{"id":3703,"date":"2021-03-02T18:37:10","date_gmt":"2021-03-02T17:37:10","guid":{"rendered":"https:\/\/homepage-qkr4bkkudr.live-website.com\/?p=3703"},"modified":"2021-03-03T09:26:55","modified_gmt":"2021-03-03T08:26:55","slug":"verbandsanzeiger-05-03-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/verbandsanzeiger-05-03-2021\/","title":{"rendered":"Verbandsanzeiger 05.03.2021"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row css=&#8220;.vc_custom_1531391917905{background-color: #ededed !important;}&#8220;][vc_column][vc_custom_heading text=&#8220;K\u00f6nigseggwalder Verbandsanzeiger&#8220; font_container=&#8220;tag:h2|text_align:center&#8220; google_fonts=&#8220;font_family:Roboto%3A100%2C100italic%2C300%2C300italic%2Cregular%2Citalic%2C500%2C500italic%2C700%2C700italic%2C900%2C900italic|font_style:400%20regular%3A400%3Anormal&#8220;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row css=&#8220;.vc_custom_1531392462926{margin-top: -30px !important;background-color: #ededed !important;}&#8220;][vc_column width=&#8220;1\/3&#8243;][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/3&#8243;][vc_custom_heading text=&#8220;05.03.2021&#8243; font_container=&#8220;tag:h4|font_size:14|text_align:center&#8220; google_fonts=&#8220;font_family:Roboto%3A100%2C100italic%2C300%2C300italic%2Cregular%2Citalic%2C500%2C500italic%2C700%2C700italic%2C900%2C900italic|font_style:400%20regular%3A400%3Anormal&#8220;][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/3&#8243;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row css=&#8220;.vc_custom_1531392125335{padding-right: 20px !important;padding-left: 20px !important;background-color: rgba(0,0,0,0.06) !important;*background-color: rgb(0,0,0) !important;border-radius: 3px !important;}&#8220;][vc_column css=&#8220;.vc_custom_1571140351847{border-radius: 3px !important;}&#8220;][vc_column_text][\/vc_column_text][vc_column_text]<\/p>\n<h3><strong>Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.02.2021<\/strong><\/h3>\n<p><strong>1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Ho\u00dfkircher Stra\u00dfe f\u00fcr die Flurst\u00fccke 260 und 261<\/strong><\/p>\n<p>Der Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2019 muss aus formalen Gr\u00fcnden aufgehoben werden.<\/p>\n<p>Der Grund der Aufhebung ist ein privilegiertes Bauvorhaben auf dem Flurst\u00fcck 260.<\/p>\n<p>Der Gemeinderat nahm dies so zur Kenntnis und beschloss einstimmig die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses.<\/p>\n<p><strong>2. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021<\/strong><\/p>\n<p>Beratung und Beschluss<\/p>\n<p>Frau Kornwachs vom Gemeindeverwaltungsverband Altshausen stellt den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2021 vor.<\/p>\n<p>Die vom Gemeindeverwaltungsverband und B\u00fcrgermeister entworfene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan stand zur Beratung. Frau Kornwachs gab einen Gesamt\u00fcberblick \u00fcber die Finanzsituation der Gemeinde und erl\u00e4uterte anhand des Haushaltsplanes einzelne Planans\u00e4tze.<\/p>\n<p>Im Ergebnishaushalt werden Ertr\u00e4ge von 1.668.265,00 \u20ac (2020:1.620.354,00 \u20ac) erwirtschaftet. Aufwendungen fallen in H\u00f6he von 1.698.078,00 \u20ac (2020: 1.607.354,00 \u20ac) an. Somit verbleibt ein Ergebnis von -29.813,00 \u20ac (2020: 12.967,00 \u20ac).<\/p>\n<p>Im Finanzhaushalt werden 1.584.590,00 \u20ac (2020: 1.556.490.00 \u20ac) investiert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Folgende wesentlichen Ausgaben und\u00a0<\/strong><strong>eingeplante Investitionen\/Vorhaben der Gemeinde sind vorgesehen:<\/strong><\/p>\n<table style=\"height: 220px\" width=\"611\">\n<tbody>\n<tr>\n<td style=\"text-align: left\" width=\"498\">Stra\u00dfenbau, NBG Finkenweg-Lerchenweg<\/td>\n<td width=\"114\">150.000 \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td style=\"text-align: left\" width=\"498\">Investitionskostenanteil interkommunales Gewerbegebiet<\/td>\n<td width=\"114\">50.000 \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td style=\"text-align: left\" width=\"498\">Erwerb von Grundst\u00fccken<\/td>\n<td width=\"114\">240.000 \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td style=\"text-align: left\" width=\"498\">Bauhof, Au\u00dfenanlage<\/td>\n<td width=\"114\">30.000 \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td style=\"text-align: left\" width=\"498\">Erschlie\u00dfungskosten f\u00fcr Gewerbe-und Baugebiete<\/td>\n<td width=\"114\">846.000 \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td style=\"text-align: left\" width=\"498\">Feuerwehr: Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens mit H\u00e4nger<\/td>\n<td width=\"114\">60.000 \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td style=\"text-align: left\" width=\"498\">Investitionskostenanteil Fachraumzentrum<\/td>\n<td width=\"114\">17.000 \u20ac<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Bei der Beratung wurde weiterhin besonders darauf hingewiesen:<\/p>\n<p>l\u00a0\u00a0\u00a0 die Grundsteuereinnahmen<\/p>\n<p>l\u00a0\u00a0\u00a0 die Gewerbesteuer<\/p>\n<p>l\u00a0\u00a0\u00a0 der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer<\/p>\n<p>l\u00a0\u00a0\u00a0 die Schl\u00fcsselzuweisungen vom Land<\/p>\n<p>l\u00a0\u00a0\u00a0 die Finanzausgleichs- und Kreisumlage<\/p>\n<p>l\u00a0\u00a0\u00a0 die allgemeine Umlage an den Gemeindeverwaltungsverband<\/p>\n<p>l\u00a0\u00a0\u00a0 die Ausgaben f\u00fcr Kindergarten<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend wurde der Ergebnis- und Finanzhaushalt mit Haushaltsquerschnitt, dem Investitionsprogramm und der Investitions\u00fcbersicht erl\u00e4utert.<\/p>\n<p>Nach ausf\u00fchrlicher Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021.<\/p>\n<p><strong>3. Bauvoranfrage<\/strong><\/p>\n<p>Aufstellung eines Mobilheims mit 49 m\u00b2 auf Punkt- oder Streifen-Fundament;<\/p>\n<p>Grundst\u00fcck wird gemietet<\/p>\n<p>Bauherr: Angelika u. Thorsten Zabel, Am Burgfeld 13, 88272 D\u00fcnzelbach<\/p>\n<p>Der Gemeinderat stimmt der Bauvoranfrage wie vorgelegt einstimmig zu.<\/p>\n<p><strong>4. Baugesuche<\/strong><\/p>\n<p>Lagerhalle f\u00fcr landwirtschaftliche Maschinen und landwirtschaftliche\u00a0 Erzeugnisse auf Flst. 258<\/p>\n<p>Bauherr: Franz Sauter, Ozetweiherstra\u00dfe 15, 88376 K\u00f6nigseggwald<\/p>\n<p>Der Gemeinderat stimmt dem Baugesuch wie vorgelegt einstimmig zu.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Neubau eines Biomasse (Holzgas) Blockheizkraftwerkes (BHKW)<\/p>\n<p>auf Teilst\u00fcck Flst. 260 Ho\u00dfkircher Stra\u00dfe, 88376 K\u00f6nigseggwald<\/p>\n<p>Bauherr: Neue Energien Geser GbR, Inhaber: Felix Geser und Hubert Geser, Stefansreute 1, 88376 K\u00f6nigseggwald<\/p>\n<p>Der Gemeinderat stimmt dem Baugesuch wie vorgelegt einstimmig zu.<\/p>\n<p><strong>5. Satzung \u00fcber die Benutzung von Obdachlosen- und Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften<\/strong><\/p>\n<p>Kalkulation der Unterbringungskosten<\/p>\n<p>Beschluss Satzung<\/p>\n<p>Aufgrund der aktuellen Situation musste f\u00fcr die Unterbringung von Obdachlosen und Fl\u00fcchtlingen eine neue Kalkulation durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>In der Kalkulationsgrundlage \u00e4nderten sich die Verbrauchskosten und die Anzahl der Personen, die die Unterkunft belegen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Aufgrund der neuen Kalkulation ergibt sich ein Beitrag pro Person und Monat in H\u00f6he von 440,99 \u20ac.<\/p>\n<p>Der Gemeinderat beschloss einstimmig, wie vorgelegt, die Kalkulation und die neue Satzung.<\/p>\n<p><strong>6. Anpassung der Elternbeitr\u00e4ge f\u00fcr den Katholischen Kindergarten St. Georg<\/strong><\/p>\n<p>Beteiligung und Zustimmung durch den Gemeinderat<\/p>\n<p>Der B\u00fcrgermeister informiert den Gemeinderat, dass die Elternbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Monate\u00a0 Dezember 2020, Januar und Februar 2021\u00a0 aufgrund der Schlie\u00dfung wegen Corona\u00a0\u00a0 ausgesetzt werden. Die Aussetzung gilt nicht f\u00fcr die Inanspruchnahme der Notbetreuung.<\/p>\n<p>Der Gemeinderat nahm die zustimmend zur Kenntnis.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center\"><strong>Gemeinde K\u00f6nigseggwald<\/strong><\/h3>\n<h4 style=\"text-align: center\"><strong>Satzung \u00fcber die Benutzung von Obdachlosen- und Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften<\/strong><\/h4>\n<p>Auf Grund von \u00a7 4 der Gemeindeordnung f\u00fcr Baden-W\u00fcrttemberg (GemO) sowie \u00a7\u00a7 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes f\u00fcr Baden-W\u00fcrttemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde K\u00f6nigseggwald\u00a0 am 25.02.2021 folgende Satzung beschlossen:<\/p>\n<p>I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosen- und Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Rechtsform\/Anwendungsbereich<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Gemeinde betreibt die Obdachlosen- und Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte als eine gemeinsame \u00f6ffentliche Einrichtung in der Form einer unselbst\u00e4ndigen Anstalt des \u00f6ffentlichen Rechts.<\/p>\n<p>(2) Obdachlosenunterk\u00fcnfte sind die zur Unterbringung von Obdachlosen von der Gemeinde bestimmten Geb\u00e4ude, Wohnungen und R\u00e4ume.<\/p>\n<p>(3) Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte sind die zur Unterbringung von Personen nach den \u00a7\u00a7 17 und 18 des Gesetzes \u00fcber die Aufnahme und Unterbringung von Fl\u00fcchtlingen (Fl\u00fcchtlingsaufnahmegesetz &#8211; Fl\u00fcAG-, vom 19.12.2013, GBl. 2013, S. 493) von der Gemeinde bestimmten Geb\u00e4ude, Wohnungen und R\u00e4ume.<\/p>\n<p>(4) Die Unterk\u00fcnfte dienen der Aufnahme und i. d. R. der vor\u00fcbergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos sind oder sich in einer au\u00dfergew\u00f6hnlichen Wohnungsnotlage befinden und die erkennbar nicht f\u00e4hig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong>II. Gemeinsame Bestimmungen f\u00fcr die Benutzung der Obdachlosen- und Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Benutzungsverh\u00e4ltnis<\/strong><\/p>\n<p>Das Benutzungsverh\u00e4ltnis ist \u00f6ffentlich-rechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von R\u00e4umen bestimmter Art und Gr\u00f6\u00dfe besteht nicht.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Beginn und Ende der Nutzung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Das Benutzungsverh\u00e4ltnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Benutzer die Unterkunft bezieht.<\/p>\n<p>(2) Die Beendigung des Benutzungsverh\u00e4ltnisses erfolgt durch schriftliche Verf\u00fcgung der Gemeinde. Soweit die Benutzung der Unterkunft \u00fcber den in der Verf\u00fcgung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet das Benutzungsverh\u00e4ltnis mit der R\u00e4umung der Wohnung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Benutzung der \u00fcberlassenen R\u00e4ume und Hausrecht<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die als Unterkunft \u00fcberlassenen R\u00e4ume d\u00fcrfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden.<\/p>\n<p>(2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen R\u00e4ume samt dem \u00fcberlassenen Zubeh\u00f6r pfleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Verwendung bedingten Abnutzung instand zuhalten und nach Beendigung des Benutzungsverh\u00e4ltnisses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn \u00fcbernommen worden sind. Zu diesem Zweck ist ein \u00dcbernahmeprotokoll aufzunehmen und vom Eingewiesenen zu unterschreiben.<\/p>\n<p>(3) Ver\u00e4nderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem \u00fcberlassenen Zubeh\u00f6r d\u00fcrfen nur mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung der Gemeinde vorgenommen werden. Der Benutzer ist im \u00dcbrigen verpflichtet, die Gemeinde unverz\u00fcglich von Sch\u00e4den am \u00c4u\u00dferen oder Inneren der R\u00e4ume in der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten.<\/p>\n<p>(4) Der Benutzer bedarf ferner der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde, wenn er<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0 in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich einen Dritten aufnehmen will, es sei denn, es handelt sich um eine unentgeltliche Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch);<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0 die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen will;<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0 ein Schild (ausgenommen \u00fcbliche Namensschilder), eine Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen R\u00e4umen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grundst\u00fcck der Unterkunft anbringen oder aufstellen will;<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0\u00a0 ein Tier in der Unterkunft halten will;<\/p>\n<p>5.\u00a0\u00a0\u00a0 in der Unterkunft oder auf dem Grundst\u00fcck au\u00dferhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellpl\u00e4tze ein Kraftfahrzeug abstellen will;<\/p>\n<p>6.\u00a0\u00a0\u00a0 Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Ver\u00e4nderungen in der Unterkunft vornehmen will.<\/p>\n<p>(5) Die Zustimmung wird grunds\u00e4tzlich nur dann erteilt, wenn der Benutzer eine Erkl\u00e4rung abgibt, dass er die Haftung f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die durch die besonderen Benutzungen nach Abs. 3 und 4 verursacht werden k\u00f6nnen, ohne R\u00fccksicht auf eigenes Verschulden, \u00fcbernimmt und die Gemeinde insofern von Schadensersatzanspr\u00fcchen Dritter freistellt.<\/p>\n<p>(6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestimmung der Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft sowie die Grunds\u00e4tze einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Bewirtschaftung zu beachten.<\/p>\n<p>(7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbewohner oder Nachbarn bel\u00e4stigt oder die Unterkunft bzw. das Grundst\u00fcck beeintr\u00e4chtigt werden.<\/p>\n<p>(8) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Gemeinde vorgenommenen baulichen oder sonstigen Ver\u00e4nderungen kann die Gemeinde diese auf Kosten des Benutzers beseitigen und den fr\u00fcheren Zustand wieder herstellen lassen (Ersatzvornahme).<\/p>\n<p>(9) Die Gemeinde kann dar\u00fcber hinaus die erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen, um den Zweck der Einrichtung zu erreichen.<\/p>\n<p>(10) Die Beauftragten der Gemeinde sind berechtigt, die Unterk\u00fcnfte in angemessenen Abst\u00e4nden und nach rechtzeitiger Ank\u00fcndigung werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegen\u00fcber dem Benutzer auf dessen Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft ohne Ank\u00fcndigung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck wird die Gemeinde einen Wohnungsschl\u00fcssel zur\u00fcckbehalten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Instandhaltung der Unterk\u00fcnfte<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Benutzer verpflichtet sich, f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Reinigung, ausreichende L\u00fcftung und Heizung der \u00fcberlassenen Unterkunft zu sorgen.<\/p>\n<p>(2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundst\u00fccks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat der Benutzer dies der Gemeinde unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p>\n<p>(3) Der Benutzer haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgem\u00e4\u00df behandelt, die \u00fcberlassene Unterkunft nur unzureichend gel\u00fcftet, geheizt oder gegen Frost gesch\u00fctzt wird. Insoweit haftet der Benutzer auch f\u00fcr das Verschulden von Haushaltsangeh\u00f6rigen und Dritten, die sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhalten. Sch\u00e4den und Verunreinigungen, f\u00fcr die der Benutzer haftet, kann die Gemeinde auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen.<\/p>\n<p>(4) Die Gemeinde wird die in \u00a7 1 genannten Unterk\u00fcnfte und Hausgrundst\u00fccke in einem ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand erhalten. Der Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende M\u00e4ngel auf Kosten der Gemeinde zu beseitigen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 R\u00e4um- und Streupflicht<\/strong><\/p>\n<p>Dem Benutzer obliegt die R\u00e4um- und Streupflicht nach der \u00f6rtlichen Satzung \u00fcber die Verpflichtung der Stra\u00dfenanlieger zum Reinigen, Schneer\u00e4umen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung).<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Hausordnungen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen R\u00fccksichtnahme verpflichtet.<\/p>\n<p>(2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der einzelnen Unterkunft kann die Verwaltung besondere Hausordnungen, in denen insbesondere die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und -r\u00e4ume bestimmt werden, erlassen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 R\u00fcckgabe der Unterkunft<\/strong><\/p>\n<p>(1) Bei Beendigung des Benutzungsverh\u00e4ltnisses hat der Benutzer die Unterkunft vollst\u00e4ndig ger\u00e4umt und sauber zur\u00fcckzugeben. Alle Schl\u00fcssel, auch die vom Benutzer selbst nachgemachten, sind der Gemeinde bzw. ihren Beauftragten zu \u00fcbergeben. Der Benutzer haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die der Gemeinde oder einem Benutzungsnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.<\/p>\n<p>(2) Einrichtungen, mit denen der Benutzer die Unterkunft versehen hat, darf er wegnehmen, muss dann aber den urspr\u00fcnglichen Zustand wieder herstellen. Die Gemeinde kann die Aus\u00fcbung des Wegnahme Rechts durch Zahlung einer angemessenen Entsch\u00e4digung abwenden, es sei denn, dass der Benutzer ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Haftung und Haftungsausschluss<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen in dieser Satzung f\u00fcr die von ihnen verursachten Sch\u00e4den.<\/p>\n<p>(2) Die Haftung der Gemeinde, ihrer Organe und ihrer Bediensteten gegen\u00fcber den Benutzern und Besuchern wird auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt. F\u00fcr Sch\u00e4den, die sich die Benutzer einer Unterkunft bzw. deren Besucher selbst gegenseitig zuf\u00fcgen, \u00fcbernimmt die Gemeinde keine Haftung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Personenmehrheit als Benutzer<\/strong><\/p>\n<p>(1) Erkl\u00e4rungen, deren Wirkungen eine Personenmehrheit ber\u00fchren, m\u00fcssen von oder gegen\u00fcber allen Benutzern abgegeben werden.<\/p>\n<p>(2) Jeder Benutzer muss Tatsachen in der Person oder in dem Verhalten eines Haushaltsangeh\u00f6rigen oder eines Dritten, der sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufh\u00e4lt, die das Benutzungsverh\u00e4ltnis ber\u00fchren oder einen Ersatzanspruch begr\u00fcnden, f\u00fcr und gegen sich gelten lassen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Verwaltungszwang<\/strong><\/p>\n<p>R\u00e4umt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen ihn eine bestandskr\u00e4ftige oder vorl\u00e4ufig vollstreckbare Umsetzungsverf\u00fcgung vorliegt, so kann die Umsetzung durch unmittelbaren Zwang nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 27 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes vollzogen werden. Dasselbe gilt f\u00fcr die R\u00e4umung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverh\u00e4ltnisses durch schriftliche Verf\u00fcgung (\u00a7 3 Abs. 2 Satz 1).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong>III. Geb\u00fchren f\u00fcr die Benutzung der Obdachlosen- und Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Geb\u00fchrenpflicht und Geb\u00fchrenschuldner<\/strong><\/p>\n<p>(1) F\u00fcr die Benutzung der in den Obdachlosen- und Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften in Anspruch genommenen R\u00e4ume werden Geb\u00fchren erhoben.<\/p>\n<p>(2) Geb\u00fchrenschuldner sind diejenigen Personen, die in den Unterk\u00fcnften untergebracht sind. Personen, die eine Unterkunft gemeinsam benutzen, sind Gesamtschuldner.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Geb\u00fchrenma\u00dfstab und Geb\u00fchrenh\u00f6he<\/strong><\/p>\n<p>(1) Bemessungsgrundlage f\u00fcr die H\u00f6he der Geb\u00fchr ist der \u00fcberlassene Wohnplatz.<\/p>\n<p>(2) Die Geb\u00fchr einschlie\u00dflich der Betriebskosten betr\u00e4gt 440,99 Euro pro Wohnplatz und Kalendermonat.<\/p>\n<p>(3) Bei der Errechnung der Geb\u00fchr nach Absatz 2 nach Kalendertagen, wird f\u00fcr jeden Tag der Benutzung 1\/30 der monatlichen Geb\u00fchr zugrunde gelegt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Entstehung der Geb\u00fchrenschuld, Beginn und Ende der Geb\u00fchrenpflicht<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Geb\u00fchrenpflicht beginnt mit dem Einzug in die Unterkunft und endet mit dem Tag der R\u00e4umung.<\/p>\n<p>(2) Die Geb\u00fchrenschuld f\u00fcr einen Kalendermonat entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Geb\u00fchrenpflicht im Laufe des Kalendermonats, so entsteht die Geb\u00fchrenschuld f\u00fcr den Rest dieses Kalendermonats mit dem Beginn der Geb\u00fchrenpflicht.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Festsetzung und F\u00e4lligkeit<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Benutzungsgeb\u00fchr wird durch Geb\u00fchrenbescheid festgesetzt. Sie wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Geb\u00fchrenbescheids zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>(2) Beginnt oder endet die Geb\u00fchrenpflicht im Laufe eines Kalendermonats, wird die Benutzungsgeb\u00fchr nach den angefangenen Kalendertagen festgesetzt. F\u00fcr die F\u00e4lligkeit gilt Abs. 1 Satz 2.<\/p>\n<p>(3) Eine vor\u00fcbergehende Nichtbenutzung der Unterkunft entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die Geb\u00fchren entsprechend Abs. 1 und 2 vollst\u00e4ndig zu entrichten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong>IV. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 16 Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer \u00f6ffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>V. Hinweis \u00fcber die Verletzung von Verfahrens- und\/oder Formvorschriften nach \u00a7 4 Abs. 4 Gemeindeordnung<\/strong><\/p>\n<p>Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung f\u00fcr Baden-W\u00fcrttemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach \u00a7 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegen\u00fcber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begr\u00fcnden soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften \u00fcber die \u00d6ffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong>VI. Ausfertigungsvermerk<\/strong><\/p>\n<p><strong>Hinweis zu \u00a7 15:<\/strong><\/p>\n<p>Die Benutzungsgeb\u00fchr ist als Monatsgeb\u00fchr ausgestaltet. Damit die Geb\u00fchr nicht gem. \u00a7 15 der o.a. Satzung jeden Monat erneut durch Bescheid festgesetzt werden muss, empfiehlt es sich, einen sog. Dauerbescheid gem. \u00a7 3 Abs. 1 Nr. 4 c) KAG zu erlassen. Danach kann ein Bescheid \u00fcber eine Abgabe f\u00fcr einen bestimmten Zeitabschnitt (hier: Monat) bestimmen, dass er auch f\u00fcr k\u00fcnftige Zeitabschnitte gilt, solange sich die Berechnungsgrundlagen und die H\u00f6he der festgesetzten Abgabe nicht \u00e4ndern.<\/p>\n<p>K\u00f6nigseggwald, den 25.02.2021<\/p>\n<p>Gez.<\/p>\n<p>Roland Fuchs<\/p>\n<p>B\u00fcrgermeister<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Vereinsnachrichten:<\/strong><\/h3>\n<p><strong>Musikverein K\u00f6nigseggwald e.V.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Altpapiersammlung: Der F\u00f6rderverein des Musikvereins f\u00fchrt am Samstag, 06.03.2021 ab 09:00 Uhr wieder eine Altpapiersammlung durch. Bitte legen Sie Ihr Altpapier bis 09:00 Uhr geb\u00fcndelt am Stra\u00dfenrand zur Abholung bereit. Mit Ihrer \u201eAltpapierspende\u201c unterst\u00fctzen Sie die Jugendarbeit des Musikvereins. Wir bedanken uns recht herzlich f\u00fcr Ihre Unterst\u00fctzung. Die Sammlung findet trotz Corona statt \u2013 wir holen Ihr Altpapier wie gewohnt bei Ihnen ab.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][\/vc_column][\/vc_row][vc_row full_width=&#8220;stretch_row&#8220; content_placement=&#8220;middle&#8220; css=&#8220;.vc_custom_1531395182556{margin-bottom: 80px !important;background-color: rgba(30,115,190,0.14) !important;*background-color: rgb(30,115,190) !important;}&#8220;][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<p style=\"text-align: center\">Das gesamten Verbandsanzeiger und das\u00a0Katholische Kirchenblatt k\u00f6nnen Sie direkt bei der Druckerei Restle bestellen:<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong>Druck und Verlag &#8211; Fa. Restle GmbH<\/strong><br \/>\nHindenburgstr. 40-42,<br \/>\n88361 Altshausen<br \/>\nTelefon : 07584 \/ 3507 &#8211; Fax : 07584 \/ 2745<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><strong><a href=\"mailto:restle-druck@t-online.de\">restle-druck@t-online.de<\/a><\/strong><\/p>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row css=&#8220;.vc_custom_1531391917905{background-color: #ededed !important;}&#8220;][vc_column][vc_custom_heading text=&#8220;K\u00f6nigseggwalder Verbandsanzeiger&#8220; font_container=&#8220;tag:h2|text_align:center&#8220; google_fonts=&#8220;font_family:Roboto%3A100%2C100italic%2C300%2C300italic%2Cregular%2Citalic%2C500%2C500italic%2C700%2C700italic%2C900%2C900italic|font_style:400%20regular%3A400%3Anormal&#8220;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row css=&#8220;.vc_custom_1531392462926{margin-top: -30px !important;background-color: #ededed !important;}&#8220;][vc_column width=&#8220;1\/3&#8243;][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/3&#8243;][vc_custom_heading<span class=\"excerpt-hellip\"> [\u2026]<\/span><\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":1792,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[11],"tags":[],"class_list":["post-3703","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-verbandsanzeiger"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3703","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3703"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3703\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1792"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3703"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3703"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/koenigseggwald.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3703"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}