Verbandsanzeiger 26.07.2023
26. Juli 2023Verbandsanzeiger 16.08.2023
16. August 2023Verbandsanzeiger 02.08.2023
Königseggwalder Verbandsanzeiger
02.08.2023
Aus der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2023
1. Baugebiet Ozetweiher II
Billigungsbeschluss Vorentwurf
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte der Vorsitzende Herr Künster und Herr Deptalla vom Büro Künster begrüßen.
Herr Künster stellte anhand der Sitzungsvorlagen den Entwurf des Bebauungsplanes Ozetweiher II vor.
Auf folgende Themen wurde besonders eingegangen:
Ziel der Planung, Geltungsbereich, Strukturkonzept, Verfahren und Umweltverträglichkeit. Nach ausführlicher Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Ozetweiher II“, Gemeinde Königseggwald, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 27.07.2023 und dem Schriftlichen Teil (Teil B 1.) vom 27.07.2023, wird mit Begründung vom 27.07.2023 gebilligt.
Der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Ozetweiher II“, Gemeinde Königseggwald, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 27.07.2023 und dem Schriftlichen Teil (Teil B 2.) vom 27.07.2023, wird mit Begründung vom 27.07.2023 gebilligt.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird jedermann die Gelegenheit gegeben, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Im Rahmen dieser frühzeitigen Behördenbeteiligung werden diese von der Planung unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
Dieser Beschluss des Gemeinderates ist öffentlich bekannt zu machen.
2. Gewerbegebiet Hoßkircher Straße
Billigungsbeschluss Vorentwurf
Herr Künster stellte anhand der Sitzungsvorlagen den Entwurf des Bebauungsplans Hoßkircher Straße vor.
Auf folgende Themen wurde besonders eingegangen:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „GE Hoßkircher Straße II“, Gemeinde Königseggwald, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 27.07.2023 und dem Schriftlichen Teil (Teil B 1.) vom 27.07.2023, wird mit Begründung vom 27.07.2023 gebilligt.
Der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften „GE Hoßkircher Straße II“, Gemeinde Königseggwald, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 27.07.2023 und dem Schriftlichen Teil (Teil B 2.) vom 27.07.2023, wird mit Begründung vom 27.07.2023 gebilligt.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird jedermann die Gelegenheit gegeben, die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Im Rahmen dieser frühzeitigen Behördenbeteiligung werden diese von der Planung unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
Dieser Beschluss des Gemeinderates ist öffentlich bekannt zu machen.
3. Bürgermeisterwahl
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Bürgermeisterstelle ehrenamtlich auszuschreiben.
Folgende Termine wurden festgelegt:
Ausschreibung der ehrenamtlichen Bürgermeisterstelle:
– 18.08.2023 Verbandsanzeiger und Homepage mit Volltext
– 19.08.2023 Schwäbische Zeitung in Kurzausgabe
– 19.08.2023 Staatsanzeiger in Kurzausgabe
Bewerbungen für die Bürgermeisterstelle sind ab Tag der Ausschreibung bis zum 16.10.2023, 18.00 Uhr möglich.
Zulassung der Bewerber: 16.10.2023, 20.00 Uhr.
Wahltermine: 12.11.2023 und eventuelle Neuwahl: 03.12.2023
4. Verschiedenes
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die gemeinnützige Spende mit einem Betrag von 2.000,00 € von Marco Irmler anzunehmen und die Mittel dem Haushalt zuzuführen.
Gemeinde Königseggwald
Landkreis Ravensburg
Öffentliche Bekanntmachung
Billigungsbeschluss
– Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit –
1. Bebauungsplanvorentwurf „Ozetweiher II“
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Ozetweiher II“
Gemeinde Königseggwald
Der Gemeinderat der Gemeinde Königseggwald hat am 27.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans “Ozetweiher II“, Gemeinde Königseggwald, und den Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan “Ozetweiher II“, Gemeinde Königseggwald, gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
Verfahren
Der Bebauungsplan dient der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich nach § 13b Baugesetzbuch. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 13b Baugesetzbuch sind gegeben, es wird eine zulässige Grundfläche von ca. 7.080 m² festgelegt und das Plangebiet befindet sich im direkten Anschluss an bestehende Wohnbebauung.
Es werden keine Vorhaben festgesetzt, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter und für die Notwendigkeit der Einhaltung von Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 BImSchG liegen nicht vor.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnah-men sind formal nicht erforderlich, werden jedoch im weiteren Verfahren ergänzt. Eine Ein-griffs- / Ausgleichsbilanzierung wird ebenfalls im weiteren Verfahren erstellt. Damit wird die Option des Wechsels der Verfahrensart hin zum Regelverfahren ermöglicht, sollte dies auf-grund sich ändernder rechtlicher Grundlagen bezüglich des § 13 b BauGB notwendig werden.
Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Königseggwald beabsichtigt die Weiterentwicklung des Wohngebiets „Ozet-weiher“ in Richtung Osten zur Deckung des aktuellen Wohnraumbedarfs. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Ozetweiher II“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung des Baugebiets geschaffen und die geordnete städtebauliche Entwicklung für diesen Bereich gesichert sowie dem weiterhin hohen Bedarf an Wohnbaugrundstücken sowie den modernen Wohn- und Arbeitsbedürfnissen der Bevölkerung in geeigneter Weise Rech-nung getragen.
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Siedlungsrand von Königseggwald. Es wird be-grenzt im Norden durch den Feldweg Flst. Nr. 822, im Osten durch den Grasweg Flst. Nr. 827 und im Süden durch den Grasweg Flst. Nr. 835. Im Westen schließt die bestehende Wohnbe-bauung an.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 807, 808, 809, 810, 811, 813 (teilweise), 814 (teilweise), 822 (teilweise), 835 (teilweise) sowie 836 (teilweise).
Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt in dieser Abgrenzung ca. 2,46 ha.
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 27.07.2023.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erör-tern und sich zu der Planung zu äußern.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften wer-den mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorlie-genden umweltbezogenen Stellungnahmen und den umweltbezogenen Informationen (hier: Umweltinformation mit artenschutzrechtlicher Relevanzprüfung vom 17.07.2023)
von Montag, dem 07.08.2023 bis Freitag, dem 08.09.2023,
auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse www.koenigseggwald.de veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar:
Rathaus Königseggwald, Hauptstraße 17, 88376 Königseggwald
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Königseggwald:
Dienstag und Mittwoch von 8:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 08.09.2023, Stellungnahmen an gemeinde@koenigseggwald.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Königseggwald (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Königseggwald (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.
Königseggwald, den 04.08.2023
Roland Fuchs
Bürgermeister
Gemeinde Königseggwald
Landkreis Ravensburg
Öffentliche Bekanntmachung
Billigungsbeschluss
– Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit –
1. Bebauungsplanvorentwurf „GE Hoßkircher Straße II“
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „GE Hoßkircher Straße II“
Gemeinde Königseggwald
Der Gemeinderat der Gemeinde Königseggwald hat am 27.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans “GE Hoßkircher Straße II“, Gemeinde Königseggwald, und den Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan “ GE Hoßkircher Straße II“, Gemeinde Königseggwald, gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Königseggwald beabsichtigt die Erweiterung des Gewerbegebiets im Norden der Gemeinde. Es liegen konkrete Anfragen ortsansässiger Gewerbetreibender nach gewerblichem Bauland vor. Im bestehenden Gewerbegebiet „GE Hoßkircher Straße“ sind inzwischen alle Baugrundstücke bebaut bzw. für Betriebserweiterungen verplant.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „GE Hoßkircher Straße II“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung neuer Gewerbeflächen am nordöstlichen Siedlungsrand von Königseggwald geschaffen.
Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand von Königseggwald. Es wird begrenzt im Norden durch landwirtschaftliche Flächen, im Osten durch einen landwirtschaftlichen Schuppen, im Westen durch die bestehende Bebauung des angrenzenden Gewerbegebietes und im Süden durch die Hoßkircher Straße (K 8036).
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 5 (Hoßkircher Straße, teilweise); 260; 260/1; 261 und 262/2 (teilweise).
Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt in dieser Abgrenzung ca. 1,33 ha.
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 27.07.2023.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und den umweltbezogenen Informationen (hier: Umweltbericht mit Anlagen vom 19.07.2023 und Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vom 10.03.2023)
von Montag, dem 07.08.2023 bis Freitag, dem 08.09.2023,
auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse www.koenigseggwald.de veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar:
Rathaus Königseggwald, Hauptstraße 17, 88376 Königseggwald
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Königseggwald:
Dienstag und Mittwoch von 8:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 08.09.2023, Stellungnahmen an gemeinde@koenigseggwald.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Königseggwald (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Königseggwald (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.
Königseggwald, den 04.08.2023
Roland Fuchs
Bürgermeister
FEUERWEHR KÖNIGSEGGWALD
Am Samstag, den 22.07.23 fand um 17:00 Uhr unsere Fahrzeugweihe statt. Beginn war in der St. Georgskirche mit einem kleinen Gottesdienst. Danach ging es auf den Kirchplatz zur Fahrzeugweihe. Vorab sprach Kommandant Stefan Kauer und Bürgermeister Roland Fuchs zu den anwesenden Feuerwehrkamerad: innen und Bürgern. Danach segnete Herr Diakon Heller unseren neuen MTW (Mannschaftstransportwagen) mit Anhänger.
Anschließend fand der Festumzug von der Kirche zum Feuerwehrhaus statt. Anfang der Prozession war unser neues Fahrzeug gefolgt vom Musikverein Königseggwald, den teilnehmenden Feuerwehren und der Bevölkerung. Dort verbrachten wir noch einige Stunden bei einem kleinen Vesper mit Getränken.
An dieser Stelle nochmals vielen Dank an unseren Bürgermeister Roland Fuchs und den Gemeinderäten die uns dieses neue Fahrzeug ermöglichten. Ebenso ein Dankeschön an den Musikverein Königseggwald für die musikalische Umrahmung.
Steubenparade New York 2024
Wie einige bereits wissen, waren wir, der Fanfarenzug Königseggwald schon 1999 auf großer Reise in New York. Dort spielten wir als Höhepunkt der Reise auf der Steubenparade. Nun, 25 Jahre später wollen wir dieses Erlebnis auch mit unseren vielen Neumitgliedern erneut erleben.
Wie damals schon besteht die Möglichkeit für Freunde und Gönner des Fanfarenzugs diese Reise mit uns anzutreten und zu erleben.
Wir laden alle Interessenten am 15.09 um 19:30 Uhr zu einem Infoabend ein.
Anmeldungen zur Reise werden gerne von unserem Vorstand André Knoll entgegengenommen unter Knoll.andre@gmx.de oder per WhatsApp unter der Nummer: 0162 6129508
Seniorenausflug
Wir starteten am vergangenen Dienstag unseren Seniorenausflug voller Spannung Richtung Kissleg, um dort mit Pfarrer Gunnar Sohl gemeinsam Gottesdienst zu feiern. Pfarrer Sohl erwartete uns schon vor der Kirche und wir wurden herzlich begrüßt. Nach dem Gottesdienst durften wir eine interessante Kirchenführung von Pfarrer Sohl genießen. Diese war gefüllt mit netten Anekdoten, als er noch bei uns Priester war. So mancher staunte, was Pfarrer Sohl noch zu erzählen wusste. Im Anschluss hatten die Senioren noch die Möglichkeit mit ihm persönlich ins Gespräch zu kommen. Beim gemeinsamen Mittagessen im Gasthaus Ochsen, wurden diese Gespräche noch vertieft. An dieser Stelle nochmals ein herzliches Vergelt´s Gott, für die freundliche Begegnung und die Zeit, die wir mit Gunnar Sohl verbringen durften. Das Nachmittagsprogramm war gefüllt mit einer Führung durch die Rapunzelwelt in Legau. Dorf erfuhren wir alle die Entstehung und Bau des Gebäudes. Spannend war zu hören, wie die Kaffeebohnen dort schonend geröstet werden. Diesen Kaffee durften wir natürlich mit leckerem Kuchen auch genießen. Gefüllt mit vielen Eindrücken fuhren wir wieder Richtung Heimat. Beim gemeinsamen Abendessen in der frohen Aussicht in Hirschegg endete unser Ausflug. Es war für alle ein schöner Ausflug und im Bus gab es fröhliche Gesichter. Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr. Schön, dass Sie liebe Senior/innen, mit uns diesen Tag verbracht haben.
Martina Geser, Seniorenteam
Voranzeige – Kleidersammlung Aktion Hoffnung
In unserer Gemeinde findet am
Samstag, den 28.10.2023
wieder die Straßensammlung der Aktion Hoffnung statt. Die Säcke werden Anfang Oktober an alle Haushalte verteilt. Wer also in den Sommerferien am Ausräumen u. Sortieren ist, kann gerne die Kleidung auf die Seite legen. Ihre Kleiderspende kommt auf jeden Fall einem guten Zweck zugute.
Das gesamten Verbandsanzeiger und das Katholische Kirchenblatt können Sie direkt bei der Druckerei Restle bestellen:
Druck und Verlag – Fa. Restle GmbH
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