Weihnachtsmarkt 2024
9. November 2021Neufassung des Landschaftsschutzgebietes „Altshausen – Fleischwangen – Königsegg
Neufassung des Landschaftsschutzgebietes „Altshausen – Fleischwangen – Königsegg
Neufassung der Landschaftsschutzgebietsverordnung
Die Verordnung des Landratsamts Saulgau über das Landschaftsschutzgebiet „Altshausen – Laubbach – Fleischwangen“ vom 13.09.1963 ist „in die Jahre gekommen“ und bedarf der Renovierung. Sie entspricht nicht mehr den Vorgaben der aktuellen Gesetzgebung. Nach zwischenzeitlich fünf Änderungen ist ein unübersichtliches Verordnungswerk entstanden. Der Schutz- gegenstand und Schutzzweck sind zu unbestimmt. Deshalb erfolgt eine Neufassung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Altshausen – Laubbach – Fleischwangen“. Wir verbinden damit eine Namensänderung in „Altshausen – Fleischwangen – Königsegg“, da der Ostracher Ortsteil Laubbach zu großen Teilen nicht mehr Bestandteil sein wird.