Vorstandschaft, TOP 7 Antrag auf Veränderung der Vereinssatzung in puncto Zusammensetzung der Vorstandschaft, TOP 8 Wahlen, TOP 9 Wünsche und Anträge, TOP 10 Verschiedenes.
Voranzeige Ordentliche Generalversammlungen FV: Im Anschluss an die Generalversammlung des Musikvereins findet die 14. ordentliche Generalversammlung des Fördervereins für Aus- und Weiterbildung im Musikverein Königseggwald e.V. statt. Auch hierzu laden wir herzlich ein. Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen: TOP 1 Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden, TOP 2 Bericht des Vereinschronisten, TOP 3 Bericht des Kassiers, TOP 4 Bericht der Kassenprüfer, TOP 5 Entlastung der Vorstandschaft, TOP 6 Wahlen, TOP 7 Wünsche und Anträge, TOP 8 Verschiedenes.
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