{"id":5202,"date":"2024-10-02T08:42:52","date_gmt":"2024-10-02T06:42:52","guid":{"rendered":"https:\/\/koenigseggwald.de\/?p=5202"},"modified":"2024-10-02T08:42:52","modified_gmt":"2024-10-02T06:42:52","slug":"verbandsanzeiger-02-10-2024","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/verbandsanzeiger-02-10-2024\/","title":{"rendered":"Verbandsanzeiger 02.10.2024"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row css=&#8220;.vc_custom_1531391917905{background-color: #ededed !important;}&#8220;][vc_column][vc_custom_heading text=&#8220;K\u00f6nigseggwalder Verbandsanzeiger&#8220; font_container=&#8220;tag:h2|text_align:center&#8220; google_fonts=&#8220;font_family:Roboto%3A100%2C100italic%2C300%2C300italic%2Cregular%2Citalic%2C500%2C500italic%2C700%2C700italic%2C900%2C900italic|font_style:400%20regular%3A400%3Anormal&#8220;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row css=&#8220;.vc_custom_1531392462926{margin-top: -30px !important;background-color: #ededed !important;}&#8220;][vc_column width=&#8220;1\/3&#8243;][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/3&#8243;][vc_custom_heading text=&#8220;02.10.2024&#8243; font_container=&#8220;tag:h4|font_size:14|text_align:center&#8220; google_fonts=&#8220;font_family:Roboto%3A100%2C100italic%2C300%2C300italic%2Cregular%2Citalic%2C500%2C500italic%2C700%2C700italic%2C900%2C900italic|font_style:400%20regular%3A400%3Anormal&#8220;][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/3&#8243;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row css=&#8220;.vc_custom_1531392125335{padding-right: 20px !important;padding-left: 20px !important;background-color: rgba(0,0,0,0.06) !important;*background-color: rgb(0,0,0) !important;border-radius: 3px !important;}&#8220;][vc_column css=&#8220;.vc_custom_1643727178395{border-radius: 3px !important;}&#8220;][vc_column_text]<\/p>\n<h3>Aus der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2024<\/h3>\n<p><strong>1. Baugesuch<\/strong><br \/>\nErweiterung des best. Werkstattgeb\u00e4udes mit Reifenservice f\u00fcr KFZ-Fahrzeuge Flst. Nr. 53, Ho\u00dfkircher Stra\u00dfe 19, 88376 K\u00f6nigseggwald.<br \/>\nDas Baugesuch wurde am 19.09.2024 zur\u00fcckgezogen.<\/p>\n<p><strong>2. Neubaugebiet Ozetweiher II<\/strong><br \/>\nB\u00fcrgermeister Endriss begr\u00fc\u00dft zu dieser Sitzung Herrn Deptalla von der Firma K\u00fcnster und erkl\u00e4rt, dass die Unterlagen \u00fcber die Aufstellung des Bebauungsplans Ozetweiher II dem Gemeinderat vorab zugeschickt wurden und sich die Gemeinder\u00e4te einlesen konnten.<\/p>\n<p>Herr Deptalla stellte im Anschluss die zu kl\u00e4renden Punkte und Stellungnahmen vor.<br \/>\nIn diesem Zug wurde dem Gremium der nachfolgende Beschlussvorschlag erl\u00e4utert.<br \/>\n_____________________________________________<br \/>\n<strong><u>Beschlussvorschlag<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>Bebauungsplanentwurf \u201eOzetweiher II\u201c,<\/strong><br \/>\n<strong>\u00d6rtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan \u201eOzetweiher II\u201c,<\/strong><br \/>\n<strong>Gemeinde K\u00f6nigseggwald<\/strong><\/p>\n<p>&#8211; Beschluss der \u00dcberleitung in das Verfahren nach \u00a7215a i.V.m \u00a713a BauGB<\/p>\n<p>&#8211; Beschluss \u00fcber die w\u00e4hrend der fr\u00fchzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen<\/p>\n<p>&#8211; Entwurfsbeschluss<\/p>\n<p><strong>1. Vorlage<\/strong><br \/>\nAn den Gemeinderat zur Beschlussfassung in der Sitzung am 26.09.2024 (\u00f6ffentlich).<\/p>\n<p><strong>2. Sachdarstellung<\/strong><\/p>\n<p><u>Ziel der Planung<\/u><br \/>\nDie Gemeinde K\u00f6nigseggwald beabsichtigt die Weiterentwicklung des Wohngebiets \u201eOzetweiher\u201c in Richtung Osten. Die Fl\u00e4chen bieten sich f\u00fcr eine geordnete Siedlungserweiterung an, da sie direkt an den Siedlungsbestand anschlie\u00dfen und \u00fcber die Seestra\u00dfe im Norden und die Stra\u00dfe \u201eAm Weiher\u201c und den Lindenweg im Westen erschlossen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das Plangebiet liegt derzeit im planungsrechtlichen Au\u00dfenbereich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Erschlie\u00dfung des Baugebiets geschaffen und die geordnete st\u00e4dtebauliche Entwicklung f\u00fcr diesen Bereich gesichert. Mit der Bereitstellung von Wohnbaufl\u00e4chen wird dem hohen Bedarf an Wohnbaugrundst\u00fccken sowie den modernen Wohn- und Arbeitsbed\u00fcrfnissen der Bev\u00f6lkerung in geeigneter Weise Rechnung getragen. Damit wird insbesondere dem st\u00e4dtebaulichen Erfordernis der angemessenen Wohnraumversorgung der Bev\u00f6lkerung entsprochen.<\/p>\n<p><u>Geltungsbereich<\/u><br \/>\nDas Plangebiet befindet sich am \u00f6stlichen Siedlungsrand von K\u00f6nigseggwald. Es wird in Richtung Norden und Osten von intensiv genutzten Ackerfl\u00e4chen begrenzt. S\u00fcd\u00f6stlich befindet sich eine Weihnachtsbaumaufzucht. S\u00fcdlich grenzen eine als Fest- und Bolzplatz genutzte Wiese sowie der Waldkindergarten an. Im Westen begrenzt die bestehende Wohnbebauung das Plangebiet.<\/p>\n<p>Der Geltungsbereich umfasst die Flurst\u00fccke Nr. 160 (teilweise), 806, 807, 808, 809, 810, 811, 814 (teilweise), 815 (teilweise), 822 (teilweise), 827 (teilweise), 835 und 836 (teilweise).<br \/>\nDer Geltungsbereich wird gegen\u00fcber dem Vorentwurf in seiner Abgrenzung ver\u00e4ndert. Im Osten ist der Grasweg Flst. Nr. 827 mitaufgenommen worden, im S\u00fcden der Grasweg Flst. Nr. 835 und der n\u00f6rdliche Teil des Fest- und Bolzplatzes auf Flst. Nr. 806. Aufgrund der \u00dcberarbeitung des Anschlusses an die Seestra\u00dfe im Norden entf\u00e4llt das Flst. Nr. 813. Stattdessen umfasst das Plangebiet nun Teile der Seestra\u00dfe (Flst. Nr. 160) sowie eine kleine Teilfl\u00e4che (&lt; 1 m\u00b2), des Flst. Nr. 815, auf dem sich ein Spielplatz befindet. Der Geltungsbereich vergr\u00f6\u00dfert sich insgesamt um ca. 0,53 ha.<\/p>\n<p>Die Gr\u00f6\u00dfe des r\u00e4umlichen Geltungsbereichs betr\u00e4gt in dieser Abgrenzung ca. 2,99 ha.<br \/>\nDas Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:<br \/>\n<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-5204 size-large\" src=\"https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_1-1024x1013.jpg\" alt=\"\" width=\"1024\" height=\"1013\" srcset=\"https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_1-1024x1013.jpg 1024w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_1-300x297.jpg 300w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_1-768x760.jpg 768w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_1-1536x1520.jpg 1536w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_1-76x75.jpg 76w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_1-700x693.jpg 700w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_1.jpg 1600w\" sizes=\"auto, (max-width:767px) 700px, (max-width:1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/p>\n<p><strong>3. Kosten und Finanzierung<\/strong><br \/>\nDie entsprechenden Ausgabemittel f\u00fcr die Bauleitplanung stehen im Verwaltungshaushalt zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><strong>4. Verfahren<\/strong><br \/>\nDer Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt. Gem\u00e4\u00df \u00a7 30 (1) BauGB setzt er Art und Ma\u00df der baulichen Nutzung, \u00fcberbaubare Grundst\u00fccksfl\u00e4chen sowie Verkehrsfl\u00e4chen fest. Die Erschlie\u00dfung des Plangebiets ist \u00fcber Seestra\u00dfe sowie die Stra\u00dfe \u201eAm Weiher\u201c und den Lindenweg gesichert.<\/p>\n<p>Zwischen 2017 und 2022 bestand nach \u00a7 13b BauGB die M\u00f6glichkeit zur Erschlie\u00dfung von Au\u00dfenbereichsfl\u00e4chen ohne Umweltpr\u00fcfung, wenn deren Grundfl\u00e4che kleiner als 10.000 m\u00b2 ist und sie an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschlie\u00dfen. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans nach \u00a7 13b BauGB wurde mit dem Aufstellungsbeschluss am 22.12.2022 f\u00f6rmlich eingeleitet.<br \/>\nDie Zul\u00e4ssigkeitsvoraussetzungen des \u00a7 13b BauGB waren f\u00fcr diesen Bebauungsplan gegeben, es wird eine zul\u00e4ssige Grundfl\u00e4che von ca. 7.000 m\u00b2 festgelegt und das Plangebiet befindet sich im direkten Anschluss an den bestehenden Siedlungsbereich. Da nach \u00a7 13b BauGB entsprechend der \u00a7 13a BauGB Anwendung findet, wurde der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt.<br \/>\nDie Voraussetzungen des \u00a7 13a BauGB sind erf\u00fcllt, da keine Vorhaben festgesetzt sind, die einer Pflicht zur Durchf\u00fchrung einer Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte f\u00fcr die Beeintr\u00e4chtigung der in \u00a7 1 (6) Nr. 7 b BauGB genannten Schutzg\u00fcter gibt und es keine Anhaltspunkte daf\u00fcr gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unf\u00e4llen nach \u00a7 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.<\/p>\n<p>Das Verfahren erfolgte trotz der Anwendung von \u00a7 13b BauGB in zwei Stufen. Zus\u00e4tzlich zur Ver\u00f6ffentlichung nach \u00a7 3 (2) BauGB wurde eine fr\u00fchzeitige Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit und der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange nach \u00a7 3 (1) BauGB durchgef\u00fchrt, um die verschiedenen Belange der Beteiligten und fachlichen Themen besonders zu ber\u00fccksichtigen.<br \/>\nDer Billigungsbeschluss wurde am 27.07.2023 gefasst. Die fr\u00fchzeitige Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit und der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange nach \u00a7\u00a7 3 (1) und 4 (1) BauGB fand im Zeitraum vom 07.08.2023 bis 08.09.2023 statt. Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen k\u00f6nnen der Anlage Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen entnommen werden.<\/p>\n<p>Mit dem Gerichtsurteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass \u00a7 13b BauGB nicht mit EU-Recht vereinbar ist und in dieser Form nicht angewendet werden darf. Der Gesetzgeber hat durch Einf\u00fchrung des \u00a7 215a BauGB eine M\u00f6glichkeit aufgezeigt, wie \u00a7 13b BauGB Verfahren bis zum Ablauf des 31.12.2024 rechtssicher zu Ende gef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Gemeinde wird das nach \u00a7 13b begonnene Bebauungsplanverfahren entsprechend den rechtlichen M\u00f6glichkeiten, die \u00a7 215a BauGB bereit h\u00e4lt, zu Ende f\u00fchren. Das Verfahren wird mit dem neu erarbeiteten Entwurf mit anschlie\u00dfender Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit und der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange nach \u00a7\u00a7 3 (2) und 4 (2) BauGB weitergef\u00fchrt.<br \/>\nAuf eine Vorpr\u00fcfung des Einzelfalls zur Ermittlung, ob sich erhebliche Umweltauswirkungen durch die Planung ergeben, verzichtete der Plangeber und entschied sich direkt eine f\u00f6rmliche Umweltpr\u00fcfung nach \u00a7 2 (4) BauGB durchzuf\u00fchren.<br \/>\nIm Rahmen der Weiterf\u00fchrung des Verfahrens wurden ein Umweltbericht und eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erstellt.<br \/>\nIn der vollumf\u00e4nglichen Umweltpr\u00fcfung wurden die erheblichen Umweltauswirkungen, die nach \u00a7 2 (4) BauGB in der Abw\u00e4gung zu ber\u00fccksichtigen sind und die als Beeintr\u00e4chtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsf\u00e4higkeit des Naturhaushalts entsprechend \u00a7 1 (3) BauGB auszugleichen sind, untersucht.<\/p>\n<p>Der Fl\u00e4chennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Altshausen (1. Fortschreibung und 1. \u2013 8. \u00c4nderung in der Fassung vom 06.04.2017) weist die s\u00fcdliche Fl\u00e4che innerhalb des Geltungsbereichs als Sportplatz und die n\u00f6rdliche Fl\u00e4che als Fl\u00e4che f\u00fcr die Landwirtschaft aus.<br \/>\nDa die Darstellung des Fl\u00e4chennutzungsplans nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, ist er gem\u00e4\u00df \u00a7 215a i.V.m. \u00a7 13a (2) 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.<br \/>\nGegen\u00fcber dem Vorentwurf vom 27.07.2023 wurden folgende wesentliche \u00c4nderungen vorgenommen:<br \/>\n&#8211; \u00dcberf\u00fchrung in das Verfahren nach \u00a7 215a i.V.m. \u00a7 13a BauGB<br \/>\n&#8211; Erstellung eines Umweltberichtes mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung<br \/>\n&#8211; \u00dcberarbeitung der erforderlichen Retentionsfl\u00e4chen \/ -becken<br \/>\n&#8211; Erweiterung des Geltungsbereiches um erforderliche Retentionsfl\u00e4chen<br \/>\n&#8211; \u00dcberarbeitung der Erschlie\u00dfung<br \/>\n&#8211; Festlegung der maximalen EFH -H\u00f6hen auf Basis der Erschlie\u00dfungsplanung<br \/>\n&#8211; Neuregelung der zul\u00e4ssigen und unzul\u00e4ssigen Nutzungen<br \/>\n&#8211; Konkretisierung und \u00dcberarbeitung der Festsetzung zu Fl\u00e4chen f\u00fcr Garagen und \u00fcberdachte Stellpl\u00e4tze<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung der Festsetzung zu Fl\u00e4chen, die von Bebauung freizuhalten sind<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung einer Fl\u00e4che f\u00fcr Versorgungsanlagen<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung der Ma\u00dfnahmen W1 und W2 zum Schutz vor Au\u00dfengebietswasser<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung der Ma\u00dfnahme M1 zur R\u00fcckhaltung von anfallendem Niederschlagswasser<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung der Ma\u00dfnahme M2 zur Entwicklung von Bl\u00fchfl\u00e4chen<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung der Ma\u00dfnahme M3 zur Sicherung des schonenden Umgangs mit B\u00f6den<br \/>\n&#8211; Konkretisierung und \u00dcberarbeitung des Pflanzgebotes PFG 1<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung des Pflanzgebotes PFG 2<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung der Zuordnungsma\u00dfnahme Z1: Regelung des Ausgleichs durch Ankauf von \u00d6kopunkten<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung der Vermeidungsma\u00dfnahme V2 zum Schutz von Amphibien<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung der Vermeidungsma\u00dfnahme V3 zur Vermeidung von Verst\u00f6\u00dfen gegen das T\u00f6tungsverbot<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung der Vermeidungsma\u00dfnahme V4 zum Schutz von V\u00f6geln<br \/>\n&#8211; Aufnahme des Hinweises zum Grundwasserschutz<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung der Hinweise zum Bodenschutz und zum Wasserschutzgebiet<br \/>\n&#8211; Streichung der Festsetzungen zu Ausrichtung von Fenstern und Au\u00dfenantennen aus den \u00d6rtlichen Bauvorschriften<\/p>\n<p><strong>5. Umweltvertr\u00e4glichkeit<\/strong><br \/>\nNach dem Gerichtsurteil vom 18.07.2023 des Bundesverwaltungsgerichtes zu \u00a7 13b BauGB hat der Gesetzgeber mit Einf\u00fchrung des \u00a7 215a BauGB eine M\u00f6glichkeit aufgezeigt, wie \u00a7 13b BauGB Verfahren rechtssicher zu Ende gef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.<br \/>\nAuf eine Vorpr\u00fcfung des Einzelfalls zur Ermittlung, ob sich erhebliche Umweltauswirkungen durch die Planung ergeben, verzichtete der Plangeber und entschied sich direkt eine f\u00f6rmliche Umweltpr\u00fcfung nach \u00a7 2 (4) BauGB durchzuf\u00fchren.<br \/>\nIm Rahmen der Weiterf\u00fchrung des Verfahrens wurden ein Umweltbericht und eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erstellt.<br \/>\nIn der vollumf\u00e4nglichen Umweltpr\u00fcfung wurden die erheblichen Umweltauswirkungen, die nach \u00a7 2 (4) BauGB in der Abw\u00e4gung zu ber\u00fccksichtigen sind und die als Beeintr\u00e4chtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsf\u00e4higkeit des Naturhaushalts entsprechend \u00a7 1 (3) BauGB auszugleichen sind, untersucht.<br \/>\nIm Umweltbericht sind auch Angaben zu geplanten Ma\u00dfnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen beschrieben. Die hieraus entwickelten freiraumgestalterischen und naturschutzrechtlichen Ma\u00dfnahmen werden als verbindliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen.<br \/>\nDer Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begr\u00fcndung und ist als Anlage beigef\u00fcgt. Der Gr\u00fcnordnungsplan ist Bestandteil des Bebauungsplans und in diesen integriert.<\/p>\n<p><strong>6. Beschlussvorschlag<\/strong><br \/>\n6.1 Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans \u201eOzetweiher II\u201c, Gemeinde K\u00f6nigseggwald, wird nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 215a (3) BauGB im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des \u00a7 13a BauGB weitergef\u00fchrt.<\/p>\n<p>6.2 Die zum Vorentwurf des Bebauungsplans \u201eOzetweiher II\u201c, Gemeinde K\u00f6nigseggwald, bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden wie in der Anlage \u201eStellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen\u201d vom 26.09.2024 aufgef\u00fchrt, behandelt.<\/p>\n<p>6.3 Die zum Vorentwurf der \u00d6rtlichen Bauvorschriften \u201eOzetweiher II\u201c, Gemeinde K\u00f6nigseggwald, bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden wie in der Anlage \u201eStellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen\u201d vom 26.09.2024 aufgef\u00fchrt, behandelt.<\/p>\n<p>6.4 Der Entwurf des Bebauungsplans \u201eOzetweiher II\u201c, Gemeinde K\u00f6nigseggwald, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 26.09.2024 und dem Schriftlichen Teil (Teil B 1) vom 26.09.2024, wird mit der Begr\u00fcndung vom 26.09.2024 gebilligt, und dessen Ver\u00f6ffentlichung nach \u00a7 3 (2) BauGB beschlossen.<\/p>\n<p>6.5 Der Entwurf der \u00d6rtlichen Bauvorschriften \u201eOzetweiher II\u201c, Gemeinde K\u00f6nigseggwald, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 26.09.2024 und dem Schriftlichen Teil (Teil B 2) vom 26.09.2024, wird mit der Begr\u00fcndung vom 26.09.2024 gebilligt, und deren Ver\u00f6ffentlichung nach \u00a7 3 (2) BauGB in Verbindung mit \u00a7 74 (7) LBO beschlossen.<\/p>\n<p>6.6 Dieser Beschluss des Gemeinderates ist \u00f6ffentlich bekannt zu machen.<\/p>\n<p>Der Beschlussvorschlag wurde im Anschluss an die Beratung und nach Beantwortung der offenen Fragen wie vorgetragen, vorgelesen und vorstehend abgebildet, einstimmig beschlossen.<br \/>\n_____________________________________________<br \/>\n<strong>3. Beschaffung Fahrzeug Bauhof<\/strong><br \/>\nBeratung und Beschluss<br \/>\nDer Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass f\u00fcr die Beschaffung eines neuen<br \/>\nFahrzeuges f\u00fcr den Bauhof, welches mit 50.000 Euro im Investitionshaushalt eingeplant ist, drei Angebote eingeholt wurden. Die Angebote wurden unter Nennung der Kosten und der jeweiligen Einsatzm\u00f6glichkeiten vorgestellt, der Lieferant wurde f\u00fcr die Beratung zun\u00e4chst nicht genannt.<br \/>\nNach Beratung erging der Beschluss zur Beschaffung eines Kommunaltraktors 2026R der Marke John Deere (Bruttopreis 40.500 Euro). Als weiteres Zubeh\u00f6r soll ein Kehrmaschinenmodul mitbeschafft werden (Bruttopreis 8223,11 Euro).<br \/>\nDer Zuschlag der Beschaffung ging an die Firma \u201eAlbert Egler Landmaschinen GmbH\u201c in Ostrach.<\/p>\n<p>Detaillierte Informationen zur Fahrzeugbeschaffung, Bilder etc. folgen und werden nach Verf\u00fcgbarkeit ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p><strong>4. Verein \u201eGemeinsam Sicher e.V.\u201c<\/strong><br \/>\nVorstellung und Mitgliedschaftsbeschluss<\/p>\n<p>Durch den Vorsitzenden wurde der Verein \u201eGemeinsam Sicher e.V.\u201c vorgestellt.<\/p>\n<p>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Kommunalen Kriminalpr\u00e4vention mittels Initiierung und Koordinierung, sowie die organisatorische und finanzielle F\u00f6rderung kriminalpr\u00e4ventiver Ma\u00dfnahmen und Projekte in den St\u00e4dten und Gemeinden des Landkreises Ravensburg (\u00a7 2 Abs. 1 der Vereinssatzung).<\/p>\n<p>Nach kurzer Vorstellung des Vereins und der Vereinsvorst\u00e4nde wurde eine Vereinsmitgliedschaft der Gemeinde K\u00f6nigseggwald, zur Unterst\u00fctzung des Vereins und der damit verbundenen Projekte, einstimmig beschlossen. Der Mitgliedsbeitrag betr\u00e4gt 50 Euro pro Jahr.<\/p>\n<p><strong>5. Vorank\u00fcndigung B\u00fcrgerfragestunde<\/strong><\/p>\n<p>Durch den Vorsitzenden wurde angek\u00fcndigt, dass ab der kommenden Sitzung regelm\u00e4\u00dfig B\u00fcrgerfragestunden durchgef\u00fchrt werden sollen. Hierf\u00fcr sollen im Gremium noch Regelungen zur Durchf\u00fchrung festgelegt werden.<\/p>\n<p>Zusammenfassend sind folgende Regelungen festgelegt worden:<br \/>\n&#8211; Es findet pro Quartal eine B\u00fcrgerfragestunde \u2013 beginnend ab er n\u00e4chsten Gemeinderatssitzung \u2013 statt.<br \/>\n&#8211; Die Dauer der Fragestunde wird grunds\u00e4tzlich auf 30 Minuten festgelegt, wobei die Fragezeit pro B\u00fcrger drei Minuten betr\u00e4gt.<br \/>\n&#8211; Fragen sind pers\u00f6nlich vorzutragen, damit diese in der Sitzung beantwortet werden k\u00f6nnen. Die Einreichung von Unterlagen im Vorfeld ist m\u00f6glich. Schriftlich eingereichte Fragen werden nach Sichtung und Entscheidung des Vorsitzenden grunds\u00e4tzlich schriftlich beantwortet.<\/p>\n<p><strong>6. Informationen und Bekanntgaben<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass ihm ein Vertrag zur kommunalen Beteiligung am Windpark Ho\u00dfkirch\/Tafertsweiler zur Unterzeichnung vorliegt.<br \/>\nAus diesem Vertrag zur finanziellen Beteiligung gem. \u00a76 EEG 2023 erh\u00e4lt die Gemeinde K\u00f6nigseggwald eine anteilige Verg\u00fctung und hat keine weiteren Verpflichtungen.<\/p>\n<p>B\u00fcrgermeister Endriss teilt dem Gemeinderat mit, dass das Ferienprogramm gut angenommen wurde.<br \/>\nEin Ferienabschlussfest k\u00f6nnte man f\u00fcr das n\u00e4chste Jahr einplanen.<br \/>\nDer Vorsitzende bedankte sich f\u00fcr das allgemeine Engagement.<\/p>\n<p>Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass der diesj\u00e4hrige Weihnachtsmarkt am <strong>29. November 2024<\/strong> in der Tenne stattfindet.<br \/>\nDie Verwaltung wird die Standbetreiber anschreiben.<\/p>\n<p>Zu der Einf\u00fchrung des papierlosen Sitzungsdienstes teilt B\u00fcrgermeister Endriss dem Gemeinderat mit, dass jedes Gemeinderatsmitglied f\u00fcr jede Legislaturperiode einen Betrag von 400,00 \u20ac zur Verf\u00fcgung gestellt bekommt.<br \/>\nJeder Gemeinderat soll sich selbst ein Laptop oder Tablet anschaffen.<br \/>\nIm neuen Jahr soll zun\u00e4chst in einen Parallelbetrieb \u00fcbergegangen werden und nach einer Einarbeitungs- und Schulungszeit komplett umgestellt werden.<\/p>\n<p>B\u00fcrgermeister Endriss informiert den Gemeinderat dar\u00fcber, dass es einen Rohrbruch in der Ho\u00dfkircher Stra\u00dfe 14 gegeben hat und Investitionen in die Wasserleitungen dringend notwendig sind.<\/p>\n<hr style=\"margin-top: 30px; margin-bottom: 30px;\" \/>\n<p>Gemeinde K\u00f6nigseggwald, 01.10.2024<br \/>\nLandkreis Ravensburg<\/p>\n<p><strong>\u00d6ffentliche Bekanntmachung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Entwurfsbeschluss<\/strong><br \/>\n<strong>&#8211; Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit &#8211;<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>1. Bebauungsplanentwurf \u201eOzetweiher II\u201c<\/strong><br \/>\n<strong>2. \u00d6rtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf \u201eOzetweiher II\u201c<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Gemeinde K\u00f6nigseggwald<\/strong><\/p>\n<p>Der Gemeinderat der Gemeinde K\u00f6nigseggwald hat am 26.09.2024 in \u00f6ffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans \u201eOzetweiher II\u201c, Gemeinde K\u00f6nigseggwald, und den Entwurf der \u00d6rtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan \u201eOzetweiher II\u201c, Gemeinde K\u00f6nigseggwald, gebilligt und beschlossen diese Entw\u00fcrfe nach \u00a7 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach \u00a7 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. \u00a7 74 Landesbauordnung Baden-W\u00fcrttemberg zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p><strong>Ziel und Zweck der Planung<\/strong><br \/>\nDie Gemeinde K\u00f6nigseggwald beabsichtigt die Weiterentwicklung des Wohngebiets \u201eOzetweiher\u201c in Richtung Osten zur Deckung des aktuellen Wohnraumbedarfs. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans \u201eOzetweiher II\u201c werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Erschlie\u00dfung des Baugebiets geschaffen und die geordnete st\u00e4dtebauliche Entwicklung f\u00fcr diesen Bereich gesichert sowie dem weiterhin hohen Bedarf an Wohnbaugrundst\u00fccken sowie den modernen Wohn- und Arbeitsbed\u00fcrfnissen der Bev\u00f6lkerung in geeigneter Weise Rechnung getragen.<\/p>\n<p>Das Plangebiet befindet sich am \u00f6stlichen Siedlungsrand von K\u00f6nigseggwald. Es wird in Richtung Norden und Osten von intensiv genutzten Ackerfl\u00e4chen begrenzt. S\u00fcd\u00f6stlich befindet sich eine Weihnachtsbaumaufzucht. S\u00fcdlich grenzen eine als Fest- und Bolzplatz genutzte Wiese sowie der Waldkindergarten an. Im Westen begrenzt die bestehende Wohnbebauung das Plangebiet.<\/p>\n<p>Der Geltungsbereich umfasst die Flurst\u00fccke Nr. 160 (teilweise), 806, 807, 808, 809, 810, 811, 814 (teilweise), 815 (teilweise), 822 (teilweise), 827 (teilweise), 835 und 836 (teilweise).<br \/>\nDer Geltungsbereich wird gegen\u00fcber dem Vorentwurf in seiner Abgrenzung ver\u00e4ndert. Im Osten ist der Grasweg Flst. Nr. 827 mitaufgenommen worden, im S\u00fcden der Grasweg Flst. Nr. 835 und der n\u00f6rdliche Teil des Fest- und Bolzplatzes auf Flst. Nr. 806. Aufgrund der \u00dcberarbeitung des Anschlusses an die Seestra\u00dfe im Norden entf\u00e4llt das Flst. Nr. 813. Stattdessen umfasst das Plangebiet nun Teile der Seestra\u00dfe (Flst. Nr. 160) sowie eine kleine Teilfl\u00e4che (&lt; 1 m\u00b2), des Flst. Nr. 815, auf dem sich ein Spielplatz befindet. Der Geltungsbereich vergr\u00f6\u00dfert sich insgesamt um ca. 0,53 ha.<br \/>\nDie Gr\u00f6\u00dfe des r\u00e4umlichen Geltungsbereichs betr\u00e4gt in dieser Abgrenzung ca. 2,99 ha.<\/p>\n<p>Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:<br \/>\n<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-5204 size-large\" src=\"https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_1-1024x1013.jpg\" alt=\"\" width=\"1024\" height=\"1013\" srcset=\"https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_1-1024x1013.jpg 1024w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_1-300x297.jpg 300w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_1-768x760.jpg 768w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_1-1536x1520.jpg 1536w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_1-76x75.jpg 76w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_1-700x693.jpg 700w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_1.jpg 1600w\" sizes=\"auto, (max-width:767px) 700px, (max-width:1024px) 100vw, 1024px\" \/><br \/>\nIm Einzelnen gilt f\u00fcr den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1), f\u00fcr den Entwurf der Satzung \u00fcber die \u00d6rtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2), jeweils mit dem Datum vom 26.09.2024.<\/p>\n<p><strong>Verfahren<\/strong><br \/>\nDer Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt. Gem\u00e4\u00df \u00a7 30 (1) BauGB setzt er Art und Ma\u00df der baulichen Nutzung, \u00fcberbaubare Grundst\u00fccksfl\u00e4chen sowie Verkehrsfl\u00e4chen fest. Die Erschlie\u00dfung des Plangebiets ist \u00fcber Seestra\u00dfe sowie die Stra\u00dfe \u201eAm Weiher\u201c und den Lindenweg gesichert.<\/p>\n<p>Zwischen 2017 und 2022 bestand nach \u00a7 13b BauGB die M\u00f6glichkeit zur Erschlie\u00dfung von Au\u00dfenbereichsfl\u00e4chen ohne Umweltpr\u00fcfung, wenn deren Grundfl\u00e4che kleiner als 10.000 m\u00b2 ist und sie an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschlie\u00dfen. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans nach \u00a7 13b BauGB wurde mit dem Aufstellungsbeschluss am 22.12.2022 f\u00f6rmlich eingeleitet.<br \/>\nDie Zul\u00e4ssigkeitsvoraussetzungen des \u00a7 13b BauGB waren f\u00fcr diesen Bebauungsplan gegeben, es wird eine zul\u00e4ssige Grundfl\u00e4che von ca. 7.000 m\u00b2 festgelegt und das Plangebiet befindet sich im direkten Anschluss an den bestehenden Siedlungsbereich. Da nach \u00a7 13b BauGB entsprechend der \u00a7 13a BauGB Anwendung findet, wurde der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt.<br \/>\nDie Voraussetzungen des \u00a7 13a BauGB sind erf\u00fcllt, da keine Vorhaben festgesetzt sind, die einer Pflicht zur Durchf\u00fchrung einer Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte f\u00fcr die Beeintr\u00e4chtigung der in \u00a7 1 (6) Nr. 7 b BauGB genannten Schutzg\u00fcter gibt und es keine Anhaltspunkte daf\u00fcr gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unf\u00e4llen nach \u00a7 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.<\/p>\n<p>Das Verfahren erfolgte trotz der Anwendung von \u00a7 13b BauGB in zwei Stufen. Zus\u00e4tzlich zur Ver\u00f6ffentlichung nach \u00a7 3 (2) BauGB wurde eine fr\u00fchzeitige Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit und der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange nach \u00a7 3 (1) BauGB durchgef\u00fchrt, um die verschiedenen Belange der Beteiligten und fachlichen Themen besonders zu ber\u00fccksichtigen.<br \/>\nDer Billigungsbeschluss wurde am 27.07.2023 gefasst. Die fr\u00fchzeitige Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit und der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange nach \u00a7\u00a7 3 (1) und 4 (1) BauGB fand im Zeitraum vom 07.08.2023 bis 08.09.2023 statt. Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen k\u00f6nnen der Anlage Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen entnommen werden.<\/p>\n<p>Mit dem Gerichtsurteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass \u00a7 13b BauGB nicht mit EU-Recht vereinbar ist und in dieser Form nicht angewendet werden darf. Der Gesetzgeber hat durch Einf\u00fchrung des \u00a7 215a BauGB eine M\u00f6glichkeit aufgezeigt, wie \u00a7 13b BauGB Verfahren bis zum Ablauf des 31.12.2024 rechtssicher zu Ende gef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Gemeinde wird das nach \u00a7 13b begonnene Bebauungsplanverfahren entsprechend den rechtlichen M\u00f6glichkeiten, die \u00a7 215a BauGB bereit h\u00e4lt, zu Ende f\u00fchren. Das Verfahren wird mit dem neu erarbeiteten Entwurf mit anschlie\u00dfender Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit und der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange nach \u00a7\u00a7 3 (2) und 4 (2) BauGB weitergef\u00fchrt.<br \/>\nAuf eine Vorpr\u00fcfung des Einzelfalls zur Ermittlung, ob sich erhebliche Umweltauswirkungen durch die Planung ergeben, verzichtete der Plangeber und entschied sich direkt eine f\u00f6rmliche Umweltpr\u00fcfung nach \u00a7 2 (4) BauGB durchzuf\u00fchren.<br \/>\nIm Rahmen der Weiterf\u00fchrung des Verfahrens wurden ein Umweltbericht und eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erstellt.<br \/>\nIn der vollumf\u00e4nglichen Umweltpr\u00fcfung wurden die erheblichen Umweltauswirkungen, die nach \u00a7 2 (4) BauGB in der Abw\u00e4gung zu ber\u00fccksichtigen sind und die als Beeintr\u00e4chtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsf\u00e4higkeit des Naturhaushalts entsprechend \u00a7 1 (3) BauGB auszugleichen sind, untersucht.<\/p>\n<p>Der Fl\u00e4chennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Altshausen (1. Fortschreibung und 1. \u2013 8. \u00c4nderung in der Fassung vom 06.04.2017) weist die s\u00fcdliche Fl\u00e4che innerhalb des Geltungsbereichs als Sportplatz und die n\u00f6rdliche Fl\u00e4che als Fl\u00e4che f\u00fcr die Landwirtschaft aus.<br \/>\nDa die Darstellung des Fl\u00e4chennutzungsplans nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, ist er gem\u00e4\u00df \u00a7 215a i.V.m. \u00a7 13a (2) 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.<\/p>\n<p>Gegen\u00fcber dem Vorentwurf vom 27.07.2023 wurden folgende wesentliche \u00c4nderungen vorgenommen:<br \/>\n&#8211; \u00dcberf\u00fchrung in das Verfahren nach \u00a7 215a i.V.m. \u00a7 13a BauGB<br \/>\n&#8211; Erstellung eines Umweltberichtes mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung<br \/>\n&#8211; \u00dcberarbeitung der erforderlichen Retentionsfl\u00e4chen \/ -becken<br \/>\n&#8211; Erweiterung des Geltungsbereiches um erforderliche Retentionsfl\u00e4chen<br \/>\n&#8211; \u00dcberarbeitung der Erschlie\u00dfung<br \/>\n&#8211; Festlegung der maximalen EFH -H\u00f6hen auf Basis der Erschlie\u00dfungsplanung<br \/>\n&#8211; Neuregelung der zul\u00e4ssigen und unzul\u00e4ssigen Nutzungen<br \/>\n&#8211; Konkretisierung und \u00dcberarbeitung der Festsetzung zu Fl\u00e4chen f\u00fcr Garagen und \u00fcberdachte Stellpl\u00e4tze<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung der Festsetzung zu Fl\u00e4chen, die von Bebauung freizuhalten sind<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung einer Fl\u00e4che f\u00fcr Versorgungsanlagen<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung der Ma\u00dfnahmen W1 und W2 zum Schutz vor Au\u00dfengebietswasser<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung der Ma\u00dfnahme M1 zur R\u00fcckhaltung von anfallendem Niederschlagswasser<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung der Ma\u00dfnahme M2 zur Entwicklung von Bl\u00fchfl\u00e4chen<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung der Ma\u00dfnahme M3 zur Sicherung des schonenden Umgangs mit B\u00f6den<br \/>\n&#8211; Konkretisierung und \u00dcberarbeitung des Pflanzgebotes PFG 1<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung des Pflanzgebotes PFG 2<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung der Zuordnungsma\u00dfnahme Z1: Regelung des Ausgleichs durch Ankauf von \u00d6kopunkten<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung der Vermeidungsma\u00dfnahme V2 zum Schutz von Amphibien<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung der Vermeidungsma\u00dfnahme V3 zur Vermeidung von Verst\u00f6\u00dfen gegen das T\u00f6tungsverbot<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung der Vermeidungsma\u00dfnahme V4 zum Schutz von V\u00f6geln<br \/>\n&#8211; Aufnahme des Hinweises zum Grundwasserschutz<br \/>\n&#8211; Erg\u00e4nzung der Hinweise zum Bodenschutz und zum Wasserschutzgebiet<br \/>\n&#8211; Streichung der Festsetzungen zu Ausrichtung von Fenstern und Au\u00dfenantennen aus den \u00d6rtlichen Bauvorschriften<\/p>\n<p><strong>Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit<\/strong><br \/>\nEs besteht f\u00fcr jedermann die M\u00f6glichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu er\u00f6rtern und sich zu der Planung zu \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n<p>Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der \u00d6rtlichen Bauvorschriften werden mit Begr\u00fcndung und den nach Einsch\u00e4tzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>von Montag, dem 07.10.2024 bis Freitag, dem 08.11.2024,<\/strong><\/p>\n<p>auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse <a href=\"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/bebauungsplaene\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/bebauungsplaene\/<\/a> ver\u00f6ffentlicht und \u00fcber das zentrale Internetportal des Bundes und der L\u00e4nder unter folgendem Link <a href=\"https:\/\/www.uvp-verbund.de\/kartendienste\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.uvp-verbund.de\/kartendienste<\/a> zug\u00e4nglich gemacht.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich zur Ver\u00f6ffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Stelle einsehbar:<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">&#8211; Rathaus K\u00f6nigseggwald, Hauptstra\u00dfe 17, 88376 K\u00f6nigseggwald<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong><u>\u00d6ffnungszeiten der Gemeindeverwaltung K\u00f6nigseggwald:<\/u><\/strong><br \/>\nDienstag und Mittwoch von 8:30 bis 11:30 Uhr<br \/>\nDonnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr<br \/>\nund nach telefonischer Vereinbarung<\/p>\n<p><strong>Umweltbezogene Informationen<\/strong><br \/>\nFolgende, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verf\u00fcgbar und werden einschlie\u00dflich Begr\u00fcndung des Bebauungsplans samt Umweltbericht ausgelegt.<\/p>\n<p><strong>a.) Umweltbericht mit Bestandsplan und Gr\u00fcnordnungsplan vom 05.04.2015<\/strong><br \/>\nNach \u00a7 13 NatSchG sind erhebliche Beeintr\u00e4chtigungen zu vermeiden und nicht vermeidbare, erhebliche Beeintr\u00e4chtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzma\u00dfnahmen zu kompensieren. Mit der Ausweisung von Baufl\u00e4chen sind Auswirkungen auf Natur und Landschaft mit ihren Schutzg\u00fctern Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden und Fl\u00e4che, Grund- und Oberfl\u00e4chenwasser, Luft und Klima, Mensch und Gesundheit, Erholung und Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachg\u00fcter in unterschiedlichen Auspr\u00e4gungen verbunden. Voraussichtlich erhebliche Auswirkungen sind in der Abw\u00e4gung zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Durch die geplante Bebauung kommt es zu einer Ver\u00e4nderung der Umweltsituation. Die Auswirkungen auf die betroffenen Schutzg\u00fcter sowie die vorgesehenen Ma\u00dfnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen:<\/p>\n<p><u>&#8211; Mensch und Gesundheit, Bev\u00f6lkerung insgesamt<\/u><br \/>\nDie Richtwerte f\u00fcr Geruchsimmissionen und L\u00e4rmbelastung werden im Bereich des geplanten Wohngebiets eingehalten.<\/p>\n<p><u>&#8211; Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt<\/u><br \/>\nDie geplante Bebauung f\u00fchrt zu einem Verlust von Biotoptypen. Zur Vermeidung von Verbotstatbest\u00e4nden gem. \u00a7 44 Abs. 1 BNatSchG sind zeitliche Begrenzungen der Baufeldfreimachung, Ma\u00dfnahmen zum Schutz von Amphibien sowie zur Beschr\u00e4nkung der Beleuchtung und Vermeidung von Vogelkollisionen vorgesehen. Die Kompensation der verbleibenden Beeintr\u00e4chtigungen erfolgt durch Pflanzungen und die Entwicklung von Bl\u00fchfl\u00e4chen innerhalb des Geltungsbereichs.<\/p>\n<p><u>&#8211; Boden<\/u><br \/>\nDie Fl\u00e4cheninanspruchnahme f\u00fchrt zum Verlust von Bodenfunktionen. Es treten erhebliche Umweltauswirkungen ein. Diese werden durch den schonenden Umgang mit B\u00f6den und die Verwendung von wasserdurchl\u00e4ssigen Bodenbel\u00e4gen gemindert. Eine Kompensation erfolgt durch den Erwerb von \u00d6kopunkten.<\/p>\n<p><u>&#8211; Wasser<\/u><br \/>\nDas anfallende Niederschlagswasser der Dach- und Hoffl\u00e4chen sowie der angrenzenden Ackerfl\u00e4chen wird vor Ort zur\u00fcckgehalten. Eine Erh\u00f6hung des Oberfl\u00e4chenabflusses ist daher nicht zu erwarten. Erhebliche Beeintr\u00e4chtigungen des Schutzguts Wasser k\u00f6nnen hierdurch vermieden werden.<\/p>\n<p><u>&#8211; Klima, Luft<\/u><br \/>\nEs treten keine erheblichen Umweltauswirkungen ein bzw. es kommt zu keiner erheblichen Verschlechterung der lokalen Klimaverh\u00e4ltnisse.<\/p>\n<p><u>&#8211; Landschaft<\/u><br \/>\nEs ergeben sich aufgrund der neuen Bauk\u00f6rper visuelle Ver\u00e4nderungen. Durch Pflanzma\u00dfnahmen erfolgt eine Durchgr\u00fcnung des Gebiets. Eine Kompensation des verbleibenden Defizits erfolgt schutzgut\u00fcbergreifend mittels des Kompensations\u00fcberschusses des Schutzguts Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt.<\/p>\n<p><u>&#8211; Kultur- und sonstige Sachg\u00fcter<\/u><br \/>\nEs ist nicht von erheblichen Umweltauswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachg\u00fcter durch das geplante Vorhaben auszugehen.<\/p>\n<p><u>&#8211; Wechselwirkungen<\/u><br \/>\nAuf r\u00e4umliche und funktionale Beziehungen zwischen einzelnen Elementen eines Schutzguts und die funktionalen Beziehungen zwischen den Schutzg\u00fctern wurde in den vorangegangenen Abschnitten hingewiesen. Dar\u00fcber hinaus sind keine Wechselwirkungen zu erwarten.<\/p>\n<p><u>&#8211; Prognose \u00fcber die Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-durchf\u00fchrung der Planung<\/u><br \/>\nBei Nichtdurchf\u00fchrung der Planung ist auf der Fl\u00e4che die Beibehaltung der bisherigen Nutzung anzunehmen, sodass sich voraussichtlich der Umweltzustand nicht wesentlich \u00e4ndert.<\/p>\n<p><u>&#8211; Ma\u00dfnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen<\/u><br \/>\nMa\u00dfnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich werden nachstehend zusammengefasst aufgef\u00fchrt:<\/p>\n<ul>\n<li>Zeitbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Baufeldfreimachung<\/li>\n<li>Ma\u00dfnahmen zum Schutz von Amphibien<\/li>\n<li>Beschr\u00e4nkung der Beleuchtung und Vogelkollisionsschutz<\/li>\n<li>Schonender Umgang mit B\u00f6den<\/li>\n<li>Verwendung wasserdurchl\u00e4ssiger Bel\u00e4ge<\/li>\n<li>R\u00fcckhaltung von Niederschlagswasser<\/li>\n<li>Pflanzung von Einzelb\u00e4umen<\/li>\n<li>Entwicklung von Bl\u00fchfl\u00e4chen innerhalb des Geltungsbereichs<\/li>\n<li>Planexterne Ausgleichsma\u00dfnahmen<\/li>\n<\/ul>\n<p><u>&#8211; Geplante Ma\u00dfnahmen zur \u00dcberwachung erheblicher Umweltauswirkungen<\/u><br \/>\nDie \u00dcberwachung der Umsetzung sowie der dauerhaften Funktionsf\u00e4higkeit der vorgesehenen Ma\u00dfnahmen ist Aufgabe der Gemeinde K\u00f6nigseggwald.<\/p>\n<p><u>\u00ad- Betroffene Umweltbelange i.S.d. \u00a7\u00a7 1 Abs. 6 Nr. 7a), b), c), d), e), g), i) und 1a BauGB:<\/u><br \/>\na) Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fl\u00e4che, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgef\u00fcge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt;<br \/>\nb) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes;<br \/>\nc) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bev\u00f6lkerung insgesamt;<br \/>\nd) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturg\u00fcter und sonstige Sachg\u00fcter;<br \/>\ne) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abf\u00e4llen und Abw\u00e4ssern;<br \/>\ng) die Darstellungen von Landschaftspl\u00e4nen und sonstigen Pl\u00e4nen, insbesondere des Wasser-, des Abfall- und des Immissionsschutzrechts, sowie die Darstellungen in W\u00e4rmepl\u00e4nen und die Entscheidungen \u00fcber die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von W\u00e4rmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet gem\u00e4\u00df \u00a7 26 des W\u00e4rmeplanungsgesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394);<br \/>\ni) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d<\/p>\n<p><strong>b.) Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen<\/strong><br \/>\nGeotechnischer Untersuchungsbericht zum Bebauungsplan \u201eOzetweiher II\u201c vom 20.03.2024<br \/>\n<u>\u00ad- Betroffene Themenkomplexe:<\/u><br \/>\nBoden, Baugrund, Geotechnik, Hydrologie<\/p>\n<p><u>\u00ad- Betroffene Umweltbelange i.S.d. \u00a7\u00a7 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:<\/u><br \/>\nAuswirkungen auf Boden, Wasser, und das Wirkungsgef\u00fcge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.<\/p>\n<p>Stellungnahme des Landratsamts Ravensburg \u2013 Koordinierungsstelle, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg, vom 07.09.2023<br \/>\n<u>\u00ad- Betroffene Themenkomplexe:<\/u><br \/>\nNutzung erneuerbarer Energien, Oberfl\u00e4chengew\u00e4sser, Starkregenproblematik, Hinweise zum Grundwasser, Hinweise zum Wasserschutzgebiet, Naturschutz, Landschaftsplan, Artenschutz, Umweltpr\u00fcfung, Eingr\u00fcnung, Fl\u00e4chenverbrauch, L\u00e4rmimmissionen, Entw\u00e4sserung, Hinweise zum Bodenschutz, zur abwassertechnischen Erschlie\u00dfung und Versickerung<\/p>\n<p><u>\u00ad- Betroffene Umweltbelange i.S.d. \u00a7\u00a7 1 Abs. 6 Nr. 7a), b), c), d), e), f), g), i) und 1a BauGB:<\/u><br \/>\nAuswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fl\u00e4che, Boden, Wasser, Klima und das Wirkungsgef\u00fcge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bev\u00f6lkerung insgesamt, umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturg\u00fcter und sonstige Sachg\u00fcter, die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abf\u00e4llen und Abw\u00e4ssern, Nutzung erneuerbarer Energien, die Darstellungen von Landschaftspl\u00e4nen, die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes<\/p>\n<p>Stellungnahme des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben \u2013 Hirschgraben 2, 88214 Ravensburg, vom 18.08.2023<br \/>\n\u00ad<u>&#8211; Betroffene Themenkomplexe:<\/u><br \/>\nHinweis zum Wasserschutzgebiet, Fl\u00e4chenverbrauch, Landschaftsbild<\/p>\n<p>\u00ad<u>&#8211; Betroffene Umweltbelange i.S.d. \u00a7\u00a7 1 Abs. 6 Nr. 7a) und 1a BauGB:<\/u><br \/>\nAuswirkungen auf Fl\u00e4che, Wasser, Klima und das Wirkungsgef\u00fcge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt<\/p>\n<p>Stellungnahme des Regierungspr\u00e4sidiums Freiburg \u2013 Abteilung 9, Landesamt f\u00fcr Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Albertstra\u00dfe 5, 79104 Freiburg, vom 05.09.2023<br \/>\n\u00ad<u>&#8211; Betroffene Themenkomplexe:<\/u><br \/>\nHinweise zur Geotechnik und Grundwasser<\/p>\n<p>\u00ad<u>&#8211; Betroffene Umweltbelange i.S.d. \u00a7\u00a7 1 Abs. 6 Nr. 7a) und 1a BauGB:<\/u><br \/>\nAuswirkungen auf Boden, Wasser und das Wirkungsgef\u00fcge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt<\/p>\n<p>Stellungnahme des Regierungspr\u00e4sidiums T\u00fcbingen \u2013 Referat 21 Raumordnung, Konrad-Adenauer-Stra\u00dfe 20, 72072 T\u00fcbingen, vom 04.09.2023<br \/>\n<u>&#8211; Betroffene Themenkomplexe:<\/u><br \/>\nBodenschutz, Fl\u00e4chenverbrauch<\/p>\n<p>\u00ad<u>&#8211; Betroffene Umweltbelange i.S.d. \u00a7\u00a7 1 Abs. 6 Nr. 7a) und 1a BauGB:<\/u><br \/>\nAuswirkungen auf Fl\u00e4che, Boden und das Wirkungsgef\u00fcge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt<\/p>\n<p>Jedermann kann w\u00e4hrend der angegebenen Ver\u00f6ffentlichungsfrist, also bis einschlie\u00dflich <strong>08.11.2024<\/strong>, Stellungnahmen an <a href=\"mailto:gemeinde@koenigseggwald.de\">gemeinde@koenigseggwald.de<\/a> richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu \u00fcbermitteln. Bei Bedarf k\u00f6nnen Stellungnahmen auch m\u00fcndlich zur Niederschrift w\u00e4hrend der \u00d6ffnungszeiten bei der Gemeinde K\u00f6nigseggwald (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde K\u00f6nigseggwald (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung \u00fcber den Bebauungsplan unber\u00fccksichtigt bleiben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Datenschutz<\/strong><br \/>\nIm Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde ver\u00f6ffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen \u00f6ffentlich aus.<br \/>\nEs wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des \u00a7 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.<\/p>\n<p>K\u00f6nigseggwald, den 01.10.2024<\/p>\n<p>Benedikt Endriss<br \/>\nB\u00fcrgermeister<\/p>\n<hr style=\"margin-top: 30px; margin-bottom: 30px;\" \/>\n<h3>Freiwillige Feuerwehr K\u00f6nigseggwald<\/h3>\n<p>Die Freiwillige Feuerwehr K\u00f6nigseggwald bedankt sich bei allen die an unserer diesj\u00e4hrigen Jahreshaupt\u00fcbung mitgewirkt haben.<br \/>\nWir konnten gemeinsam mit der FF Altshausen sowie unseren Kameraden der FF Eichstegen zeigen, dass die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sich stets auf uns verlassen k\u00f6nnen.<br \/>\nEin gro\u00dfes Lob auch an unsere Nachwuchskr\u00e4fte der Jugendfeuerwehr. Sei es beim aktiven L\u00f6schen oder bei der Versorgung der Zuschauer mit Kaffee und Kuchen!<br \/>\nDie gro\u00dfe Anzahl an Zuschauer hat uns sehr gefreut!<br \/>\nWir bedanken uns auch bei allen Anwohnern f\u00fcr deren Verst\u00e4ndnis und entschuldigen uns f\u00fcr die etwas zu lauten sp\u00e4ten Stunden.<\/p>\n<p>Stefan Kauer<br \/>\nKommandant<\/p>\n<hr style=\"margin-top: 30px; margin-bottom: 30px;\" \/>\n<h3>Oldtimertreffen der Feuerwehr<\/h3>\n<p>Die Freiwillige Feuerwehr K\u00f6nigseggwald l\u00e4dt alle Oldtimerfreunde und Interessierte zum Oldtimertreffen auf das Brauereigel\u00e4nde der WalderBr\u00e4u AG K\u00f6nigseggwald am <strong><u>Sonntag, den 13. Oktober 2024<\/u><\/strong> ab 10:00 Uhr ein.<\/p>\n<p>Musikalisch wird das Oldtimertreffen vom Musikverein K\u00f6nigseggwald umrahmt.<\/p>\n<p>F\u00fcr das leibliche Wohl ist den ganzen Tag \u00fcber bestens gesorgt.<\/p>\n<p>Wir w\u00fcrden uns freuen, euch an diesem Tag (mit oder ohne historischem Fahrzeug) bei uns begr\u00fc\u00dfen zu d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Auf Euer Kommen freut sich die Freiwillige Feuerwehr K\u00f6nigseggwald<\/p>\n<hr style=\"margin-top: 30px; margin-bottom: 30px;\" \/>\n<h3>Vereinsnachrichten:<\/h3>\n<h4>Fanfarenzug K\u00f6nigseggwald<\/h4>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>USA Steuben Parade in New York City<\/strong><\/p>\n<p>\u2026..und schon wieder sind wir zur\u00fcck.<br \/>\nDie Reise vom Fanfarenzug K\u00f6nigseggwald nach New York City war ein voller Erfolg.<br \/>\nEr brachte nicht nur die Musik, sondern auch ein St\u00fcck deutscher Kultur in die Weltstadt.<br \/>\nDie Auftritte bei der Steuben Parade, dem Oktoberfest in New York und dem OMPAH-Fest beim \u201ePlattd\u00fctsche Verein\u201c auf Long Island, zeigten wie Musik Br\u00fccken zwischen Kulturen bauen kann. K\u00f6nigseggwalds mitrei\u00dfende Art und die einzigartige musikalische Darbietung des Fanfarenzugs schufen unvergessliche Momente f\u00fcr alle Anwesenden.<br \/>\nSein Besuch in New York bleibt sicherlich ein Highlight in der Geschichte des Fanfarenzugs- und vielleicht auch in den Herzen der New Yorker, die f\u00fcr kurze Zeit in eine musikalische Reise nach Deutschland entf\u00fchrt wurden.<br \/>\nEin gro\u00dfes \u201eThank you for all\u201c an alle unsere New Yorker Freunde.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-5205 size-large\" src=\"https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_2-1024x576.jpg\" alt=\"\" width=\"1024\" height=\"576\" srcset=\"https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_2-1024x576.jpg 1024w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_2-300x169.jpg 300w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_2-768x432.jpg 768w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_2-133x75.jpg 133w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_2-700x394.jpg 700w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/24-36_2.jpg 1200w\" sizes=\"auto, (max-width:767px) 700px, (max-width:1024px) 100vw, 1024px\" \/>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row disable_element=&#8220;yes&#8220;][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;3739&#8243; img_size=&#8220;medium&#8220;][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8220;3743&#8243; img_size=&#8220;medium&#8220;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row disable_element=&#8220;yes&#8220;][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><\/h3>\n<h3><strong>Kath. Kindergarten St. Georg <\/strong><\/h3>\n<p>Seit dem 22. Februar 2021 arbeiten wir im \u201eRegelbetrieb unter Pandemiebedingungen\u201c. Seit diesem Tag d\u00fcrfen wieder alle Kinder zu ihren gewohnten Zeiten zu uns in den Kindergarten kommen. Die bereits seit langem geltenden Hygienema\u00dfnahmen werden konsequent umgesetzt. F\u00fcr die Kinder ist vieles zur Routine geworden: Das vermehrte H\u00e4nde waschen, vor allem beim Betreten und Verlassen des Kindergartens. Sich an der Eingangst\u00fcre von Mama oder Papa zu verabschieden weil Eltern nicht in den Kindergarten kommen d\u00fcrfen, dass sie ihr Essen nicht teilen d\u00fcrfen und sich nicht selbst Essen sch\u00f6pfen d\u00fcrfen und vieles mehr. Dass wir Erzieherinnen im Kindergarten bei Begegnungen untereinander eine Mundschutzmaske tragen, ist f\u00fcr die Kinder inzwischen ein gewohntes Bild. Erfreulicherweise hatten wir bis heute keine Corona positiven Kinder zu vermelden \u2013 wir hoffen, dass dies auch nicht eintreten wird. Sollte dies der Fall werden, liegt ein exakter Handlungsplan vor, nach welchem wir als Kindergarten handeln m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Seit der ersten M\u00e4rzwoche kommt einmal pro Woche ein geschulter Mitarbeiter der Hodrus`schen Apotheke zu uns in den Pfarrsaal, und nimmt einen Schnelltest von uns p\u00e4dagogischen Mitarbeiterinnen.<\/p>\n<p>In der t\u00e4glichen Arbeit mit den Kindern ist die religi\u00f6se Erziehung mit der Vorbereitung auf Ostern und Palmsonntag unser Schwerpunkt. Alles rund um Osterhasen, H\u00fchnern, Eiern ist f\u00fcr die Kinder spannend und lassen sich daf\u00fcr begeistern. Aber auch Bilder und Geschichten zu Jesu Einzug in Jerusalem faszinieren die Kinder sehr.<\/p>\n<p>N\u00e4here Informationen zum Palmsonntag k\u00f6nnen Sie nachfolgend lesen.<\/p>\n<p>Ihr Erzieherinnenteam <strong>Kath. Kindergarten St. Georg <\/strong>Seestra\u00dfe 2, 88376 K\u00f6nigseggwald Tel.: 07587\/535 email: kindergarten-st.georg@gmx.de<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Von einer neuen Wegstrecke<\/strong><\/p>\n<p><em>Du unbekannter Weg, deinetwegen lasse ich Vergangenes zur\u00fcck. Doch manches was mir kostbar ist, nehme ich mit, es redet zu mir und st\u00e4rkt mich. Menschen, die ich mag, bleiben zur\u00fcck, aber ihre guten W\u00fcnsche gehen mit mir.<\/em><\/p>\n<p><em>Du unbekannter Weg, ich komme. Was werde ich auf Dir finden?<\/em><\/p>\n<p><em>Einmal, in Jahren, werde ich auf diese Wegstrecke zur\u00fcckschauen. Ich w\u00fcnsche mir, dass ich dann sagen kann: Genau das war mein Weg!<\/em><\/p>\n<p>Wolfgang Longardt<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Meine T\u00e4tigkeit als Kindergartenleitung hier im kath. Kindergarten St. Georg geht zum 31.M\u00e4rz 2021 zu Ende. Ab 01. April beginne ich als p\u00e4dagogische Mitarbeiterin im Montessori Kindergarten in Wilhelmsdorf. Ich denke mit vielen Erinnerungen an meine Arbeit hier in K\u00f6nigseggwald zur\u00fcck, doch mit gro\u00dfer Vorfreude denke ich an meine neue Aufgabe. Ich freue mich sehr, mich \u00fcberwiegend der Arbeit mit den Kindern widmen zu d\u00fcrfen und den vielf\u00e4ltigen und anspruchsvollen Aufgaben einer Kindergartenleitung den R\u00fccken zu kehren, In der Arbeit mit den Kindern sehe ich meine zuk\u00fcnftige Aufgabe, und auf diesen Wechsel freue ich mich sehr.<\/p>\n<p>Am 1. September 2007 fing ich hier als Teilzeitkraft an, und am 01. September 2009 \u00fcbernahm ich die Leitung. An dieser Stelle sage ich ein ganz herzliches \u201eVergelt`s Gott\u201c an alle, welche mich und \u201emeinen\u201c Kindergarten in diesen ganzen Jahren in irgendeiner Form unterst\u00fctzten, mit mir kompetent und zielorientiert kooperierten, und mir ihr Vertrauen geschenkt haben.<\/p>\n<p>Ich w\u00fcnsche meinem Team, dem Tr\u00e4ger, Herrn B\u00fcrgermeister Fuchs und unserer KBV Frau Weber vom Verwaltungszentrum weiterhin ein vertrauensvolles, kompetentes Miteinander.<\/p>\n<p>Ihnen allen w\u00fcnsche ich f\u00fcr die Zukunft alles Gute, viel Gesundheit und vor allem viel Optimismus und Durchhalteverm\u00f6gen in dieser Zeit der Pandemie.<\/p>\n<p>Sabine Kemmer<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h3><strong>Palmenverkauf<\/strong><\/h3>\n<p>Am Palmsonntag verkaufen wir, die Eltern der St. Georg Kindergartenkinder, vor der Kirche wieder kleine handgefertigte Palmen f\u00fcr 2,50\u20ac.<\/p>\n<p>Wer m\u00f6chte, kann die Palmen auch gerne ab Samstag, den 27.03.2021 im Treffpunkt Manz oder in Rimmele`s Hofladen kaufen.<\/p>\n<p>Wir werden jeweils ein K\u00e4sschen aufstellen, daher bitten wir Sie, den Betrag passend mitzubringen.<\/p>\n<p>Da die Kinder flei\u00dfig mithelfen, geht nat\u00fcrlich der gesamte Gewinn an den St. Georg Kindergarten.<\/p>\n<p>Der Elternbeirat<\/p>\n<p>Hosianna!<\/p>\n<p>Gelobt sei, der da kommt in dem Namen des Herrn,<\/p>\n<p>der K\u00f6nig von Israel!<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-3749 alignnone\" src=\"https:\/\/homepage-qkr4bkkudr.live-website.com\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/palmesel.jpg.png\" alt=\"\" width=\"368\" height=\"380\" srcset=\"https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/palmesel.jpg.png 368w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/palmesel.jpg-291x300.png 291w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/palmesel.jpg-141x146.png 141w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/palmesel.jpg-48x50.png 48w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/palmesel.jpg-73x75.png 73w\" sizes=\"auto, (max-width:767px) 368px, 368px\" \/><\/p>\n<p>Hosianna!<\/p>\n<p>Gelobt sei, der da kommt in dem Namen des Herrn,<\/p>\n<p>der K\u00f6nig von Israel! Joh 12, 12<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h3><strong>Kindergarten St. Georg<\/strong><\/h3>\n<p><strong>Verabschiedung Frau Kemmer<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Im Kindergarten St. Georg gibt es Ver\u00e4nderungen. BM Fuchs und Frau Geser verabschiedeten im Rahmen einer Teamsitzung Kindergartenleitung Frau Kemmer.<\/p>\n<p>Wir m\u00f6chten an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, Frau Kemmer f\u00fcr die Zeit im Kindergarten St. Georg ein herzliches Dankesch\u00f6n auszusprechen. Sie hat unseren Kindergarten \u00fcber 11 Jahre mit viel Engagement, Kreativit\u00e4t und viel Freude geleitet. Danke sagen m\u00f6chten wir auch f\u00fcr die gute Zusammenarbeit zwischen der Kirchengemeinde und dem Kindergarten, immer in guter Kooperation mit der b\u00fcrgerlichen Gemeinde, die Begleitung der Kinder in K\u00f6nigseggwald und das gute Miteinander mit den Eltern.<\/p>\n<p>Wir w\u00fcnschen Frau Kemmer f\u00fcr die Zukunft alles Gute und viel Freude in Ihrer\u00a0 neuen Arbeitsstelle und dass Sie unseren Kindergarten\u00a0 doch ein bisschen im Herzen beh\u00e4lt.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Kirchengemeinde<\/p>\n<p>Martina Geser, gew\u00e4hlte Vorsitzende<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-3747 alignnone\" src=\"https:\/\/homepage-qkr4bkkudr.live-website.com\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/image0-300x225.jpeg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/image0-300x225.jpeg 300w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/image0-768x576.jpeg 768w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/image0-195x146.jpeg 195w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/image0-50x38.jpeg 50w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/image0-100x75.jpeg 100w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/image0-960x720.jpeg 960w, https:\/\/koenigseggwald.de\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/image0.jpeg 1024w\" sizes=\"auto, (max-width:767px) 300px, 300px\" \/><\/p>\n<h3><\/h3>\n<h3><strong>Osterkerzenverkauf der Ministranten K\u00f6nigseggwald<\/strong><\/h3>\n<p>Liebe Gemeindemitglieder,<\/p>\n<p>wie jedes Jahr verkaufen die Ministranten traditionell die selbst hergestellten Osterkerzen. Unter Pandemiebedienungen ist alles anders.<\/p>\n<p>Sie haben die M\u00f6glichkeit die gesegneten Osterkerzen von Pfarrer Jeeson ab sofort im Treffpunkt Manz in K\u00f6nigseggwald f\u00fcr 3\u20ac zu erwerben. Der Erl\u00f6s kommt den Ministranten in K\u00f6nigseggwald zu Gute. Gerne bringen wir Ihnen auch eine Kerze nach Hause. Melden Sie sich dazu bitte bei Fam. Geser Tel: 07587-950732<\/p>\n<p>Wir w\u00fcnschen Ihnen eine gesegnete Osterzeit und bleiben Sie gesund.<\/p>\n<p>Ihre Ministranten aus K\u00f6nigseggwald<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong><u>Vereinsnachrichten:<\/u><\/strong><\/h3>\n<p><strong>Fanfarenzug K\u00f6nigseggwald<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Der Weg ist das Ziel!<\/u><\/strong><\/p>\n<ol start=\"40\">\n<li><strong><u> \u201einoffizieller\u201c K\u00f6nigseggwalder Osterlauf am<br \/>\n03. April 2021<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Leider kann der Osterlauf K\u00f6nigseggwald dieses Jahr wieder nicht stattfinden. Jedoch lassen es sich ein paar K\u00f6nigseggwalder L\u00e4ufer sich diese Tradition nicht nehmen und laufen auf eigene Faust.<\/p>\n<p>Wir laden alle laufbegeisterten mit dazu ein diese Tradition am Leben zu erhalten. Jeder der mitmachen will, startet selbst\u00e4ndig wie gewohnt im Kapellenweg egal zu welcher Uhrzeit, stoppt selbst seine Zeit und teilt je nach belieben seinen Erfolg in der WhatsApp Gruppe <strong>\u201eCorona Osterlauf 2021\u201c<\/strong> unter dem Link<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/chat.whatsapp.com\/EcCEy8uhEO63usH4pRXq3V\">https:\/\/chat.whatsapp.com\/EcCEy8uhEO63usH4pRXq3V<\/a><\/p>\n<p>Bitte haltet beim laufen die geltenden Corona Regeln ein, und sammelt euch bitte nicht am Start\/Ziel und bildet bitte keine Gruppen. Der Weg ist nicht Ausgeschildert und es gibt keine Streckenposten f\u00fcr Verpflegung.<\/p>\n<p>Die L\u00e4ufer starten auf eigene Gefahr und wir w\u00fcnschen allen viel Erfolg, und hoffen Euch, n\u00e4chstes Jahr bei einem gemeinsamen Start wieder zu sehen.<\/p>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row full_width=&#8220;stretch_row&#8220; content_placement=&#8220;middle&#8220; css=&#8220;.vc_custom_1531395182556{margin-bottom: 80px !important;background-color: rgba(30,115,190,0.14) !important;*background-color: rgb(30,115,190) !important;}&#8220;][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Das gesamten Verbandsanzeiger und das\u00a0Katholische Kirchenblatt k\u00f6nnen Sie direkt bei der Druckerei Restle bestellen:<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Druck und Verlag &#8211; Fa. Restle GmbH<\/strong><br \/>\nHindenburgstr. 40-42,<br \/>\n88361 Altshausen<br \/>\nTelefon : 07584 \/ 3507 &#8211; Fax : 07584 \/ 2745<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><a href=\"mailto:restle-druck@t-online.de\">restle-druck@t-online.de<\/a><\/strong><\/p>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row css=&#8220;.vc_custom_1531391917905{background-color: #ededed !important;}&#8220;][vc_column][vc_custom_heading text=&#8220;K\u00f6nigseggwalder Verbandsanzeiger&#8220; font_container=&#8220;tag:h2|text_align:center&#8220; google_fonts=&#8220;font_family:Roboto%3A100%2C100italic%2C300%2C300italic%2Cregular%2Citalic%2C500%2C500italic%2C700%2C700italic%2C900%2C900italic|font_style:400%20regular%3A400%3Anormal&#8220;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row css=&#8220;.vc_custom_1531392462926{margin-top: -30px !important;background-color: #ededed !important;}&#8220;][vc_column width=&#8220;1\/3&#8243;][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/3&#8243;][vc_custom_heading<span class=\"excerpt-hellip\"> [\u2026]<\/span><\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":1792,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[11],"tags":[],"class_list":["post-5202","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-verbandsanzeiger"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5202","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/6"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5202"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5202\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5208,"href":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5202\/revisions\/5208"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1792"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5202"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5202"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5202"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}