Verbandsanzeiger 24.06.2022
22. Juni 2022Verbandsanzeiger 08.07.2022
5. Juli 2022Verbandsanzeiger 01.07.2022
Königseggwalder Verbandsanzeiger
01.07.2022
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Ausschreibung des Jahresprogramms 2023
vom 24. Juni 2022
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz schreibt hiermit das Jahresprogramm 2023 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR – vom 9. Juli 2014, geändert durch Verwaltungsvorschrift des MLR vom 14. Januar 2021 (GABl.2021, S. 101) mit EFRE-Ergänzung vom 22. März 2022
(www.mlr.baden-wuerttemberg.de, Stichwort „ELR“).
1. Grundsätzliches
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist Baden-Württembergs bedeutendstes Strukturentwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum. Mit seinen vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen bietet es den Kommunen ein attraktives Förderangebot zur Bewältigung aktueller struktureller Herausforderungen in den oben genannten Handlungsfeldern.
2. Förderschwerpunkte 2023
Im Programmjahr 2023 liegt der Schwerpunkt der Förderung insbesondere auf den Themen Innenentwicklung/Wohnen und Grundversorgung sowie der damit verbundenen Bürgerbeteiligung. Diese Projekte werden in der Regel höher priorisiert.
Wohnraum und Ortskernentwicklung
Im Fokus steht die Aktivierung innerörtlicher Potenziale durch
Umnutzungen leerstehender Gebäude,
Aufstockungen von Gebäuden,
innerörtliche Nachverdichtungen
sowie umfassende Modernisierungen.
Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind. Ziel ist und bleibt es, für den Schwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“ rund die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen.
Förderfähig sind sowohl durch den Antragsteller oder Verwandte ersten und zweiten Grades eigengenutzte Wohnungen als auch Mietwohnungen zur Fremdnutzung (nicht in Neubauten). Bauvorhaben im Bestand, die in der Gebäudeeinheit ausschließlich
Mietwohnungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr als eine Mietwohnung enthalten, sind beihilferechtlich als „marktrelevant“ zu betrachten. Eine Förderung ist nur unter den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 nach Nr. 6.3.3 ELR möglich.
Innerörtliche Entwicklungsperspektiven schaffen
Um die innerörtliche Entwicklung in Gang zu bringen, muss häufig zuerst Platz für eine nachfolgende Neuordnung und Bebauung geschaffen werden. Das ELR unterstützt die Aktivierung innerörtlicher Flächen deshalb durch die Förderung von Zwischenerwerb, Abbruch und Neuordnung. Nicht nur Kommunen können für diese Maßnahmen eine Förderung erhalten, auch bei Unternehmen oder Privatpersonen können beispielsweise Baureifmachungen mit 15 % bzw. 30 % gefördert werden.
Für abgegrenzte innerörtliche Bereiche wird darüber hinaus auch die Förderung der unrentierlichen Ausgaben von Gemeinden bei Erwerb und Baureifmachung von Grundstücken angeboten. Gemeinden haben trotz der Förderung häufig eine hohe Finanzierungsbelastung, die nicht durch Verkaufserlöse abgedeckt werden kann. Um den Anreiz für die innerörtliche Flächenaktivierung zu erhöhen, ist der Fördersatz beim unrentierlichen Mehraufwand abweichend von Nr. 6.1.1 ELR von 40 % auf bis zu 75 % erhöht.
Grundversorgung
Die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen ist und bleibt ein wesentlicher Standortfaktor für den Ländlichen Raum, den es zu stärken und auszubauen gilt. Mit dem ELR soll die Existenz kleiner Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zur Sicherung der Grundversorgung unterstützt werden. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien, aber auch der lokale Handwerker sind wichtige Bausteine der Grundversorgung. Zur Grundversorgung können auch Ärzte und weitere gesundheitsbezogene Angebote zählen.
Dabei ist für eine Förderung im Bereich Grundversorgung immer die Frage zu stellen, welche Angebote es am Ort gibt. Unterstützt werden hier nicht konkurrierende Betriebe, sondern Investitionen, die zum Erhalt des einzigen Angebots am Ort beitragen. Die den Aufnahmeantrag stellende Gemeinde bzw. Stadt muss den Bedarf für die Bereitstellung des betreffenden Gutes oder der betreffenden Dienstleistung der Grund-versorgung unter Berücksichtigung ggf. bereits bestehender Einrichtungen im Ort darstellen und formlos bestätigen (Formular ELR-5).
Aufgrund der Bedeutung der Grundversorgung für den Ländlichen Raum ist die räumliche Abgrenzung nach Nr. 4.1 ELR bzgl. des Förderschwerpunkts Grundversorgung analog dem Förderschwerpunkt Arbeiten erweitert.
Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt Grundversorgung sind unter der Internetadresse https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr verfügbar.
Projekte, die nicht der Grundversorgung dienen, können im Förderschwerpunkt Arbeiten beantragt werden.
Bürgerbeteiligung stärken
Innenentwicklung ist Überzeugungsarbeit. Sie braucht organisatorische Strukturen, Dialog und Mut, um Veränderungsprozesse einzuleiten und durchzuziehen. Deshalb unterstützt das ELR seit Jahren die Durchführung von Beteiligungs- und Mitwirkungs-prozessen. Dabei hat sich gezeigt, dass der Einsatz eines örtlichen Koordinators als Bindeglied zwischen Bürgerschaft, Planenden und Verwaltung zur Steigerung der Akzeptanz solcher Veränderungsprozesse beitragen kann. Der Einsatz eines solchen Koordinators kann nach Nr. 5.2 ELR gefördert werden.
Sicherung und Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze
Zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur sollen kleine und mittlere Betriebe unterstützt werden. Dazu gehören auch neue Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionshäusern.
Für die innerörtliche Weiterentwicklung werden im Förderschwerpunkt Arbeiten vor allem die Entflechtung störender Gemengelagen in den Ortskernen gefördert. Dazu zählt beispielsweise die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in ein nahegelegenes Gewerbegebiet. Die frei werdende innerörtliche Fläche kann anschließend einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zugeführt werden.
Neubauprojekte im Förderschwerpunkt Arbeiten sind nur förderfähig, wenn sie durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender, CO2 bindender Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.
Stärkung der Gemeinschaft
Gemeinschaftseinrichtungen wie Mehrzweckhallen oder Dorfgemeinschaftshäuser werden gefördert, wenn sie auch der Innen- und Ortskernentwicklung dienen. Die Förderung konzentriert sich auf die Modernisierung und Anpassung von Bestandsgebäuden.
Für Neubauprojekte im Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen werden maximal 500.000 € Zuschuss gewährt. Soweit die Bauweise durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender, CO2 bindender Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion erfolgt, wird die Förderobergrenze auf 750.000 € angehoben.
Die Förderung von Rathäusern und Kindergärten ist nur bei Nutzung von Bestandsgebäuden oder im Rahmen der Schaffung von Barrierefreiheit möglich.
Klimaschutz durch Förderzuschlag bei CO2-Speicherung
Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen wird vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen immer wichtiger und daher weiterhin im ELR verstärkt gefördert. Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, CO2 bindender Baustoffe wie z.B. Holz als neue wesentliche Tragwerkskonstruktion wird der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht.
Der Einsatz von CO2 bindenden Baustoffen ist durch eine zusätzliche Erklärung (Formular ELR-9) mit der Antragstellung zu bestätigen. Der Nachweis erfolgt mit dem Schlussverwendungsnachweis, dem die „Statistik der Baufertigstellungen“ (siehe auch https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet) mit Bestätigungsvermerk durch die Gemeinde beizufügen ist.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Königseggwald unter der Telefonnummer: 07587/95020.
Abgabefrist: 31. August 2022.
Seniorenausflug
Liebe Seniorinnen und Senioren
Wir laden Sie ganz herzlich zu unserem Seniorenausflug am Donnerstag, den 21.07.2022 ein.
Tagesroute:
Abfahrt: 8.00Uhr Königseggwald, Kirchplatz, 8.05 Uhr Riedhausen, Bushaltestelle Adler (Ortsmitte), 8.15 Uhr Unterwaldhausen, Parkplatz Kirche und 8.20 Uhr in Hosskirch, Parkplatz Dorfzentrum.
Unsere Fahrt führt uns nach Bad Schussenried zur St. Magnuskirche. Dort werden wir gemeinsam mit Pfarrer Jesson Gottesdienst feiern. Anschließend geht es zur Brauerei Ott mit Brauereiführung und anschließendem Mittagessen. Danach Weiterfahrt nach Warthausen zur Öchsle-Bahn-Fahrt nach Ochsenhausen mit Gelegenheit zu Kaffee und Kuchen.
Unser Abschluss mit gemütlichem Vesper findet im Gasthaus Schwanen in Unterweiler statt.
Liebe Seniorinnen und Senioren, unsere Fahrt findet ab 15 Teilnehmer statt. Ein Unkostenbeitrag von 15,00€ wird im Bus eingesammelt.
Anmeldung ab sofort bei Martina Geser, TEL: 950732 spätestens bis zum 15.07.22
Wir freuen uns auf schönen Ausflugstag.
Martina Geser, Seniorenteam
Die katholische Kirchengemeinde Königseggwald sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Integrationsfachkraft(m/w/d) für die Waldeinrichtung
zur Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf. Der Beschäftigungsumfang beträgt 60 Stunden pro Monat. Die genaue Arbeits- bzw. Kontaktzeit ist in Absprache festzulegen. Die Stellen orientieren sich an der Genehmigung der Inklusionsmaßnahme und sind bis April 2023. Eine Anschlussbeschäftigung kann in Aussicht gestellt werden.
Wir erwarten
• Begleitung und Unterstützung des Kindes im Kindergartenalltag
• Erfahrung und Freude an der Arbeit mit Kindern mit besonderem Förderbedarf
• Offenheit und Einfühlsvermögen für die Kinder und die Eltern
• Motiviertes und engagiertes einbringen in den Kiga-Alltag
Wir bieten
• Eine verantwortungsvolle und interessante Tätigkeit
• Vergütung in Anlehnung an den TVöD
• Angemessene Verfügungszeit
• Gute Entwicklungschancen durch unser umfassendes Fort- und Weiterbildungsprogramm
Sind sie neugierig?
Bewerben Sie sich bis spätestens 08.07.22
Bei Fragen melden Sie sich bei Laura Durst unter: 07587/535 oder auch per E-Mail: leitungstgeorg.koenigseggwald@kiga.drs.de
Maschinenring Alb Oberschwaben e.V.
Hauptstraße 17, 88356 Ostrach, Tel.: 07585/9307-0, E-Mail: info@mr-ao.de
Einladung zur Mitgliederversammlung
Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. freut sich, Sie zur Mitgliederversammlung einzuladen.
Am: Mittwoch den, 06. Juli 2022 um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in 88361 Boms
Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht 2021; 2. Kassenbericht 2021; 3. Kassenprüfbericht; 4. Entlastung von Vorstand und Geschäftsleitung; 5. Wünsche, Anträge, Verschiedenes
Vortrag von Otto Körner; Direktor der Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf
„Landwirtschaft und Ernährung im Jahr 2050 – Trends und Entwicklungen – Reicht es für Alle?“
Die aktuelle Situation zeigt, wie empfindlich die Agrarmärkte bei Ressourcenverknappung sind. Deshalb stellt sich die Frage: Wie wirken sich der offensichtliche Klimawandel, eine wachsende Weltbevölkerung, die Energiefrage und eine zunehmende Degeneration von Böden auf die Agrarproduktion und die Agrarmärkte der nächsten Jahrzehnte aus.
In seinem Vortrag zeigt der Referent auf, wie die globalen Rahmenbedingungen den Stellenwert und die zukünftige Entwicklung unserer heimischen Betriebe beeinflussen.
Wir freuen uns sehr, Sie bei unserer Mitgliederversammlung begrüßen zu dürfen.
Zu Beginn laden wir Sie zu einem gemeinsamen Vesper ein.
Vorstand Markus Bauknecht, Geschäftsführer Hubertus Kleiner
Das gesamten Verbandsanzeiger und das Katholische Kirchenblatt können Sie direkt bei der Druckerei Restle bestellen:
Druck und Verlag – Fa. Restle GmbH
Hindenburgstr. 40-42,
88361 Altshausen
Telefon : 07584 / 3507 – Fax : 07584 / 2745