Verbandsanzeiger 25.10.2023
25. Oktober 2023Verbandsanzeiger 07.11.2023
7. November 2023Verbandsanzeiger 31.10.2023
Königseggwalder Verbandsanzeiger
31.10.2023
Öffentliche Bekanntmachung
zur Durchführung der Wahl
des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
am 12. November 2023
Zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin wird bekannt gemacht:
1. Die Wahlzeit dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
2. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk. Wahlraum: Rathaus Königseggwald, Hauptstraße 17, 88376 Königseggwald. Der Raum ist barrierefrei.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 23.10.2023 zugegangen sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält den Namen des Bewerbers der öffentlich bekannt gemacht wurde. Der Wähler kann auch eine nicht im Stimmzettel vorgedruckte wählbare Person wählen. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den Namen des im Stimmzettel vorgedruckten Bewerbers ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet oder den Namen einer anderen wählbaren Person mit weiteren Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung dieser Person in die freie Zeile einträgt. Der Wähler kann den Stimmzettel auch ohne Kennzeichnung abgeben; dann erhält der im Stimmzettel vorgedruckte Bewerber/in eine Stimme.
5. Jeder Wähler kann – außer in den unter Nr. 6 genannten Fällen – nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und dort in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
6. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl
a) durch Stimmabgabe in einem Wahlbezirk der Gemeinde Königseggwald
oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wahlschein enthält außerdem auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird.
7. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte enthält. Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags.
8. Der Wahlberechtigte kann seine Stimme nur einmal und nur persönlich abgeben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 19 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz).
Wahlberechtigte, die des Lesens oder Schreibens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt (zulässige Assistenz). Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs).
9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Königseggwald, 31.10.2023
Roland Fuchs, Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses
Bürgermeisterwahl in Königseggwald am Sonntag, 12.11.2023
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag, 12.11.2023 findet in Königseggwald die Wahl des Bürgermeisters für die kommenden acht Jahre statt.
Der Bürgermeister ist der erste Repräsentant der Gemeinde und hat durch seine vom Gesetzgeber vorgegebene rechtliche Stellung, als Vorsitzender des Gemeinderates und Leiter der Verwaltung einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Entwicklung unserer Gemeinde.
Machen Sie deshalb von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Hier noch die wichtigsten Informationen zur Wahl:
Wahlzeit: 08.00 bis 18.00 Uhr
Wahllokal: Rathaus, Erdgeschoss, barrierefrei
Zur Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl darf ich Sie am Sonntag, 12.11.2023, ca. 19.00 Uhr ins Rathaus einladen.
Roland Fuchs, Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses
St. Martin
Wir, die Kindergärten in Königseggwald laden Sie recht herzlich zu unserem diesjährigen St. Martins-Gottesdienst und Umzug ein. Am 11.11.2023 beginnt unser Gottesdienst um 17:00 Uhr in der St. Georgs-Kirche. Anschließend wird das Martinsspiel auf dem Kirchplatz aufgeführt. Zum Abschluss laufen wir gemeinsam zum Feuerwehrhaus und lassen dort unseren Abend ausklingen. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Königseggwald. Wir laden Sie hiermit recht herzlich ein! Wir freuen uns auf Sie.
Das Erzieher-Team aus Königseggwald
Vereinsnachrichten:
Musikverein Königseggwald e.V.
Doppelkonzert am 18.11.2023 in Horgenzell: Am Samstag, 18.11.2023 spielen wir – gemeinsam mit unseren Freunden vom Musikverein Zogenweiler – ein Doppelkonzert in der Festhalle in Horgenzell. Unser Dirigent Fabian Kessler bereit sich seit einigen Wochen mit seinen Musikerinnen und Musikern auf dieses Ereignis vor. Festliche Konzerte sind Highlights im Kalender jedes Musikvereins. Wir würden uns sehr über viele Besucher aus Königseggwald und Umgebung freuen. Unterstützt Euren Musikverein und kommt am Samstag, 18.11.2023 um 20:00 Uhr in die Festhalle nach Horgenzell.
Jugendfeuerwehr Königseggwald
Schrottsammlung
Am Freitag, 03.11.2023 führt die Jugendfeuerwehr eine Schrottsammlung in Königseggwald durch. Bitte legen Sie ihren Schrott gut sichtbar ab 14:00 Uhr entlang der Straßen/Grundstücke bereit. Mit ihrer Schrottspende unterstützen Sie die Jugendarbeit unserer Feuerwehr.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Fanfarenzug Königseggwald
Am Samstag, den 21.10.2023 war es wieder soweit. Wir, der Fanfarenzug Königseggwald, durften erneut auftreten. Der Lions Club Überlingen hat uns angefragt, bei ihrem Zusammentreffen mit einem französischen Ableger des Clubs zu spielen. Diese Anfrage haben wir mit Freude angenommen und unseren Zuschauern ein Stück gespielt. Der Lions Club Überlingen hat sich dafür mit einem großzügigen Scheck von 1000 € bedankt, um uns bei unserer kommenden Reise in die USA zu unterstützen.
Abwasserzweckverband
Ostrachtal
Hauptstr. 19, 88356 Ostrach
Öffentliche Bekanntmachung
Verbandsversammlung am 14. November 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur öffentlichen Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Ostrachtal
am Dienstag, 14. November 2023 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal (DG)
des Rathauses in Ostrach, Hauptstraße 19
lade ich hiermit ein.
Mit freundlichem Gruß
gez. Fuchs
stv. Verbandsvorsitzender
Tagesordnung:
-
-
- Wahl der Verbandsorgane
a) Verbandsvorsitzender
b) stellvertretender Verbandsvorsitzender
c) Verabschiedung des bisherigen Verbandsvorsitzenden und des bisherigen stellvertretenden Verbandsvorsitzenden - Technischer Betriebsleiter
a) Verabschiedung des bisherigen Stelleninhabers
b) Bestellung des Nachfolgers - Sachstandsbericht zum Betrieb der Verbandskläranlage
- Verbandskläranlage Einhart
a) PV-Anlagen-Erweiterung
-Vorstellen der Planung und Baubeschluss
b) Sanierung Kombibecken 1 (alt)
-Vorstellen der Planung und Planungsauftrag/Finanzierung in 2024 - Änderung der Verbandssatzung -Anwendung HGB-
- Änderung der Entsorgungssatzung
-Neukalkulation der Entsorgungsgebühren - Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2022
- Feststellung der Wirtschaftspläne 2023 und 2024
- Bekanntgaben, Anfragen
- Wahl der Verbandsorgane
-
Das gesamten Verbandsanzeiger und das Katholische Kirchenblatt können Sie direkt bei der Druckerei Restle bestellen:
Druck und Verlag – Fa. Restle GmbH
Hindenburgstr. 40-42,
88361 Altshausen
Telefon : 07584 / 3507 – Fax : 07584 / 2745