Verbandsanzeiger 16.08.2023
16. August 2023Verbandsanzeiger 06.09.2023
6. September 2023Verbandsanzeiger 29.08.2023
Königseggwalder Verbandsanzeiger
29.08.2023
Gemeinde Königseggwald
Landkreis Ravensburg
Die Stelle der/des ehrenamtlichen
Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)
der Gemeinde Königseggwald (ca. 700 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung (Aufwandsentschädigung) richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 12.11.2023, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 03.12.2023 statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und die in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 16.10.2023, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Bürgermeister Roland Fuchs, Bürgermeisteramt Königseggwald, Hauptstraße 17, 88376 Königseggwald, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“, eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- 10 Unterstützungsunterschriften gemäß § 10 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz von im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Bewerbung wahlberechtigten Personen, jeweils einzeln auf amtlichen Formblättern;
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;
- Unionsbürger/innen (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern/-bürgerinnen (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.
- Für Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit, die keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, wird die Wählbarkeitsbescheinigung vom Bürgermeister der Gemeinde in Baden-Württemberg, in der der Bewerber zuletzt gemeldet war, ausgestellt. War der Bewerber zuletzt außerhalb von Baden-Württemberg oder noch nie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet, wird die Wählbarkeitsbescheinigung von der Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde, in der sich der Bewerber für die Bürgermeisterwahl bewirbt, nach Anhörung der Gemeindebehörde des letzten Wohnorts oder Aufenthaltsorts in der Bundesrepublik Deutschland erteilt.
Im Falle einer etwaigen Stichwahl ist die Rücknahme der Bewerbung nicht möglich.
Die Gemeinde Königseggwald ist Mitglied des Gemeindeverwaltungsverbandes Altshausen.
Ort und Zeit einer eventuellen persönlichen öffentlichen Vorstellung werden den zugelassenen Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber geht nach 32 Jahren in den Ruhestand.
Vereinsnachrichten
Musikverein Königseggwald e.V.
Altpapiersammlung: Der Förderverein des Musikvereins führt am Samstag, 02.09.2023 ab 09:00 Uhr wieder eine Altpapiersammlung durch. Bitte legen Sie Ihr Altpapier bis 09:00 Uhr gebündelt am Straßenrand zur Abholung bereit. Mit Ihrer „Altpapierspende“ unterstützen Sie die Jugendarbeit des Musikvereins. Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Unterstützung.
Schuppenfest in Laubbach: Wir veranstalten am Sonntag, 10.09.2023 unser traditionelles Schuppenfest auf dem Gelände der Familie Müller in Laubbach. Der Musikverein Pfrungen spielt ab 11:00 zum Frühschoppen auf. Ab ca. 14:00 spielt der Musikverein Friedberg für Euch. Für das leibliche Wohl ist mit einem reichhaltigen Mittagessen, der Wurst- und Steakbraterei, ofenfrischer Dennete, sowie unserem Küchenbuffet bestens gesorgt. An Getränken der WalderBräu AG wird es ebenfalls nicht fehlen – es kann also losgehen. Wir würden uns sehr über viele Besucher freuen, die das Gelände füllen und für die gewohnte Schuppenfestatmosphäre sorgen.
Stellenanzeige
Das gesamten Verbandsanzeiger und das Katholische Kirchenblatt können Sie direkt bei der Druckerei Restle bestellen:
Druck und Verlag – Fa. Restle GmbH
Hindenburgstr. 40-42,
88361 Altshausen
Telefon : 07584 / 3507 – Fax : 07584 / 2745