Verbandsanzeiger 29.10.2021
27. Oktober 2021Verbandsanzeiger 12.11.2021
10. November 2021Verbandsanzeiger 05.11.2021
Königseggwalder Verbandsanzeiger
05.11.2021
Gedenkfeier zum Volkstrauertag
Am Sonntag, den 14.November 2021 findet nach dem Gottesdienst, der um 10:30 Uhr beginnt, ca. 11:15 Uhr die Gedenkfeier zum Volkstrauertag statt.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
Treffpunkt der Musikkapelle, der Fahnenabordnungen und der Besucher auf dem Kirchplatz. Marsch unter Begleitung der Musikkapelle zum Friedhof.
Gedenkfeier
-Musikstück der Musikkapelle
-Ansprache des Bürgermeisters
-Musikstück der Musikkapelle
Zu dieser Gedenkfeier dürfen wir alle Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich einladen.
Bei der Gedenkfeier werden die Corona-Schutzregeln eingehalten. Auf die Abstandsregelung 1,5 m wird hingewiesen.
Liebe Gemeinde-Mitglieder von Königseggwald,
am 11.11.2021 veranstalten die Kindergärten Königseggwald ein St. Martinsumzug, dies ist nur eine interne Veranstaltung.
Leider können aus gegebenem Anlass aus Covid-Maßnahmen nur eine begrenzte Teilnehmeranzahl mitmachen.
Die Veranstaltung findet unter den 3G Bedingungen statt.
Wir hoffen, dass nächstes Jahr wieder für die ganze Gemeinde ein Gottesdienst & Umzug stattfinden kann!
Ihre Kindergartenteams
Bericht aus der Versammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Königsegg vom 27.10.2021
1. Bekanntgabe Ergebnis allgemeine Finanzprüfung durch die GPA 2017 und 2018
Die GPA hat aufgrund ihrer gesetzlichen Zuständigkeit die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung des Zweckverbandes in den Haushaltsjahren 2017 bis 2018 in der Zeit vom 23.07.2020 bis 31.07.2020 geprüft.
Mit Schreiben vom 16.09.2020 erging der Prüfungsbericht durch die GPA. Unter anderem wurde darauf hingewiesen, dass an allen Tagen an den Ein- und Auszahlungen bewirkt werden Tagesabschlüsse zu erstellen sind. Mit Schreiben vom 26.10.2020 beantwortete die Verwaltung den Prüfungsbericht. Mit Schreiben vom 30.12.2020 erteilte das Landratsamt Ravensburg die Bestätigung, dass die Feststellungen im Prüfungsbericht der GPA vom 16.09.2020 erledigt sind.
- Austausch Wasserleitung HB Kleewiesen bis Übergabeschacht
Der Vorsitzende informiert die Verbandsversammlung, dass die Gemeinde Hoßkirch die Versorgungsleitung vom Übergabeschacht Kleewiesen bis Ortseingang Hoßkirch erneuern wird. Aufgrund dieser Baumaßnahme bietet sich an, die Leitung vom Hochbehälter Kleewiesen bis zum Übergabeschacht Kleewiesen ebenfalls zu erneuern. Beide Leitungen sind in den 50er Jahren gebaut worden und sind in einem erneuerungsbedürftigen Zustand.
Das Büro AGP Bad Waldsee wurde von der Gemeinde Hoßkirch mit der Planung der Maßnahme beauftragt. Der Vorsitzende erteilte ebenfalls ein Auftrag an die Firma AGP für die Entwurfsplanung und Kostenschätzung.
Aufgrund der Entwurfsplanung ergab sich eine Kostenschätzung von 98.306,00 € netto.
Nach ausführlicher Diskussion beschloss die Verbandsversammlung einstimmig, die Maßnahme in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hoßkirch auszuschreiben und nach Wertung der Ausschreibungsergebnisse an den günstigsten Bieter zu vergeben.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt durch Investitionskostenanteile der Mitgliedsgemeinden.
3.Beratung und Beschluss Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist den Mitgliedern mit der Sitzungseinladung der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 zugegangen.
Herr Bär erläuterte den Entwurf des Haushaltsplanes, den Stellenplan usw. Er erläuterte den Vorbericht und einzelne Planansätze.
Nach weiteren Erläuterungen fasste die Verbandsversammlung auf Vorschlag des Vorsitzenden ohne weitere Beratung folgenden einstimmigen Beschluss:
Haushaltssatzung des ZV WV Königsegg für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung in der Sitzung vom 27.10.2021 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt beschlossen.
- 1 Ergebnishaushalt mit Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
- Im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 157.753 € | ||||
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 157.753 € | ||||
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2.) von | 0 € | ||||
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 € | ||||
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 € | ||||
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4. und 1.5.) von | 0 € | ||||
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.6.) von | 0 € | ||||
2. | Im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen | |||||
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 157.753 € | ||||
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 150.810 € | ||||
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1. und 2.2) von |
6.943 € |
||||
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 € | ||||
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 10.000 € | ||||
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsbedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4. und 2.5) |
– 10.000 € |
||||
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsbedarf (Saldo aus 2.3. und 2.6 | – 3.057 € | ||||
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 € | ||||
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 € | ||||
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) |
0 € |
||||
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7. und 2.10) |
– 3.057 € |
||||
§ 2 Kreditermächtigung | ||||||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf |
0 € |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
|
|
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf |
0 € |
§ 4 Kassenkredite
|
|
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 100.000 € |
§ 5 Umlagen
|
|
Der Verband erhebt im Haushaltsjahr von den Verbandsgemeinden folgende Umlage
|
|
Die von den Verbandsgemeinden zu erhebende Umlage von
wird gemäß § 10 der Verbandssatzung von den Verbandsgemeinden erhoben.
|
153.003 € |
4.Beratung und Beschluss Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist den Mitgliedern mit der Sitzungseinladung der Entwurf des Haushaltsplanes 2022 zugegangen.
Herr Bär erläuterte den Entwurf des Haushaltsplanes, den Stellenplan usw. Er erläuterte den Vorbericht und einzelne Planansätze.
Nach weiteren Erläuterungen fasste die Verbandsversammlung auf Vorschlag des Vorsitzenden ohne weitere Beratung folgenden einstimmigen Beschluss:
Haushaltssatzung des ZV WV Königsegg für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung in der Sitzung vom 27.10.2021 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt beschlossen.
- 1 Ergebnishaushalt mit Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
- Im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 129.510 € |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 129.510 € |
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2.) von | 0 € |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 € |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 € |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4. und 1.5.) von | 0 € |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.6.) von | 0 € |
2. | Im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen | |
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 129.510 € |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 121.510 € |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1. und 2.2) von |
8.000 € |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 € |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 120.000 € |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsbedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4. und 2.5) |
120.000 € |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsbedarf (Saldo aus 2.3. und 2.6) | – 112.000 € |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 120.000 € |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 € |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus
Finanzierungst ätigkeit (Saldo aus 2.8. und 2.9) |
120.000 € |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7. und 2.10) |
8.000 € |
- 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
|
120.000 € |
- 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf |
0 € |
- 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 100.000 € |
- 5 Umlagen
Der Verband erhebt im Haushaltsjahr von den Verbandsgemeinden folgende Umlage
Die von den Verbandsgemeinden zu erhebende Umlage von
wird gemäß § 10 der Verbandssatzung von den Verbandsgemeinden erhoben. |
124.460 € |
5.Verschiedenes
a) Kreditaufnahme:
Im Haushaltsplan 2022 ist für Wasserleitung vom HB Kleewiesen bis zum Übergabeschacht Hoßkirch eine Planansatz über 120.000 € enthalten. Dies soll über eine Kreditaufnahme finanziert werden.
Die Verbandsführung wird ermächtigt, den zinsgünstigsten Kredit zu dem aktuellen Tagesangebot bis zur Höhe von 120.000 € aufzunehmen.
Der Beschlussvorschlag wurde mit den Gegenstimmen von Riedhausen und Ostrach abgelehnt.
Stattdessen soll die Finanzierung über Investitionsumlagen mit den Mitgliedsgemeinden abgewickelt werden. Nach § 11 Abs. 3 der Verbandssatzung vom 04.06.2011 werden die Kosten nach der in den letzten 10 Jahren bezogenen Wassermenge auf die einzelnen Verbandsmitglieder umgelegt.
b) Quellen:
Der Vorsitzende informiert die Verbandsversammlung, dass bei den Quellen Egelreute erhebliche Probleme aufgetreten sind. Die Schüttung beträgt momentan nur noch 2,5 l pro Sekunde, wovon 1,5 l pro Sekunde von der Drachenlochschlucht kommen. Dieses Wasser ist sehr sandhaltig und kann momentan nicht in die Versorgung eingespeist werden. Von den restlichen sieben Quellen kommt nur noch 1 l pro Sekunde.
Die Spitzenerträge der Quellen lagen bei ca. 9 l pro Sekunde. Die Reduzierung hat vermutlich mehrere Ursachen. Eine Ursache dürften die trockenen Jahre 2019 und 2020 sein, vermutlich sind auch die Sickerschläuche, die das Quellwasser aufnehmen, durch Wurzeleinwüchse in der Aufnahme beeinträchtigt. Außerdem ist auf der Kreisstraße Egelreute-Pfrungen ein Rohrbruch, der noch saniert werden müsste.
Nach ausführlicher Diskussion beschloss die Zweckverbandsversammlung einstimmig, die Situation in Egelreute nochmals in Augenschein zu nehmen und unter Hinzuziehung eines Fachingenieurs die Lage nochmals neu zu beurteilen.
Abwasserzweckverband
Ostrachtal
Hauptstr. 19, 88356 Ostrach
Öffentliche Bekanntmachung
Verbandsversammlung am 07. Dezember 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur öffentlichen Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Ostrachtal
am Dienstag, 07. Dezember 2021 um 18.00 Uhr im Weithartsaal
in Ostrach-Einhart, Am Hohenberg 24
lade ich hiermit ein.
Mit freundlichem Gruß
gez. Schulz
Verbandsvorsitzender
Tagesordnung:
1. Sachstandsbericht zum Betrieb der Verbandskläranlage
2. Feststellung des Jahresabschlusses 2019
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2020
4. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2021
5. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2022
6. Bekanntgabe des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt über die allgemeine Finanzprüfung 2015-2018
7. Änderung der Verbandssatzung
8. Bekanntgaben, Anfragen
Vereinsnachrichten:
Fanfarenzug Königseggwald
Komm Spiel mit mir…
Im Fanfarenzug Königseggwald! Nach langer Isolation bist du auf der Suche nach einem neuen Verein? Du bringst Spaß und Motivation mit? Du spielst bereits ein Instrument, willst es lernen oder möchtest die Fahne schwingen? Dann bist du bei uns genau richtig! Bei Interesse schreib uns auf Instagram (@fanfarenzug_kwald) oder per E-Mail (fanfarenzug.koenigseggwald@gmail.com) an. Wir freuen uns auf dich.
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